Beratungen und Beschlüsse:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans Joachim Rompf, eröffnet die 17. ordentliche Sitzung der Gemeindevertretung und begrüßt die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand mit Bürgermeister Herrmann, den Schriftführer, die Gäste und den Vertreter der Presse.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung mit Schreiben vom 27.04.2023 erfolgte. Zeit, Ort und Tagesordnung wurden bekannt gemacht. Die Gemeindevertretung ist zu Sitzungsbeginn mit 17 Anwesenden beschlussfähig.
Beschluss:
Einwände gegen die Tagesordnung liegen nicht vor, sie gilt somit als genehmigt.
| 2. | Kenntnisnahme Beteiligungsbericht 2022 der Gemeinde Bischoffen |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 2 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass die Gemeinde zur Information von Gemeindevertretung und Öffentlichkeit jährlich einen Beteiligungsbericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen des Privatrechts zu erstellen hat.
Der Beteiligungsbericht ist in der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu erörtern. Die Gemeinde hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichtes in geeigneter Form zu unterrichten. Die Bürgerinnen und Bürger sind berechtigt den Beteiligungsbericht einzusehen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 08.05.2023. Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Beteiligungsbericht 2022 der Gemeinde Bischoffen erörtert und zur Kenntnis genommen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt den Beteiligungsbericht 2022 der Gemeinde Bischoffen zur Kenntnis.
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Bischoffen | ||
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| hier: | - | Prüfbericht der Abteilung Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreises |
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| - | Feststellung des Jahresabschlusses 2017 |
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| - | Entlastung des Gemeindevorstandes |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 3 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass die Gemeinde nach § 112 HGO für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen hat. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Bischoffen erfolgte im Januar und im Februar 2023 durch die Abteilung Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreises.
Bürgermeister Herrmann berichtet, dass in keinem der geprüften Bereiche des Jahresabschlusses irgendwelche Sachverhalte bekannt geworden sind, die auf irgendeine Unregelmäßigkeit hindeuten würden.
Bürgermeister Herrmann erläutert die Eckpunkte des Jahresabschlusses 2017.
Der Gemeindevorstand empfiehlt, den Jahresabschluss 2017 in der vorliegenden endgültigen Fassung festzustellen und dem Gemeindevorstand für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 08.05.2023. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt,
| a.) | die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 in der vorliegenden endgültigen Fassung. |
| b.) | dem Gemeindevorstand wird für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung erteilt. |
| 4. | Neuwahl eines Vertreters und eines Stellvertreters in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes "Oberes Aartal" |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 4 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann verweist auf die Erläuterungen zur Sitzung der Gemeindevertretung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 08.05.2023. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung weist daraufhin, dass schriftlich und geheim gewählt werden kann. Bei Wahlen, die nach Stimmenmehrheit vorzunehmen sind, kann nach § 55 Abs. 3 HGO, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden. Da niemand widerspricht erfolgt die Wahl per Akklamation.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen wählt,
| 1. | Herrn Reinhold Scheuer, als Vertreter für die FW, in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Oberes Aartal“. |
| 2. | Herrn Martin Reinhardt, als Stellvertreter für die FW, in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Oberes Aartal“. |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf eines Gestattungsvertrages mit der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen in den Vorranggebieten WE 2017 und WE 2018 |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 5 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass gemeinsam mit den Gemeinden Bad Endbach, Siegbach und Bischoffen eine Erweiterung des bestehenden Windparks auf den noch freien Windvorrangflächen auf den Weg gebracht werden soll.
Die Gremien der genannten Gemeinden wurden in einer gemeinsamen Sitzung über die bisherigen Planungen und die Windpotentialflächen informiert. In allen drei Kommunen fanden Bürgerversammlungen zu diesem Thema statt. Bürgermeister Herrmann informiert, dass von Seiten der CDU-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss angeregt worden ist, den Gestattungsvertrag vor Unterzeichnung noch einmal zusätzlich einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 08.05.2023. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, folgenden geänderten Beschlussvorschlag:
Grundsatzbeschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, die benannten Flächen in den Windvorranggebieten WE 2017 und WE 2018 der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen und den Gestattungsvertrag, nach vorheriger rechtlicher Prüfung durch die J&P PartGmbH, Biedenkopf, mit der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH abzuschließen.
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 08.05.2023. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, folgenden geänderten Beschlussvorschlag:
Grundsatzbeschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, die benannten Flächen in den Windvorranggebieten WE 2017 und WE 2018 der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen und den Gestattungsvertrag, nach vorheriger rechtlicher Prüfung durch die J&P PartGmbH, Biedenkopf, mit der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH abzuschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, die benannten Flächen in den Windvorranggebieten WE 2017 und WE 2018 der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen und den Gestattungsvertrag, nach vorheriger rechtlicher Prüfung durch die J&P PartGmbH, Biedenkopf, mit der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH abzuschließen.
| 6. | Grundsatzbeschluss über die Ausweisung und Andienung einer Containerstellfläche an den Lahn-Dill-Kreis für die Unterbringung von Flüchtlingen |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 6 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann verweist auf die Erläuterungen zur Sitzung der Gemeindevertretung.
Aus den bestehenden Gemeinschaftsunterkünften des Lahn-Dill-Kreises sind oder werden für April und Mai jeweils ca. 350 Geflüchtete den 23 Kommunen im Kreis zugewiesen. Die Gemeinschaftsunterkünfte „Wetzlar / Finsterloh“ und „Haiger/Paradeplatz“ sind bzw. werden demnächst geschlossen.
