| 1. | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans Joachim Rompf, eröffnet die 28. Sitzung der Gemeindevertretung und begrüßt die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand mit Bürgermeister Herrmann, die Schriftführerin, die Vertreterin der Presse und die anwesenden Gäste.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung mit Schreiben vom 06.02.2025 erfolgte. Zeit, Ort und Tagesordnung wurden bekannt gemacht. Die Gemeindevertretung ist zu Sitzungsbeginn mit 19 Anwesenden beschlussfähig.
Beschluss:
Einwände gegen die Tagesordnung liegen nicht vor, sie gilt somit als genehmigt.
| 2. | Wahl von zwei Mitgliedern in die Planungskommission Feuerwehrgerätehaus Roßbach/ Wilsbach |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 2 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann erläutert, dass die Feuerwehrführung der Gemeinde Bischoffen dem Gemeindevorstand die Bildung eines Planungsausschusses für den Bau des Feuerwehrgerätehauses Roßbach/Wilsbach vorgeschlagen hat.
Ein Ausschuss kann vom Gemeindevorstand „nur“ in der Form einer Kommission -als beratendes Organ (analog der Kommission „Integration und Unterbringung von Geflüchteten“)- gebildet werden.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 18.11.2024 hierüber beraten und die Planungskommission „Feuerwehrgerätehaus Roßbach/Wilsbach“ gebildet. Gemäß Beschluss sollen folgende Mitglieder der Kommission angehören:
| - | Bürgermeister Herrmann (Vorsitzender) |
| - | 2 Mitglieder der Gemeindevertretung |
| - | Fachbereichsleiterin Christine Nadler |
| - | Gemeindebrandinspektor und Stellvertreter |
| - | 2 Mitglieder der Feuerwehrführung Roßbach/Wilsbach |
| - | 1 Mitglied Ortsbeirat Roßbach |
| - | 1 Mitglied Ortsbeirat Wilsbach |
Es sollen nun zwei Mitglieder der Gemeindevertretung in die Planungskommission „Feuerwehrgerätehaus Roßbach/Wilsbach“ gewählt werden.
Des Weiteren verweist Bürgermeister Herrmann auf die Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt.
Die Fraktionsvorsitzenden haben im IFG (Interfraktionelles Gespräch) am 27.01.2025 hierüber beraten und empfehlen, die Mandatsträger Jonathan Dix und Thorsten Lange -aufgrund ihrer Ortszugehörigkeit- in die Planungskommission „Feuerwehrgerätehaus Roßbach/Wilsbach“ zu wählen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 17.02.2025. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 17.02.2025. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeine Bischoffen wählt,
Herrn Jonathan Dix und
Herrn Thorsten Lange
als Mitglieder in die Planungskommission „Feuerwehrgerätehaus Roßbach/Wilsbach“.
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zur Dorfentwicklung ab 2026 |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 3 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann erläutert, dass er und Fachbereichsleiterin Nadler bei der Akquise von Fördermitteln auf das Dorferneuerungsprogramm gestoßen sind. Der Fachdienstleiter Dorf- und Regionalentwicklung vom Lahn-Dill-Kreis, Herr Dr. Warburg war im Rathaus und hat das Programm vorgestellt. Es können bis zu 70 % Förderung beantragt werden.
Die Kosten für das Konzept/Dorfmoderation belaufen sich auf ca. 20.000 € - 30.000 €. Von diesen Kosten werden 70 % gefördert. Eine Beauftragung erfolgt nur, wenn die Förderung genehmigt wird.
Der Ablauf müsste wie folgt aussehen:
| • | Antrag auf Förderung Konzept Erstellung Dorfmoderation bis 01.03.2025. |
| • | Danach Entwicklung eines Leistungsbildkataloges |
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| (der Lahn-Dill-Kreis hat hier Unterstützung zugesagt) |
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| und Angebotssaufforderung an geeignete Büros. |
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| Anschließend Auswahl und Beauftragung. |
| • | Erstellung des Entwicklungskonzeptes und Einreichung beim Ministerium bis 01.02.2026. |
| • | Prüfung und (hoffentlich) Genehmigung und Anerkennung bis Ende 2026. |
| • | Start der Umsetzung ab Januar 2027. |
Die Beteiligung der Öffentlichkeit muss nicht durch endlose und viele Sitzungen erfolgen, sondern kann mit einem Termin und/oder Online-Umfragen abgedeckt werden.
Grundsätzlich sind Mittel im Haushalt vorhanden. Es muss aber eine überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe gemacht werden. Die Differenz ist durch liquide Mittel gedeckt.
Im Dorfentwicklungskonzept können nicht nur Gebäude, sondern auch Plätze, Bolzplätze, Jugendtreffs und Spielplätze gefördert werden. Hier gibt es großes Potential.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 20.01.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, der Dorfentwicklung 2026 beizutreten und vorab die Ortsbeiräte anzuhören.
Die Ortsbeiräte haben sich alle zustimmend zu dem Beitritt zur Dorfentwicklung geäußert.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 17.02.2025. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 17.02.2025. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen, einen Antrag zur Förderung eines Konzeptes zur Erstellung einer Dorfmoderation für die Teilnahme am Dorfentwicklungsprogramm zu stellen.
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Rückbestätigung zum Fortbestand der Bürgschaftserklärung gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 4 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann erläutert die Hintergründe der Bürgschaftsbestätigung und verweist auf die Erläuterungen sowie die erfolgten Online-Termine der EAM.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 20.01.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 17.02.2025. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt wie folgt:
| 1. | Die Gemeinde Bischoffen bestätigt den Fortbestand der Bürgschaftserklärung vom 10.11.2014, welche zur Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche der Kreditgeber aus oder im Zusammenhang mit der Konsortialkreditvereinbarung vom 13. Dezember 2013 zwischen der EAM GmbH & Co. KG als Kreditnehmer und der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, der Landesbank Baden-Württemberg und der Deutschen Kreditbank AG und sowie weiteren Banken und Sparkassen als Kreditgeber anteilig abgegeben hat. |
| 2. | Zur Umsetzung des vorstehenden Beschlusses wird der Gemeindevorstand ermächtigt und beauftragt, sämtliche hierfür notwendigen Willenserklärungen abzugeben insbesondere die entsprechende Rückbestätigung zum Fortbestand der Bürgschaftserklärung zu unterzeichnen. |
| 5. | Bericht des Gemeindevorstandes |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 5 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann berichtet über die wesentlichen Angelegenheiten des Gemeindevorstandes seit der letzten Sitzung.
Der Bericht des Gemeindevorstandes wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.
| 6. | Beantwortung von Anfragen gem. § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 6 auf und informiert, dass keine Anfragen eingegangen sind.
Mündliche Anfragen werden nicht gestellt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.