Herr Tomas Laforce wohnhaft Hauptstr.47 35649 Bischoffen hat auf sein Mandat als Mitglied im Ortsbeirat Niederweidbach aufgrund seines Mandates im Gemeindevorstand verzichtet.
Aufgrund des § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.März 2005 (GVBI. I,S. 197),zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1.April 2025 (GVBI. I, S. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit §§ 56 und 58 KWO (Kommunalwahlordnung) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBI. I, S. 198,233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBI. 2025 Nr. 25), wird festgestellt, dass hierfür folgender Bewerber in den Ortsbeirat Niederweidbach nachgerückt ist:
Herr Herbert Epp
Wacholderstr. 3, 35649 Bischoffen
Herr Herbert Epp erreichte bei der Wahl zum Ortsbeirat Niederweidbach am 15. März 2026 den Rang 4 unter den 4 Bewerbern.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises,,Ortsbezirk Niederweidbach‘‘ binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der Walberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Schulstr.23, 35649 Bischoffen einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§25 KWG i.V.m. §55 Abs 1 Satz 2 KWO).
Bischoffen, den 23.04.2026
M. Kauß
Besonderer Gemeindewahlleiter