| 1. | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans Joachim Rompf, eröffnet die 29. Sitzung der Gemeindevertretung und begrüßt die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand mit Bürgermeister Herrmann, die Schriftführerin, die Vertreterin der Presse und die anwesenden Gäste.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung mit Schreiben vom 10.04.2025 erfolgte. Zeit, Ort und Tagesordnung wurden bekannt gemacht. Die Gemeindevertretung ist zu Sitzungsbeginn mit 19 Anwesenden beschlussfähig.
Einwände gegen die Tagesordnung liegen nicht vor, sie gilt somit als genehmigt.
Bürgermeister Herrmann ernennt und vereidigt Herrn Florian Heege zum 2. stellv. Wehrführer in Niederweidbach und Herrn Lars Pfeifer zum 1. stellvertretenden Wehrführer. Herr Pfeifer war bisher kommissarisch berufen und ist nun, nach Beendigung aller Lehrgänge, zum offiziellen 1. stellvertretenden Wehrführer berufen. Außerdem wird Herr Marco Gietmann nach seiner Wiederwahl zum Wehrführer Oberweidbach, erneut berufen.
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Bischoffen |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 2 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann erläutert, dass gesetzliche Änderungen, Anpassungen und Ergänzungen die Neufassung der Friedhofssatzung notwendig machen. Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat hierzu eine Mustersatzung erstellt, welche Grundlage des Entwurfes der Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Bischoffen ist. Bürgermeister Herrmann verweist auf die Beratungen in den Ausschusssitzungen am 22.04.2025 und erläutert nachfolgend, welche Änderungen im Entwurf der Neufassung der Friedhofssatzung noch vorgenommen werden sollten.
In § 14 wurden die bestehenden Grabarten um Rasenreihengrab, Urnenrasenreihengrab und Urnenbaumgrab erweitert.
In § 32 wurde die verpflichtende Grabräumung durch die Gemeinde bzw. durch die Gemeinde beauftragte Dritte aufgenommen. Hierdurch wird bei Erlangung des Nutzungsrechtes einer Grabstätte, die Grabräumung im Vorfeld mit bezahlt. Dieses Vorgehen erspart der Gemeinde Aufwand und Kosten, sollten die Nutzungsberechtigten die Gräber nicht selbst räumen oder nicht auffindbar sein.
Weitere Unterschiede sind der mitübersendeten Synopse zu entnehmen.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 07.04.2025 über den Entwurf der Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Bischoffen beraten und empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 22.04.2025. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag mit der folgenden Änderung zu beschließen:
| 1. | § 12 (4): | Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt für Leichen und Aschen 20 Jahre. Auf Antrag ist eine Verlängerung der Ruhefrist möglich. Die Entscheidung über einen solchen Antrag obliegt dem Gemeindevorstand. |
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 22.04.2025 Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Gemeindevertretung zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag mit der bereits vom Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vorgebrachten Änderung, zu beschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, die Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Bischoffen - wie vorgelegt inklusive der vorgebrachten Änderung:
| § 12 (4): | Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt für Leichen und Aschen 20 Jahre. Auf Antrag ist eine Verlängerung der Ruhefrist möglich. Die Entscheidung über einen solchen Antrag obliegt dem Gemeindevorstand. |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Bischoffen |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 3 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Marco Herrmann.
Bürgermeister Herrmann berichtet, dass die aktuell gültige Friedhofsgebührensatzung zuletzt in 2013 überarbeitet wurde. Aus diesem Grund wurde die Firma j + p beauftragt, die Friedhofsgebühren neu zu kalkulieren. Die Kalkulation ergab, dass die aktuell erhobenen Gebühren nicht ansatzweise einer anzustrebenden Kostendeckung entsprechen. Es besteht aktuell ein Kostendeckungsgrad von etwa 15 %.
Für die Kalkulation durch die Firma j + p wurde das Kölner Modell verwendet, welches nicht nur die Nutzung der Grabstelle, sondern auch die Inanspruchnahme der Parkanlagen, der Wege etc. und zusätzlich alle im Zusammenhang mit den Friedhöfen entstehenden allgemeinen Kosten berücksichtigt. Da aus der Kalkulation heraus ein sehr starker Anstieg der Kosten über die letzten Jahre zu verzeichnen ist, wurde bereits im letzten interfraktionellen Gesprächskreis am 25.01.2025 eine denkbare Vorgehensweise besprochen.