Für die Gemeinde Bischoffen bedeutet dies, dass im April und Mai jeweils 7 Personen, dies entspricht gemäß dem neuen Verteilungsschlüssel des LDK einem Anteil von ca. 2% der Gesamtanzahl der unterzubringenden Personen des LDK, im Gemeindegebiet unterzubringen sind. Wir sind als Gemeinde verpflichtet die Menschen aufzunehmen. Eine erste Zuweisung ist deshalb bereits am 26. April erfolgt. Von den 7 ukrainischen Staatsbürgern, die zunächst in einer Wohnung im DGH Bischoffen untergebracht wurden, ist nur noch ein einzelner Mann vor Ort. Eine sechsköpfige Familie hat sich zwischenzeitlich -vermutlich Richtung Köln- abgesetzt. Für den einzelnen Mann suchen wir verzweifelt nach einer passenden Unterkunft, um die DGH-Wohnung für die nächste Zuweisung freizumachen. Diese wiederum 7 Personen erwarten wir für die Woche nach Pfingsten.
Bürgermeister Herrmann berichtet weiter, dass der LDK mitgeteilt hat, dass zukünftig überwiegend Menschen aus dem Bereich Asyl auf die Gemeinden verteilt werden. Es ist für die nächsten Monate von weiteren Zuweisungen in gleicher Form auszugehen. Alle Eigentümer der bisher in Aussicht gestellten Wohnungen sind mittlerweile von ihrem Vermietungsangebot zurückgetreten. Bürgermeister Herrmann informiert, dass er beständig damit beschäftigt ist, bei weiteren Wohnungseigentümern die Bereitschaft zur Verfügungstellung von freien Wohnungen abzufragen. Leider verläuft die Akquise von zusätzlichem Wohnraum aus dem privaten Bereich bisher fast immer komplett ins Leere.
Um die Geflüchteten, die durch die kommenden Zuweisungen in den nächsten Monaten in der Gemeinde eintreffen werden, unterbringen zu können, wird nach alternativen Lösungen gesucht. Wir befinden uns aktuell aufgrund der genannten Problematik nicht in der Lage die Situation auch nur irgendwie beherrschen oder beeinflussen zu können. Die Ausweisung einer Containerstellfläche erscheint im Moment alternativlos.
Es wurde nun bei einem privaten Eigentümer in Niederweidbach eine potenzielle Fläche identifiziert, die ausgewiesen und dem LDK angedient werden könnte. Entgegen der in der Presse am vergangenen Samstag zu lesenden Aussage des Sozialdezernenten des LDK, Herrn Stephan Aurand, ist mit der Gemeinde Bischoffen bisher kein Gespräch über den Umfang eines bzw. die Personenanzahl in einem eventuellen Containerdorf gesprochen worden.
Von Seiten der Gemeinde war eine Unterbringung von max. 60 Menschen angedacht worden, die uns über Zuweisungen der nächsten Monate hinweghelfen würde. Ein Termin zur Ortsbesichtigung der Liegenschaft ist heute erst mit dem Eigentümer und dem LDK vereinbart worden.
Unser Handeln zielt lediglich dahin eine Möglichkeit zu schaffen, um überhaupt noch Flüchtlinge in der Gemeinde unterbringen zu können. Die gemeindeeigenen Unterkunftsmöglichkeiten sind begrenzt. Die Alternative wäre die Belegung von Dorfgemeinschaftshäusern spätestens ab Juli oder August. Da die genannte Fläche noch nicht als geeignet beurteilt worden ist, stellen wir weiterhin Überlegungen zu anderen Flächen, wie Festplätze oder Parkplätze, für eine Containerlösung an. Die Situation ist prekär und wir hoffen weiter auf Wohnraum aus dem privaten Bereich.
Der Gemeindevorstand empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 08.05.2023. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 08.05.2023. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt den Grundsatzbeschluss, eine Fläche im Gemeindegebiet dem Lahn-Dill-Kreis zwecks Aufstellung von Wohncontainern zu benennen.
| 7. | Bericht des Gemeindevorstandes |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 7 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann berichtet über die wesentlichen Angelegenheiten des Gemeindevorstandes seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung.
Bürgermeister Herrmann weist daraufhin, dass die Verwaltung den Jahresabschluss 2022 aufgestellt und der Gemeindevorstand am 24.04.2023 den Aufstellungsbeschluss über den Jahresabschluss 2022 gefasst hat. Sein besonderer Dank gilt hier Frau Julia Zammert. Bürgermeister Herrmann erläutert die Eckpunkte des Jahresabschlusses 2022.
Der Bericht des Gemeindevorstandes wird im Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischoffen veröffentlicht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.
| 8. | Beantwortung von Anfragen gem. § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 8 auf und informiert, dass keine schriftlichen Anfragen vorliegen. Mündliche Anfragen werden nicht gestellt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass der SSV Niederweidbach/Roßbach die Verleihung der Ehrenplakette der Gemeinde Bischoffen an Herrn Ewald Keßler vorgeschlagen hat. Herr Keßler ist seit über 40 Jahren als Beisitzer im Vorstand tätig. Weiterhin kümmert sich Herr Keßler seit Jahrzehnten um alles, was rund um den Sportplatz und das Sportheim anfällt.
Bürgermeister Herrmann dankt Herrn Keßler für seine jahrzehntelange ehrenamtliche Tätigkeit und überreicht ihm die Ehrenplakette der Gemeinde Bischoffen und einen Blumenstrauß. Bürgermeister Herrmann verliest die Verleihungsurkunde im Wortlaut.
Im Anschluss lädt der Vorsitzende der Gemeindevertretung alle Anwesenden zu einem kleinen Imbiss ein.