| hier: | Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung hat die Änderung und die öffentliche Auslegung der Bebauungspläne, die in einen einzigen Bebauungsplan zusammengefasst werden, beschlossen.
Folgende rechtskräftige Bebauungspläne werden geändert und sind daher im Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes enthalten:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung in der Zeit
vom 11.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023
während der Öffnungszeiten des Rathauses zu jedermanns Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Bischoffen, Schulstraße 23, 35649 Bischoffen, EG Zimmer 01, öffentlich ausgelegt.
Im Wesentlichen werden öffentlich ausgelegt: Die Planzeichnung des Bebauungsplanes, die textlichen Festsetzungen und die Begründung mit den Anlagen „Auszug aus Tabelle 1 der Ermittlung des Ausgleichsdefizits der rechtskräftigen Bebauungspläne bis einschließlich 2017 einschließlich der Anlagen 5.1 und 5.2“, Vergleich der Festsetzungen dieser Bebauungsplan-Änderung mit den Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne (Kennzeichnung der Unterschiede gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan) und Plan „Übersicht über die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne“
Es ist kein wichtiger Grund bekannt, der eine Verlängerung des Offenlegungszeitraumes erfordert.
Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:
Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb dieser Besuchszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen der öffentlichen Auslegung können auch auf der Internetseite der Gemeinde Bischoffen unter https://www.bischoffen.de/gv_bischoffen/Aktuelles/Amtliche%20Bekanntmachungen/Bebauungspl%C3%A4ne/
eingesehen bzw. im pdf-Format heruntergeladen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Der Bebauungsplan wird für die in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereiche geändert:
Baugebiete mit Ausgleichsflächen
Dieser Geltungsbereich liegt am östlichen Ortrand vom Ortsteil Bischoffen.
Südlich des Geltungsbereiches verläuft die Bundesstraße 255. Sie grenzt teilweise unmittelbar an.
Im Osten und Norden beginnt jeweils die freie Landschaft.
Im Westen grenzt der Geltungsbereich an die bebaute Ortslage, zum Beispiel an die Königsberger Straße und die Straßen „Am Dieland“ und „Seeblick“. Diese Straßen liegen auch teilweise innerhalb des Geltungsbereiches.
Die Änderungen für diese Flächen sind im Wesentlichen:
Externe Ausgleichsfläche, Gemarkung Roßbach
Übersichtsplan für die externe Ausgleichsfläche, Gemarkung Roßbach
Diese Ausgleichsflächen liegen südöstlich der Ortslage Niederweidbach. Die Flächen werden unverändert aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan übernommen.
Externe Ausgleichsfläche, Gemarkung Bischoffen
Übersichtsplan für die externe Ausgleichsfläche, Gemarkung Bischoffen
Diese Ausgleichsfläche liegt westlich der Ortslage Bischoffen. Da diese Fläche eigentumsrechtlich nicht zur Verfügung steht, wird sie im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens entwidmet und daher aus der Bauleitplanung herausgenommen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.