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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Bischoffen
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanungen der Gemeinde Bischoffen

Abbildung: Lage der beiden Geltungsbereiche

Abbildung 2: Westlicher Geltungsbereich, der nahe der B255 liegt

Abbildung 3: Östlicher Geltungsbereich, der nahe der L3053 liegt

3. Änderung des Bebauungsplanes „Aartalsee 1“ (Teil-Änderung), Gemarkung Niederweidbach

hier:

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch(BauGB) i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Unterlagen der Bauleitplanung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 13.05.2024 bis 28.06.2024 im Internet veröffentlicht. Sie konnten eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Die Gemeindevertretung hat beschlossen, v. g. Entwurf des Bebauungsplanes einschl. Begründung aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zu ändern. Wegen dieser Änderungen wird der Bebauungsplan erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB im Internet veröffentlicht.

Die Unterlagen der Bauleitplanung werden in der Zeit

vom 19.05.2025 bis einschließlich 24.06.2025

auf der Internetseite der Gemeinde Bischoffen unter

https://www.bischoffen.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/bebauungsplaene/

veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.

Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.

Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Öffnungszeiten mit Publikumsverkehr im Rathaus der Gemeinde Bischoffen, Schulstraße 23, 35649 Bischoffen, Raum 26, im o.g. Zeitraum öffentlich ausgelegt.

An den Brückentagen, 30. Mai 2025 und 20. Juni 2025, ist die Einsicht nicht möglich, da an diesen Tagen das Rathaus geschlossen ist.

Es werden öffentlich ausgelegt: Planzeichnung des Bebauungsplanes, textliche Festsetzungen, Begründung mit den Anlagen Aktiv-Camping Aartalsee (Plan und Text) sowie rechtskräftiger Bebauungsplan, Umweltbericht mit den Anlagen Text „Biotoptypenkartierung, faunistisch-floristische Planungsraumanalyse, Kartierungen“ und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag einschl. Bestands- und Konfliktplan sowie Bewertungsplan, Vogelschutzvorprüfung, Eingriffs- und Ausgleichspläne mit Bilanzierungen, Fachgutachten Schutzgut Boden und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben.

Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.

Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Gemeindeverwaltung Bischoffen, oder zur Niederschrift.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Die Geltungsbereiche liegen in der Gemarkung Niederweidbach, Flur 6, im Gewann „Am Riedwiesenweg“.

Der westlich gelegene Geltungsbereich, rd. 29.000 m² groß, verläuft südlich der B255 auf einer Länge von etwa 285 m und im Abstand von rund 10 m. Er grenzt im Westen an die Gemarkung Ahrdt der Gemeinde Hohenahr an.

Der östliche Geltungsbereich, rd. 18.600 m² groß, verläuft im Osten auf einer Länge von rd. 140 m entlang der L3053. Der nördliche Geltungsbereichsrand dieser Teilfläche liegt rund 100 m vom Rand der B255 entfernt.

Die beiden Geltungsbereiche sind in den folgenden Abbildungen dargestellt.

Die Abbildungen 2 und 3 zeigen die beiden Geltungsbereiche getrennt.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:

Die Geltungsbereiche liegen im Naturpark „Lahn-Dill-Bergland“.

Wegen des nahe gelegenen Vogelschutzgebietes „Wiesentäler um Hohenahr und die Aartalsperre“ wurde eine Verträglichkeits-Vorprüfung durchgeführt.

Als Grundlage für die Ermittlung des Eingriffes und für die Berücksichtigung des Artenschutzes wurden ökologische Erhebungen vorgenommen und Gutachten erstellt.

Der Geltungsbereich wurde daher in 2022 mehrmals begangen und u.a. die vorhandenen Strukturen festgehalten sowie die Vögel, Reptilien und Tagfalter kartiert.

Es wurden ökologisch hochwertige Lebensraumtypen wie magere Flachland-Mähwiesen, mageres, nur mäßig intensiv genutztes Grünland, Baumhecken sowie anthropogen stark vorbelastete Bereiche wie Parkplatz, gärtnerisch gepflegte Anlagen sowie Ackerflächen kartiert.

Es sind insgesamt 32 Vogelarten beobachtet worden, die teilweise allgemein häufig aber auch teiweise selten bzw. gefährdet sind: Amsel, Bachstelze, Blaumeise, Bluthänfling, Buchfink, Buntspecht, Dorngrasmücke, Elster, Gartenbaumläufer, Gartengrasmücke, Goldammer, Grünfink, Grünspecht, Hausrotschwanz, Haussperling, Heckenbraunelle, Kohlmeise, Mauersegler, Mäusebussard, Mönchsgrasmücke, Nilgans, Rabenkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Singdrossel, Sperber, Star, Stieglitz, Turmfalke, Wacholderdrossel, Zaunkönig und Zilpzalp.

Unter den 24 nachgewiesenen Arten der Tagfalter befindet sich auch der schwarzblaue Wiesenknopf-Ameisenbläuling.

Reptilien wurden nicht nachgewiesen.

Europarechtlich und streng geschützte Pflanzenarten konnten ebenfalls nicht aufgezeigt werden.

Zum Schutz des Bodens wurde ein entsprechendes Fachgutachten erstellt.

Gemäß Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wird für die Überplanung der mageren Flachland-Mähwiese (Lebensraumtyp 6510), Flurstücke 288/2 und 289/2, eine Ausnahmegenehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Ingenieurbüro Zillinger, Gießen, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenahr
Marco Herrmann, Bürgermeister