Die ausgeschiedenen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Gemeinde Bischoffen.
| 1. | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Henrik Nickel, eröffnet die 2. Sitzung der Gemeindevertretung und begrüßt die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand mit Bürgermeister Herrmann, die Schriftführerin, die Vertreterin der Presse und die anwesenden Gäste.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung mit dem Schreiben vom 29.04.2026 erfolgte. Zeit, Ort und Tagesordnung wurden bekannt gemacht. Die Gemeindevertretung ist zu Sitzungsbeginn mit 18 Anwesenden beschlussfähig.
Anschließend erklärt Herr Nickel kurz den Ablauf der Sitzungen der Gemeindevertretung.
Beschluss:
Einwände gegen die Tagesordnung liegen nicht vor, sie gilt somit als genehmigt.
| 2. | Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung des ehrenamtlichen Beigeordneten Christian Schneider |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 2 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann berichtet, dass Herr Schneider bei der konstituierenden Sitzung nicht anwesend war und daher die Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung heute nachgeholt wird.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung führt Herrn Schneider in sein Amt ein und verpflichtet ihn auf eine gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgabe.
Der ehrenamtliche Beigeordnete legt den Diensteid ab.
Dem Erschienenen ist die Eidesformel unter dem Hinweis auf die Bedeutung des Diensteides vorgelesen worden. Er hat den ihm vorgesprochenen Diensteid:
„Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen, sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe!“
wiederholt und durch Heben der rechten Hand bekräftigt.
Bürgermeister Herrmann verliest die Ernennungsurkunde dem Wortlaut nach. Danach wird die Ernennungsurkunden durch Bürgermeister Herrmann an den Beigeordneten ausgehändigt.
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 3 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann verweist auf die zugegangene Erläuterung. Er berichtet, dass unter Federführung der Stadt Wetzlar beabsichtigt ist, mit den Städten und Gemeinden Herborn, Braunfels, Solms, Ehringshausen, Lahnau, Mittenaar und Siegbach im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Zwecke der Nacherfassung von Registereinträgen der Standesämter im Bereich Geburts- und Eheregister abzuschließen.
Die Datenerfassung soll zentral in Wetzlar stattfinden. Für die IKZ soll ein Förderantrag an das Land Hessen gestellt werden, wodurch ein Großteil der Kosten für Personal und Scanarbeiten abgedeckt werden kann. Die auf die Kommunen verbleibenden Kosten werden abhängig vom tatsächlichen Aufwand berechnet. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist zunächst auf fünf Jahre befristet.
Bürgermeister Herrmann ist dem Wunsch des Haupt- und Finanzausschusses nachgekommen und hat beispielhaft zwei solcher Akten zur Veranschaulichung mitgebracht. Diese wurden aber nicht von den Gemeindevertretern eingesehen, sondern nur aus der Ferne gezeigt, wie dick solche Akten sein können und wie viele Blätter darin enthalten sind. Der Datenschutz wurde hier gewahrt.
Weiter beantwortet Bürgermeister Herrmann noch die offengebliebenen Fragen des Haupt- und Finanzausschusses. Die Daten von verstorbenen Bürgern werden nicht mehr nachdigitalisiert. Eheschließungen sind mindestens 40 Jahre und Geburten mindestens 55 Jahre rückwirkend digital zu erfassen. Trotz der Digitalisierung, müssen die Akten auch weiterhin in Papierform geführt werden.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 27.04.2026 über den Sachverhalt beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Michael Eichler, informiert, dass auch der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 05.05.2026 über den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beraten hat und der Gemeindevertretung empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen. Die offenen Fragen wurden durch Bürgermeister Herrmann während den Erläuterungen beantwortet.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, nach vier Jahren zu prüfen, wie der aktuelle Stand in der Gemeinde Bischoffen ist und ob die öffentlich-rechtliche Vereinbarung gekündigt werden kann. Bürgermeister Herrmann informiert daraufhin, dass sich die Verwaltung den Vorgang auf Wiedervorlage legt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit für die Nacherfassung der Registereinträge aus den Bereichen Geburts- und Eheregister (Standesamt), abzuschließen.
| 4. | Bericht des Gemeindevorstandes |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 4 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann berichtet über die wesentlichen Angelegenheiten des Gemeindevorstandes seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.
| 5. | Beantwortung von Anfragen gem. § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 5 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass keine Anfragen vorliegen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.
| 6. | Verabschiedung der ausgeschiedenen Mandatsträgern |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 6 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann verabschiedet gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und dem Ersten Beigeordneten die ausgeschiedenen Mandatsträger. Er bedankt sich bei ihnen und überreicht ihnen ein Präsent.
Bürgermeister Marco Herrmann ruft die anwesenden ausgeschiedenen Mandatsträger auf:
Gemeindevorstand:
1993-2001: Gemeindevertretung
2001-19.04.2021: Erster Beigeordneter
19.04.2021-31.05.2022: Gemeindevertretung
01.06.2022-31.12.2023: Erster Beigeordneter
01.01.2024-20.04.2026: Beigeordneter
2001-2006: Gemeindevertretung
2016-2026: Gemeindevorstand
1997-2021: Ortsbeirat Roßbach (davon 2002-2021: Ortsvorsteher)
1997-2006: Gemeindevertretung
2011-2021: Gemeindevertretung
2021-2026: Gemeindevorstand
Gemeindevertretung:
2016-2026: Gemeindevertretung
2021-2026: Gemeindevertretung
2011-2026: Gemeindevertretung
2006-2016: Ortsbeirat Wilsbach und Gemeindevertretung
2021-2026: Gemeindevertretung
2016-2026: Gemeindevertretung
2023-2026: Gemeindevertretung
Ortsbeiräte:
2001-2006: Ortsbeirat Bischoffen
2016-2021: Ortsbeirat Bischoffen und Gemeindevertretung
2021-2026: Ortsbeirat Bischoffen und Gemeindevertretung (Vorsitzender der Gemeindevertretung)
2011-2026: Ortsbeirat Oberweidbach
2021-2026: Ortsbeirat Roßbach
Den ausgeschiedenen Mandatsträgern, die nicht anwesend sein konnten, wird ihr Präsent im Nachgang überreicht.
Besondere Ehrung für noch amtierende Mandatsträgerin:
1997- jetzt: Ununterbrochen Gemeindevertretung
Anschließend verabschieden die CDU-Fraktion und die Fraktion der FWB ebenfalls ihre ausgeschiedenen Mandatsträger.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung.