Der Gemeindevertreter
Herr Andreas Glatthaar,
wohnhaft Gartenstraße 15, 35649 Bischoffen,
vom Wahlvorschlag der Freien Wähler Bischoffen e. V. (FW),
hat sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Bischoffen durch
Eintritt eines Hinderungsgrundes für die Mitgliedschaft in der Vertretungskörperschaft aufgrund dem Nachrücken in den Gemeindevorstand
verloren, § 33 Kommunalwahlgesetz (KWG), und ist aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen ausgeschieden.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber rückt an die Stelle des ausgeschiedenen Gemeindevertreters vom Wahlvorschlag der Freien Wähler Bischoffen e. V. (FW),
Herr Patrick Groos,
wohnhaft Gartenstraße 3, 35649 Bischoffen,
nach.
Gegen die Gültigkeit der Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. 12. 2021 (GVBl. S. 871) gegeben.
Ein Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Bischoffen, Schulstraße 23, 35649 Bischoffen, einzulegen.
Bischoffen, 06.03.2023