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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Bischoffen
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrückverfahren

B E K A N N T M A C H U N G

Der Gemeindevertreter,

Herr Marco Herrmann,

wohnhaft Schulstraße 3, 35649 Bischoffen,

vom Wahlvorschlag der Freien Wähler Bischoffen

(FWB),

ist als Gemeindevertreter aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen ausgeschieden.

Als nächster noch nicht berufener Bewerber rückt an die Stelle des ausgeschiedenen Gemeindevertreters vom Wahlvorschlag der Freien Wähler Bischoffen (FWG),

Herr Mario Rink,

wohnhaft Günteroderstraße 47A, 35649 Bischoffen,

nach.

Gegen die Gültigkeit der Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04. 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), gegeben.

Ein Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Bischoffen, Schulstraße 23, 35649 Bischoffen, einzulegen.

Bischoffen, 27.03.2026

Der besondere Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Bischoffen
M Kauß
Besonderer Gemeindewahlleiter