Beratungen und Beschlüsse:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans Joachim Rompf, eröffnet die 35. Sitzung der Gemeindevertretung und begrüßt die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand mit Bürgermeister Herrmann, die Schriftführerin, die Vertreterin der Presse und die anwesenden Gäste.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung mit Schreiben vom 05.02.2026 erfolgte. Zeit, Ort und Tagesordnung wurden bekannt gemacht. Die Gemeindevertretung ist zu Sitzungsbeginn mit 21 Anwesenden beschlussfähig.
Beschluss:
Einwände gegen die Tagesordnung liegen nicht vor, sie gilt somit als genehmigt.
| 2. | 3. Änderung des Bebauungsplanes „Aartalsee 1“, Gemarkung Niederweidbach | |
| a) | Beratung und Beschlussfassung über die abgegebenen Stellungnahmen im Verfahrensschritt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB (Veröffentlichungsfrist 19.05.2025 bis 24.06.2025) |
| b) | Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB |
| c) | Satzungsbeschluss für die wasserwirtschaftlichen Festsetzungen gemäß § 37 Abs. 4 HWG i.V.m. § 9 (4) BauGB |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 2 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann berichtet, dass dem Ingenieurbüro in der letzten Vorlage ein Fehler unterlaufen ist und verweist auf die beigefügte Erläuterung und Anlagen. Zur Aufklärung war Herr Zillinger vom Ingenieurbüro Zillinger bei der Ausschusssitzung am 16.02.2026 vor Ort und erläuterte die Problematik.
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel berichtet von den Beratungen in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 16.02.2026. Der Bau-, Planungs - und Umweltausschuss hat mehrheitlich beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt wie folgt:
zu a:
Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, Nr. 1 - 6, wird zugestimmt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt wie folgt:
zu b:
| 1. | Oben genannter Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird unter Beachtung des unter Punkt a gefassten Beschlusses als Satzung beschlossen. |
| 2. | Die zum Bebauungsplan gehörige Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. |
| 3. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen mit Anregungen abgegeben haben, werden über das Ergebnis der Abwägung unterrichtet. |
| 4. | Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 (3) BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen. |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt wie folgt:
zu c:
| 1. | Die Festsetzungen nach § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz i.V.m § 9 (4) BauGB werden als Entwässerungssatzung beschlossen. |
| 2. | Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die vorstehende Satzung durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen. |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes "Erholungsregion Aartalsee" |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 3 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann berichtet, dass gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) der Jahresabschluss nach Prüfung durch den Abschlussprüfer mit dessen Bericht der Gemeindevertretung vorzulegen ist. Die Gemeindevertretung hat den Jahresabschluss festzustellen. Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts. Ferner beschließt die Gemeindevertretung über die Entlastung der Betriebskommission und der Betriebsleitung.
Der Jahresabschluss 2024 schließt in der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 27.040,83 € ab. Es besteht ein Gewinnvortrag in Höhe von 630.972,78 €. Der Bilanzgewinn beträgt 658.013,61 €.
Der Finanzmittelbestand beträgt am 31.12.2024 579.166,84 €.
Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen haben sich im Wirtschaftsjahr von 2.054.325,00 € auf 1.903.550,00 € reduziert.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann und Partner AG, Dreieich, von September bis Oktober 2025 geprüft. Die Abschlussprüfer haben insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung festgestellt (Seite 9 ff.) und den sogenannten „uneingeschränkten Bestätigungsvermerk“ (Seite 2 ff.) erteilt. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zum Jahresabschluss im beigefügten Prüfbericht verwiesen.
Die Betriebsleiterinnen des Eigenbetriebes „Erholungsregion Aartalsee“, Christine Nadler und Julia Zammert, schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 658.013,61 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Bürgermeister Herrmann verweist auf die zugegangene Anlage.
Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am 26.01.2026 über den Jahresabschluss 2024 beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die Betriebskommission "Erholungsregion Aartalsee" hat in der Sitzung am 16.02.2026 über den Jahresabschluss 2024 beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet von den Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.02.2026. Der Haupt- und Finanzausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt wie folgt:
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Erholungsregion Aartalsee“ für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024, dem Anhang sowie dem Lagebericht, wird festgestellt.
