Der Gemeindevertreter
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| Herr Hartmut Groos, |
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| wohnhaft Königsberger Straße 46, 35649 Bischoffen, |
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| vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratische Union (CDU), |
ist aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen aufgrund seines Amtes im Gemeindevorstand ausgeschieden.
Als nächste noch nicht berufene Bewerberin rückt an die Stelle des ausgeschiedenen Gemeindevertreters vom Wahlvorschlag Christlich Demokratische Union (CDU)
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| Frau Petra Windorf, |
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| wohnhaft Günteroder Straße 5, 35649 Bischoffen, |
nach.
Gegen die Gültigkeit der Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. 12. 2021 (GVBl. S. 871) gegeben.
Ein Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Bischoffen, Schulstraße 23, 35649 Bischoffen, einzulegen.
Bischoffen, 20.04.2026