| hier: | Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung hat v. g. Flächennutzungsplan-Änderung einschl. Begründung zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die Bauleitplanung in der Zeit
vom 11.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023
während der Öffnungszeiten des Rathauses zu jedermanns Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Bischoffen, Schulstraße 23, 35649 Bischoffen, EG Zimmer 01, öffentlich ausgelegt.
Öffentlich ausgelegt werden: Die Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Änderung, die Begründung, der Umweltbericht und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Es ist kein wichtiger Grund bekannt, der eine Verlängerung des Offenlegungszeitraumes erfordert.
Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:
Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb dieser Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen der öffentlichen Auslegung können auch auf der Internetseite der Gemeinde Bischoffen unter www.bischoffen.de/gv_bischoffen/Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen/
eingesehen bzw. im pdf-Format heruntergeladen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Die Flächennutzungsplan-Änderung wird für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich durchgeführt:
Die Flächen des Geltungsbereiches liegen im östlichen Süden der Ortslage Niederweidbach, Gemeinde Bischoffen, im Flur 15.
Die Wohnbaufläche grenzt im Nordosten an den Wilsbacher Weg und im Westen an die Straße „Am Schießborn“ an. Der südwestliche Rand dieser Fläche tangiert die Grundstücke „Am Schießborn“ Nr. 1 sowie Industriestraße Nrn. 3 und 5
Der nördliche Rand der geplanten Mischbaufläche grenzt an die Industriestraße sowie im Westen/Süden an bebaute Gewerbegrundstücke. Östlich grenzen Feldwege mit dahinter liegenden landwirtschaftlichen Flächen an.
Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vor:
| 1. | Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich ein Altstandort (Branche: Großhandel mit Mineralölerzeugnissen/ Leichtmetallgießerei). Das Sanierungsverfahren ist abgeschlossen. |
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| Direkt westlich des Geltungsbereiches befindet sich ein weiterer Altstandort (Branche: Produktion von Leiterplatten (Galvanisierung, Stripp-Ätzung)). Diese Fläche ist noch nicht bewertet. |
| 2. | Der Geltungsbereich liegt im Gebiet eines erloschenen Bergwerksfeldes, in dem das Vorkommen von Erz nachgewiesen wurde. Die Fundstelle liegt außerhalb des Planungsbereiches |
| 3. | Bei den Erdarbeiten ist auf Bodenveränderungen bezüglich Farbe und Geruch zu achten. |
| 4. | Bei den Erdarbeiten ist auf Bodendenkmäler, wie Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen und Fundgegenstände zu achten. |
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.