Die Bilanzsumme beträgt 3.752.539,13 €. Der Jahresüberschuss beträgt 27.040,83 €. Der Bilanzgewinn beträgt 658.013,61 €.
Der Bilanzgewinn in Höhe von Euro 658.013,61 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebskommission und der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
| 4. | Kenntnisnahme des Beteiligungsberichtes 2024 der Gemeinde Bischoffen |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 4 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass nach § 123a Abs. 1 HGO (Beteiligungsbericht und Offenlegung) die Gemeinde zur Information von Gemeindevertretung und Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen hat. In dem Bericht sind die Beteiligungen an Unternehmen des Privatrechts aufzuführen, wenn die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 20% beteiligt ist. Der Mindestinhalt des Berichts ist in § 123a Abs. 2 HGO definiert. Aufzuführen sind:
| 1. | der Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die Beteiligungen des Unternehmens, |
| 2. | der Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das Unternehmen, |
| 3. | die Grundzüge des Geschäftsverlaufs, die Ertragslage des Unternehmens, die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Gemeinde und die Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft, die Kreditaufnahmen, die von der Gemeinde gewährten Sicherheiten, |
| 4. | das Vorliegen der Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 HGO für das Unternehmen. |
Zu den Rechtsformen des Privatrechts zählen folgende Gesellschaften:
| - | Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) |
| - | Aktiengesellschaft (AG) |
| - | Kommanditgesellschaft (KG) |
| - | Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) |
| - | Genossenschaft (eG) |
| - | Eingetragener Verein (e.V.) |
| - | Stiftung |
Die Gemeinde Bischoffen ist unmittelbar an keiner der vorgenannten Gesellschaftsformen des Privatrechts mit mindestens 20 % der Anteile beteiligt.
Die Gemeinde Bischoffen ist mittelbar über den Eigenbetrieb „Erholungsregion Aartalsee“ mit 39% an der Windpark Lahn-Dill-Bergland Mitte GmbH beteiligt.
Im Beteiligungsbericht sind auf den Seiten 6 bis 13 die öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der Gemeinde Bischoffen und auf den Seiten 13 bis 14 die privatrechtlichen Beteiligungen der Gemeinde Bischoffen aufgeführt. Auf der Seite 15 sind die sonstigen Mitgliedschaften der Gemeinde Bischoffen dargestellt.
Nach § 123a Abs. 3 HGO ist der Beteiligungsbericht in der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu erörtern. Die Gemeinde hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichtes in geeigneter Form zu unterrichten. Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehen.
Bürgermeister Herrmann verweist auf die zugegangene Anlage.
Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am 16. Februar 2026 den Beteiligungsbericht 2024 der Gemeinde Bischoffen zur Kenntnis genommen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet von den Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.02.2026. Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Beteiligungsbericht 2024 der Gemeinde Bischoffen zur Kenntnis genommen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt den Beteiligungsbericht 2024 der Gemeinde Bischoffen zur Kenntnis.
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Neufassung der Vereinsförderungsrichtlinien der Gemeinde Bischoffen |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 5 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann berichtet, dass der SSV Niederweidbach/Roßbach in den Sommermonaten den Rasenplatz in Niederweidbach, wenn deren Zisternenvolumen aufgebraucht ist, bei Bedarf aus dem Wassernetz der Gemeinde Bischoffen bewässert. Historisch begründet lief diese Wasserentnahme bisher geduldet ohne Wasserzähler direkt aus der Leitung.
Dies führt in jedem Jahr dazu, dass dieses Wasser, wie auch Wasserverluste aus einem Rohrbruch, in der Gesamtbilanzierung zwar erfasst wird, aber nicht individuell berechnet werden kann und sich somit in den Kosten für Frischwasser für alle Verbraucher niederschlägt.
Die Sache war schon länger im Geschäftsgang und der Gemeindevorstand hat per Beschluss vom 14.07.2025 eine Regelung vorgeschlagen, der dann der SSV Ndwb./Roßb. auch zugestimmt hat.
Zur Umsetzung dieses Beschlusses müssen die Vereinsförderrichtlinien wie folgt geändert werden:
§ 6 Zuschüsse zur Unterhaltung von Sportstätten
(1)
Die Gemeinde Bischoffen gewährt den in Anlage 1 aufgelisteten Spiel- und Sportvereinen für die Unterhaltung und Pflege ihrer Sportstätten und Vereinsgelände pauschale Zuschüsse in Höhe von jährlich 500,00 €.
