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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Bischoffen
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung endgültiges Wahlegebnis Ortsbeirat Bischoffen

Bekanntmachung

des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Kommunalwahl am 15. März 2026.

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. März 2026 das endgültige Wahlergebnis im Ortsbezirk des Ortsbeirates Bischoffen ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt worden.

Die abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber wie folgt:

Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Bischoffen, 20. März 2026

gez. Kauß
Besonderer Gemeindewahlleiter