Die Kosten sollen nicht direkt auf die vorgeschlagenen 70 % Kostendeckung angehoben werden, sondern schrittweise zunächst bis einschließlich 2027 festgesetzt und in 2027 wieder neu für die weiteren Jahre beraten werden. Der aktuelle Vorschlag des IFG sieht eine erste Steigerung in 2025 auf 30 %, die nächste Steigerung in 2026 auf 40 % und eine dritte Steigerung in 2027 auf 50 % Kostendeckung vor (siehe Anlage 4). Lediglich bei den Rasenreihengrabstätten (Sarkophag-Lösung) empfiehlt die Verwaltung 100 %-ige Kostendeckung direkt umzusetzen.
Zum Vergleich mit anderen Kommunen sind die aktuellen Gebühren der Gemeinden Mittenaar, Hohenahr, Siegbach und Eschenburg beigefügt.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 07.04.2025 über den Entwurf der Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Bischoffen beraten und empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag unter Einbezug der folgenden Änderungen, zu beschließen.
| 1. | § 5 Gebühren für die Benutzung der Leichenhalle und des Aufbahrungsraumes |
| a) bis d) zusammenfassen in eine Pauschale: Aufbewahrung einer Leiche oder Ascheurne oder Benutzung einer Kühlzelle und Benutzung der Leichenhalle für Trauerfeiern incl. Reinigung 250,00 € |
| 2. | § 8 Erwerb des Nutzungsrechts an Grabstätten |
| Staffelung in 2025 auf 30 % und in 2027 auf 40 % |
| 3. | § 8 Erwerb des Nutzungsrechts an Grabstätten Kostenstaffelung für Rasenreihengrab (Sarkophag) ebenfalls in 2025 auf 30 % und 2027 auf 40 %. |
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 22.04.2025. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag mit folgenden Änderungen zu beschließen:
| 1. | §5: Für die Nutzung der Leichenhalle wird eine einmalige Pauschale in Höhe von 250,- € erhoben. |
| 2. | § 8 (1) a bis i: werden gestrichen. |
| 3. | § 8 (3) a bis i: werden gestrichen. |
| 4. | §8: Erhöhung der Nutzungsgebühr für die Nutzung der Grabstätte auf 40 %. |
| 5. | §8: Beisetzung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres/ab Vollendung des 10. Lebensjahres. |
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Friedhofsgebührensatzung im Jahr 2027 erneut zu prüfen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 22.04.2025 Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Gemeindevertretung zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag mit der bereits vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vorgebrachten Änderung, zu beschließen.
Im Verlauf der Beratungen sind sich die Gemeindevertreter einig, folgende Änderungen noch zusätzlich aufzunehmen:
| 1. | Satzung gültig ab 01.07.2025 |
| 2. | Kühlzelle pauschal 70 € (keine tageweise Abrechnung) |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Bischoffen - wie vorgelegt incl. der vorgeschlagenen Änderungen:
| 1. | §5: Für die Nutzung der Leichenhalle wird eine einmalige Pauschale in Höhe von 250,- € erhoben. |
| 2. | § 8 (1) a bis i: werden gestrichen. |
| 3. | § 8 (3) a bis i: werden gestrichen. |
| 4. | §8: Erhöhung der Nutzungsgebühr für die Nutzung der Grabstätte auf 40 %. |
| 5. | §8: Beisetzung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres/ab Vollendung des 10. Lebensjahres. |
| 6. | Satzung gültig ab 01.07.2025 |
| 7. | Kühlzelle pauschal 70 € (keine tageweise Abrechnung) |
| 4. | 3. Änderung des Bebauungsplanes "Aartalsee 1", Gemarkung Niederweidbach | |
| a) | Beratung und Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist gem. § 3 (2) BauGB und im Beteiligungsverfahren gem. § 4 (2) BauGB |
| b) | Beschluss zur erneuten Durchführung der Verfahren gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß § 4a Abs. 3 BauGB |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 4 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann erläutert, dass am 29.11.2021 die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Aartalsee 1 gefasst hat.
Am 27.02.2023 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beteiligung der Behörden beschlossen.
Die erste Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Mail vom 05.05.2023. Die umfangreichen Rückmeldungen wurden in den Plan eingearbeitet.
