Liebe Bürgerinnen und Bürger,
da am 09.06.2024 keiner der Kandidaten mehr als 50 % der Stimmen auf sich vereinen konnte, findet am 30.06.2024 eine Stichwahl statt.
Die Wahlbeteiligung beim ersten Wahlgang am 09.06.2024 kann als gut bezeichnet werden. Hoffentlich wird das auch bei der kommenden Landrats-Stichwahl so der Fall sein.
Wahlen sind die Grundlage unserer Demokratie.
Daher sollte sich jeder Wahlberechtigte auch an diesem urdemokratischen Prozess beteiligen.
Kritik an unserer Demokratie wird ja gerne geäußert.
Demokratie lebt aber immer von der Beteiligung der Bevölkerung.
Deshalb ist es ganz wichtig, an demokratischen Prozessen, hier den Wahlen, auch teilzunehmen.
Am 09.06.2024 sind viele mitgebrachte Wahlbenachrichtigungen in den Wahllokalen verblieben. Daher möchte ich darauf hinweisen, dass für die Teilnahme an der Stichwahl nicht die Vorlage einer Wahlbenachrichtigung zwingend erforderlich ist.
Maßgeblich ist eine Eintragung der Wählerinnen und Wähler in dem im Wahllokal vorliegenden Wählerverzeichnis.
Man muss sich vor dem Urnengang lediglich identifizieren können, z. B. durch Vorlage des Personalausweises.
Bitte beteiligen Sie sich an der Wahl unseres neuen Landrates.
Auf eine rege Wahlbeteiligung hofft