Im Gemeindewald Bischoffen mussten in den vergangenen Wochen, wie bereits im letzten Jahr, einige forstliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Zweipunktigen Eichenprachtkäfer durchgeführt werden.
Der Schwerpunkt dieser Maßnahmen lag in der Gemarkung Roßbach, da sich hier die größten Eichen-Komplexe im Bischoffener Gemeindewald finden und der Befall durch den Eichenprachtkäfer am weitreichendsten war und ist.
Neben Roßbach war auch die Gemarkung Niederweidbach betroffen.
Die Ausformung der konkreten Befallsflächen und damit auch der jetzigen Entnahmen unterschied sich teils deutlich von den Flächen aus 2024.
Der Befall zeigte sich hier teils nicht vollflächig, sondern mosaikartig kleinflächiger, weshalb noch ein nennenswerter Anteil der Eichen auf der Fläche verbleiben konnte, in der Hoffnung, dass diese nicht befallen werden und sich ggf. auch noch vermehren können.
Mit den Erntemaßnahmen der befallenen Eichen werden verschiedene wichtige Ziele verfolgt. Zum einen dient das Entfernen der befallenen Eichen dem Senken des Befallsdrucks im Sinne des Waldschutzes (Sanitärhieb).
Hierzu werden die Stämme in den Winter- bzw. Frühlingsmonaten geerntet und möglichst schnell aus dem Wald abtransportiert, da sich zu diesem Zeitpunkt die Larven unter der Rinde zu den adulten Käfern entwickeln, die dann ab einer gewissen Temperatur im Frühling ausfliegen würden und weitere Bäume befallen und zum Absterben bringen könnten. Weitere Informationen finden Sie in der Waldschutzinformation 2023-06 der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt unter www.nwfva.de/veroeffentlichen/waldschutz).
Aufgrund des großen Ausmaßes des Befalls und den begrenzten Kapazitäten insbesondere im Verkauf des Eichenholzes, war es auch letztes Jahr schon nicht möglich, alle befallenen Flächen ausnahmslos auf diese Weise zu bearbeiten.
Deshalb fand sich in den jetzt bearbeiteten Eichenbeständen auch alter Prachtkäferbefall aus dem Vorjahr.
Hier ist ein weiteres sehr zentrales Ziel der Erntemaßnahmen zu nennen:
Selbst wenn ein Ausfliegen der adulten Käfer im Frühjahr durch ausgebliebenen Einschlag der Bäume (aus genannten Gründen der Kapazitätsgrenzen) oder zu späte Abfuhr des Holzes nicht verhindert werden konnte, sollten die frisch oder altbefallenen Bäume in jedem Fall geerntet werden, solange sie noch saftführend (also noch nicht völlig trocken und abgestorben) sind.
Dies ermöglicht den zurückbleibenden Baumstümpfen den sogenannten Stockausschlag, also das erneute Austreiben aus dem Wurzelstock heraus.
Trocknet der Baum jedoch gänzlich aus, ist das Potential, auf diese Art und Weise einen neuen Wald auf den Befallsflächen zu schaffen, dahin.
Auch ist eine adäquate Vermarktung des Holzes dann nicht mehr möglich.
Die neue Waldgeneration auf diesen Flächen muss vorrangig aus genanntem Stockausschlag sowie durch Naturverjüngung der Eichen und anderer umliegender Baumarten entstehen (natürliche Vermehrung über Samen), da sich diese bestmöglich an den Standort anpassen können und im Falle des Stockausschlages auch noch Reserven aus dem vorhandenen Wurzelwerk der Alteichen ziehen können.
Eine künstliche Pflanzung kann allein aufgrund der schlechten Standorte (sehr steiniger Boden bzw. hoch anstehendes Ausgangsgestein) nur vereinzelt durchgeführt werden. In den meisten Fällen kommt man mit dem Pflanzwerkzeug nicht ausreichend tief in den Boden oder es sind übermäßig hohe Ausfälle aufgrund der Trockenheit zu erwarten.
Zum Schutz der drei genannten Quellen eines neuen Waldbestandes (Stockausschlag, Naturverjüngung, Pflanzung) muss i.d.R. ein flächiger Wildschutz in Form eines Zauns errichtet werden, um den Verbiss durch die vorhandenen Wildarten auszuschließen.
Sollten sich zu dem Thema Eichenprachtkäfer neue wissenschaftliche Erkenntnisse insbesondere durch die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NW-FVA), Änderungen der Befallsdynamik in Bischoffen oder sonstige Änderungen des Vorgehens aufgrund forstfachlicher Aspekte seitens HessenForst ergeben, werden wir darüber informieren.