Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erfolgt ab der 14. Kalenderwoche 2024 die jährliche Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen auf allen Friedhöfen der Gemeinde Bischoffen.
Die Friedhofsverwaltung ist durch die Durchführungsanweisung der Unfallverhütungsvorschriften in der aktuellen Fassung hierzu gesetzlich verpflichtet.
Nicht standsichere Grabmale werden durch einen Aufkleber gekennzeichnet.
Die Grabunterhaltungspflichtigen sind verpflichtet, nicht standsichere Grabmale instand setzen zu lassen.
Wir bitten die Grabunterhaltungspflichtigen um Ihr Verständnis für diese gesetzliche Regelung. Sie dient der Vermeidung von Unfällen auf den Friedhöfen und somit dem persönlichen Schutz des Rechtsgutes Gesundheit.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.