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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Bischoffen
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrückverfahren

Der Gemeindevertreter

 

Herr Thomas Laforce,

 

wohnhaft Hauptstraße 47, 35649 Bischoffen,

 

vom Wahlvorschlag der Freien Wähler Bischoffen (FWB),

ist aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen aufgrund seines Amtes im Gemeindevorstand ausgeschieden.

Als nächster noch nicht berufener Bewerber rückt an die Stelle des ausgeschiedenen Gemeindevertreters vom Wahlvorschlag der Freien Wähler Bischoffen (FWB)

 

Herr Marc Wenkittl,

 

wohnhaft Am Hasensprung 9, 35649 Bischoffen,

nach.

Gegen die Gültigkeit der Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. 12. 2021 (GVBl. S. 871) gegeben.

Ein Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Bischoffen, Schulstraße 23, 35649 Bischoffen, einzulegen.

Bischoffen, 20.04.2026

Der besondere Wahlleiter
der Gemeinde Bischoffen
M. Kauß
Besonderer Gemeindewahlleiter