Beratungen und Beschlüsse:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung |
Sachverhalt:
Vor Eintritt in die Tagesordnung informiert Bürgermeister Herrmann, dass Herr Kim-Janik Pimpl von der Freiwilligen Feuerwehr auf 5 Jahre zum stellvertretenden Wehrführer für die Ortsteile Roßbach/Wilsbach gewählt wurde. Bürgermeister Herrmann bestätigt die Wahl und ernennt Herrn Pimpl unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Stellvertretenden Wehrführer gemäß § 12 HBKG vom 14.01.2014 – GVBl. I Seite 26, vom 22.04.2022 bis 21.04.2027. Bürgermeister Herrmann verliest den Ernennungstext und überreicht die Urkunde.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans Joachim Rompf, eröffnet die 12. Gemeindevertretersitzung und teilt mit, dass für das ausgeschiedene Mitglied der Gemeindevertretung, Herr Gerhard Müller, Frau Sabine Sommer in die Gemeindevertretung nachrückt. Herr Rompf begrüßt alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand mit Bürgermeister Herrmann, die Schriftführerin und den Vertreter der Presse.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung mit Schreiben vom 30.06.2022 erfolgte. Zeit, Ort und Tagesordnung wurden bekannt gemacht. Die Gemeindevertretung ist zu Sitzungsbeginn mit 16 Anwesenden beschlussfähig.
Beschluss:
Anmerkungen zur Tagesordnung liegen nicht vor, sie gilt somit als genehmigt.
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Bischoffen |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 2 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann verweist auf den als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt angefügten Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Bischoffen zum 31.12.2016.
Bürgermeister Herrmann berichtet weiter, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Bischoffen im April und Mai 2022 durch die Abteilung Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreises erfolgte. Im Prüfungsurteil (Seite 23 und Seite 24) ist vermerkt, dass der Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechtes aufgestellt worden ist. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden beachtet. Der Jahresabschluss vermittelt den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsprechendes Bild.
Bürgermeister Herrmann erläutert die wesentlichen Zahlen in der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Vermögensrechnung.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 27.06.2022 beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, den Jahresabschluss 2016 in der vorliegenden Fassung festzustellen und dem Gemeindevorstand für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Andreas Glatthaar, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 11.07.2022. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt,
| a.) | die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 in der vorliegenden endgültigen Fassung. |
| b.) | dem Gemeindevorstand für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes "Erholungsregion Aartalsee" |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 3 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass der Jahresabschluss 2021 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann im Juni 2021 geprüft worden ist. Die Abschlussprüfer haben insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung festgestellt und den so genannten „uneingeschränkten Bestätigungsvermerk“ erteilt.
Bürgermeister Herrmann informiert weiter, dass der Jahresabschluss 2021 in der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 28.146,77 € abschließt. Es besteht ein Gewinnvortrag in Höhe von 333.565,63 €.
Bürgermeister Herrmann erläutert weiter, dass die Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Erholungsregion Aartalsee“ vorgeschlagen hat, den Jahresüberschuss in Höhe von 28.146,77 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am 27.06.2022 hierüber beraten und beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, den Jahresabschluss 2021 festzustellen, den Jahresüberschuss in Höhe von 28.146,77 € auf neue Rechnung vorzutragen und der Betriebskommission und der Betriebsleitung Entlastung zu erteilen.
Die Betriebskommission hat in der Sitzung am 04.07.2022 über den Jahresabschluss 2021 beraten und beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, den Jahresabschluss 2021 festzustellen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und der Betriebskommission und der Betriebsleitung Entlastung zu erteilen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Andreas Glatthaar, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 11.07.2022. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt:
| 4. | Kenntnisnahme Liquiditätsbericht 2 |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 4 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass alle Kommunen gemäß Finanzplanungserlass die Liquiditätsberichte 2 über das vorläufige Rechnungsergebnis, Liquiditätskredite und den Stand der Liquidität spätestens zum 30.04.2022 eines jeden Jahres dem Hessischen Finanzministerium -über die Kommunalaufsicht und das Regierungspräsidium- vorzulegen haben. Die Liquiditätsberichte sind den Vertretungskörperschaften zur Kenntnis zu geben.
Bürgermeister Herrmann verweist auf den als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt angefügten Liquiditätsbericht 2 und erläutert diesen im Einzelnen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt den Liquiditätsbericht II per 19.04.2022 zur Kenntnis.
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über eine geplante Resolution der Gemeinde Bischoffen bezüglich des geplanten Rückbaus der Anschlussstelle „Blasbach“ zur A 45 |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 5 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann verweist auf die Erläuterungen zu diesem Tagesordnungpunkt und informiert, dass er am 14.07.2022 eine Ortsbeiratssitzung in Wetzlar-Hermannstein besucht hat. Es ist zu erwarten, dass sich der gesamte Pendler- und Lkw-Verkehr, künftig durch Hermannstein bewegt, sofern diese Maßnahme greift. Daher haben die Orte Blasbach und Herrmannstein bereits beschlossen, eine Resolution einzureichen. Bürgermeister Herrmann berichtet weiter, dass während der Ortsbeiratssitzung in Hermannstein auch ein Vertreter von HessenMobil anwesend war und beanwortet Fragen.
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, eine Resolution gegen den Umbau in der geplanten Form zu beschließen und bei der Autobahn GmbH sowie Hessen Mobil einzureichen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Andreas Glatthaar, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 11.07.2022. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 11.07.2022. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, eine Resolution gegen den Umbau in der geplanten Form und diese bei der Autobahn GmbH sowie Hessen Mobil einzureichen.
| 6. | Bericht des Gemeindevorstandes |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 6 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann berichtet über wesentliche Angelegenheiten des Gemeindevorstandes seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.
| 7. | Beantwortung von Anfragen gem. § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 7 auf und informiert, dass keine schriftlichen Anfragen vorliegen.
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.