(2)
Die unter Anlage 2 aufgeführten Vereine erhalten auf einmaligen Antrag einen vergünstigten Wasserpreis von 1,85 € pro Kubikmeter Frischwasser incl. Mwst. zur Bewässerung ihrer Sportstätten.
(3)
Die Gemeinde Bischoffen veranlasst sodann auf Kosten des antragstellenden Vereins den Einbau eines separaten Wasserzählers zur Erfassung der verbrauchten Frischwasser-mengen. Gebühren für Abwasser werden nicht erhoben.
(4)
Der gemeindliche Interessenanteil in diesem Bereich ist mit den genannten Regelungen abschließend abgegolten.
Außerdem muss die Anlage 2 angefügt werden:
Reit- und Fahrverein Aar-Niederweidbach
Spiel- und Sportverein 1921 Bischoffen
Spiel- und Sportverein Niederweidbach-Roßbach
Tennisclub 1978 Bischoffen
Darüber hinaus wird auf die geänderten Vereinsförderungsrichtlinien sowie auf die entsprechende Synopse verwiesen.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 03.11.2025 über den Sachverhalt beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet von den Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.02.2026. Der Haupt- und Finanzausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt die 1. Änderung der Neufassung der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Bischoffen, wie vorgelegt.
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Kinder- und Jugendordnung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bischoffen |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 6 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann berichtet, dass der Gemeindejugendwart der gemeindlichen Jugendfeuerwehren, Herr Dennis Pfeifer, an den Gemeindevorstand mit der Bitte herangetreten ist, die Kinder- und Jugendordnung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bischoffen im Hinblick auf die Einführung einer zusätzlichen Jugendgruppe Ü9 anzupassen.
Mit der geplanten Veränderung soll eine altersgerechte Übergangsgruppe geschaffen werden, die den Wechsel von der Ü6- in die Ü10-Jugendfeuerwehr strukturiert begleitet, Probleme angeht und die Jugendfeuerwehr an die veränderten Anforderungen der Kinder und Jugendlichen altersgerecht anpasst.
Herr Pfeifer hat der Verwaltung dazu ein Konzept zur Verfügung gestellt, auf dessen Grundlage in enger Abstimmung mit Herrn Pfeifer die bestehende Kinder- und Jugendordnung angepasst wurde.
Genanntes Konzept, der neue Entwurf der Kinder- und Jugend-Ordnung sowie eine entsprechende Synopse ist als Anhang beigefügt.
Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am 16.02.2026 über die 1. Änderung der Kinder- und Jugendordnung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bischoffen beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet von den Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.02.2026. Der Haupt- und Finanzausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt die Neufassung der Kinder- und Jugendordnung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bischoffen, wie vorgelegt.
| 7. | Bericht des Gemeindevorstandes |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 7 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann berichtet über die wesentlichen Angelegenheiten des Gemeindevorstandes seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung.
Bürgermeister Herrmann bedankt sich bei allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, den Ortsbeiräten sowie den Mitgliedern des Gemeindevorstandes für die wertschätzende Zusammenarbeit in dieser Legislaturperiode. Er wünscht den Mandatsträgern für die Zukunft alles Gute und persönliches Wohlergehen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.
| 8. | Beantwortung von Anfragen gem. § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 8 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann berichtet, dass in der letzten Ausschusssitzung die Anmerkung kam, dass bei dem Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Erholungsregion Aartalsee“ das Registergericht nicht Marburg, sondern Wetzlar sein müsste. Dies wurde innerhalb der Verwaltung recherchiert. Dabei wurde festgestellt, dass Wetzlar korrekt ist.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans Joachim Rompf, bedankt sich bei den Gemeindevertretern für die gute Zusammenarbeit in den letzten fünf Jahren und schließt die Sitzung.
Bürgermeister Herrmann bedankt sich abschließend bei dem im Oktober 2025 ausgeschiedenen Beigeordneten, Herrn Daniel Philipp, für sein langjähriges Engagement zum Wohle der Gemeinde Bischoffen und überreicht ihm seine Entlassungsurkunde sowie ein Präsent.