Bei Wilsbach sind erneut alte Fenster, sowie kürzlich in Roßbach und in Oberweidbach, asbesthaltige Bauabfälle im Gemeindewald abgeladen worden.
Dies ist eine Sauerei, hochgradig asozial und bedeutet für die Gemeinde einen hohen finanziellen Aufwand, den alle Bürger zu tragen haben.
Umweltaspekte brauche ich nicht weiter anzuführen.
Ich möchte alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde bitten, uns bei der Ermittlung und Anzeige dieser Kriminellen zu unterstützen.
Sollten Ihnen verdächtige Fahrzeuge im Wald auffallen, melden Sie dies bitte an die Gemeindeverwaltung bzw. die Polizei.
Es kann nicht sein, dass diese Gesetzesbrecher auf Kosten der Allgemeinheit Profit machen und auch noch ungeschoren davonkommen.
Weiter wird durch Herrn Revierförster Einhaus an die Gemeinde verstärkt die Entsorgung von Grünschnitt, Astwerk und gemähtem Gras im Forst gemeldet.
Dies entspricht dem Tatbestand der illegalen Müllentsorgung und ist noch lange nicht richtig, nur weil es schon immer so gemacht wurde.
Die uns übergeordneten Behörden schauen inzwischen, auch vor dem Hintergrund der Einbringung invasiver Pflanzenarten in heimische Ökosysteme, intensiv auf das was da passiert und wir werden als Kommune in Zukunft zur Entfernung auch dieser Ablagerungen verpflichtet, was auch wieder hohe Kosten für die Allgemeinheit verursachen wird.
Auch ist auf den aus der Vergangenheit allgemein bekannten Abladeplätzen in den Ortsteilen der Gemeinde das Entsorgen von Schnittgut jeglicher Art aus genannten Gründen untersagt.
Die Gemeinde Bischoffen unterhält in den Ortsteilen Bischoffen und Wilsbach jeweils samstags offizielle Annahmestellen für Grünschnitt, die zur Abgabe von Schnittgut in PKW-Mengen aus privatem Bereich kostenlos und bei darüber hinaus gehenden Mengen für Bürger der Gemeinde gegen eine überschaubare Gebühr genutzt werden können.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit größere Mengen über die Abfallanlage in Aßlar-Bechlingen zu entsorgen.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Bischoffen wird zukünftig rigoros jeden namentlich bekanntwerdenden Verstoß gegen das Ablagerungsverbot von Grünschnitt mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren belegen und fordert auch die verantwortungsvollen Bürger dazu auf solche Verstöße unter Namensnennung anzuzeigen.
Das abgeladene Material ist darüber hinaus vom Verursacher zu entfernen, ansonsten wird die Gemeinde eine Ersatzvornahme gegen entsprechende Kostenerstattung durchführen lassen.
Bedauerlicherweise sind solche drastischen Maßnahmen nun notwendig geworden, um in der Sache ein gewisses Maß an Disziplin herbeizuführen.
Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Abgabestellen für Grünschnitt.
Marco Herrmann
Bürgermeister