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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Bischoffen
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Auskunftssperre bei Wahlen

Wahl zum Hessischen Landtag am 08.10.2023

hier:

Melderegisterauskunft nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) bzw. Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten nach § 50 Abs. 5 BMG

§ 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) bestimmt, dass die Meldebehörde Parteien, anderen Trägern von Wahlvorschlägen und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen nicht mitgeteilt werden.

Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Betroffene haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen

(§ 50 Abs. 5 BMG). Der Termin für die Wahl zum Hessischen Landtag ist der 08.10.2023. Sollten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, bitten wir Sie den Widerspruch an die Gemeinde Bischoffen, Meldebehörde, Schulstraße 23, Ortsteil Niederweidbach, 35649 Bischoffen zu richten. Der Antrag kann auch online über die Internetseite der Gemeinde (www.bischoffen.de -> Bürgerservice -> Anträge online stellen) übermittelt werden. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 06444-9231-11 gerne zur Verfügung.

gez. Herrmann
Bürgermeister