Mit Mail vom 03.05.2024 wurden die Behörden gemäß § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a (2) BauGB über den Zeitraum der Veröffentlichungsfrist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (13.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024) informiert und gleichzeitig beteiligt.
Die Anregungen aus den Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB müssen gemäß BauGB förmlich abgewogen werden, siehe Punkt a.
Die Abwägung ergibt Änderungen für die textlichen Festsetzungen:
| • | Nr. 3.2: | Für die Biotopflächen mussten Schutz- und Überwachungsmaßnahmen festgesetzt werden. |
Diese Maßnahmen wurden bereits mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
| • | Nr. 8.1: | Hinweise auf das Bundesfernstraßengesetz wurden aufgenommen. |
| • | Nr. 8.2: | Der Geltungsbereich liegt im Gebiet von 2 erloschenen Bergwerksfeldern. |
Die Änderungen wurden in beiliegende Unterlagen eingearbeitet.
Da Änderungen erforderlich sind, müssen die unter Ziffer b des Beschlusses genannten Verfahrensschritte erneut durchgeführt werden.
Der Gemeindevorstand hat am 07.04.2025 beschlossen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 22.04.2025. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 22.04.2025. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt mehrheitlich, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt wie folgt:
Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1 -.7, wird zugestimmt. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor.
| 1. | Die Gemeindevertretung beschließt, die Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt. |
| 2. | Die Behörden, die Anregungen vorgebracht haben, s. Ziffer a, werden über die Abwägung benachrichtigt. |
| 5. | Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Aartalsee 1", Gemarkung Niederweidbach | |
| a) | Beratung und Beschluss über abgegebene Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist gem. § 3 (2) BauGB und im Beteiligungsverfahren gem. § 4 (2) BauGB |
| b) | Beschluss über die Feststellung der Flächennutzungsplan-Änderung |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 5 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann erläutert, dass am 29.11.2021 die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss zur 3. Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich der Änderung des Bebauungsplans Aartalsee 1 gefasst hat.
Am 27.02.2023 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beteiligung der Behörden beschlossen.
Die erste Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Mail vom 05.05.2023. Die umfangreichen Rückmeldungen wurden in den Plan eingearbeitet.
Mit Mail vom 03.05.2024 wurden die Behörden gemäß § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a (2) BauGB über den Zeitraum der Veröffentlichungsfrist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (13.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024) informiert und gleichzeitig beteiligt.
Die Anregungen aus den Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB müssen gemäß BauGB förmlich abgewogen werden, siehe Punkt a.
Aufgrund der Abwägung musste lediglich in die Begründung noch ein Hinweis auf erloschenen Bergbau aufgenommen werden.
Nach erfolgter Abwägung kann sofort der Feststellungsbeschluss gefasst werden, siehe b.
Das Bauleitplanverfahren wird nach Genehmigung durch das Regierungspräsidium durch die ortsübliche Bekanntmachung rechtswirksam.
Der Gemeindevorstand hat am 07.04.2025 beschlossen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 22.04.2025. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 22.04.2025. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt mehrheitlich, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt wie folgt:
Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, lfd. Nr. 1 - 6, wird zugestimmt. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor.
| 1. | Oben genannte Planung, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, wird unter Beachtung des unter Punkt a gefassten Beschlusses als Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. |
| 2. | Die zur Flächennutzungsplan-Änderung gehörige Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. |
| 3. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen mit Anregungen abgegeben haben, werden von dem Ergebnis unterrichtet. |
| 4. | Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die vorstehend beschlossene Flächennutzungsplan-Änderung dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorzulegen und anschl. gem. § 6 (5) BauGB wirksam werden zu lassen. |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "Nordwestlich der Wachtstraße" OT Bischoffen |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 6 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann erläutert, dass am 24.02.2022 die Gemeindevertretung beschlossen hat, eine Ergänzungssatzung gem. § 34 BauGB im Bereich des ehm. Tennisplatzes in Bischoffen zu erlassen.
Herr Kai Bieber, Kornmarkt 9, 35745 Herborn möchte dort zwei Wohnbaugrundstücke erschließen.
Alle in der Sitzung am 24.02.2022 beschlossenen Auflagen wurden erfüllt und der von Herrn Bieber beauftragte Planer hat einen Beschlussvorschlag vorgelegt.
Der Vorhabenträger trägt die Kosten
| • | der Planung für die erforderliche Ergänzungssatzung (§ 34 Abs.4 Nr.3 BauGB) |
| • | der Durchführung des Vorhabens |
| • | aller hinsichtlich des Vorhabens erforderlichen natur- und artenschutzrechtlichen Eingriffsminimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen (einschließlich deren Umsetzung und dauerhafter Pflege sowie des gegebenenfalls für Ausgleichsmaßnahmen erforderlichen Grunderwerbs). |
| • | aller eventuell für den Immissionsschutz des Vorhabens erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen und Maßnahmen |
| • | aller für die Erschließung und Bebauung des Plangebietes erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen und Maßnahmen. |
Eine Bebauungsverpflichtung von drei Jahren ist auf beide Grundstücke zu legen. Diese muss im Grundbuch gesichert werden.
Der Vorhabenträger hat sich verpflichtet, im Falle einer Nichteinhaltung der Bauverpflichtung, das jeweilige Grundstück zum Gutachterpreis an die Gemeinde zu übertragen.
Geplant ist die Abgrenzung und Festlegung der bebauten Ortsteile im Bereich nordwestlich der Wachtstraße, da die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung (ehem. Tennisplätze) und durch die angrenzenden Flächen entsprechend geprägt ist. Geplant ist die Neuausweisung zweier Baugrundstücke im Nordwesten der Ortslage, da dieser Bereich bereits über die Wachtstraße erschlossen ist, über den Flächennutzungsplan aber nicht als bestehende oder geplante Siedlungsfläche dargestellt wird (Darstellung beinhaltet Tennisplätze). Der Ortsrand erfährt in diesem Bereich eine sinnvolle städtebauliche Abrundung. Zur Ausweisung gelangt analog den angrenzenden Nutzungen ein Allg. Wohngebiet im Sinne des § 4 BauNVO.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 22.04.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 22.04.2025. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 22.04.2025. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt wie folgt:
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.1 BauGB
| (1) | Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage 1 befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB eingegangenen Stellung nahmen mit Hinweisen und Anregungen als Stellungnahmen der Gemeinde Bischoffen und somit als Abwägung i.S.d. § 1 Abs.7 BauGB beschlossen. |
| (2) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung im Bereich „Nordwestlich der Wachtstraße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und billigt die Begründung hiermit. |
| (3) | Die Satzung wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt. |
| 7. | Bericht des Gemeindevorstandes |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 7 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann berichtet über die wesentlichen Angelegenheiten des Gemeindevorstandes seit der letzten Sitzung.
Der Bericht des Gemeindevorstandes wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.
| 8. | Beantwortung von Anfragen gem. § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 8 auf und informiert, dass keine Anfragen eingegangen sind.
Mündliche Anfragen werden nicht gestellt.
Die noch offene Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der vorletzten Sitzung wird zeitnah beantwortet.
Bürgermeister Herrmann berichtet, dass Frau Brigitte Bieber ihr Mandat im Aufsichtsrat der Energiegenossenschaft niedergelegt hat. Frau Bieber wurde seinerzeit von der Gemeinde Bischoffen benannt. Dadurch besteht die Möglichkeit, für die nächste Wahlperiode eine Ersatzperson zu benennen. Bürgermeister Herrmann fragt die Ausschussmitglieder, ob ihrerseits Interesse besteht und wird dies auch in der Gemeindevertretung ansprechen. Voraussetzung für das Mandat ist, dass die Person persönliches Mitglied mit mindestens einem Geschäftsanteil zu 100,00 € wird. Jährlich finden vier Energiegenossenschaftssitzungen statt, die mit einer Aufwandsentschädigung von je 30 € vergütet werden.
Bürgermeister Herrmann berichtet nochmals von der geplanten Palamentarierfahrt des Lahn-Dill-Berglandes und läd ein, sich anzumelden.
Der langjährige Hautamtsleiter Peter Schneider ist seit 05.03.2025 in seiner Freistellung der Altersteil-zeit. Bürgermeister Herrmann, der Vorsitzende der Gemeindevertretung und der Erste Beigeordnete bedanken sich für jahrelange herausragende Arbeit und sehr gute Zusammenarbeit und übereichen Präsente.
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.