| 1. | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung |
Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Martin Reinhardt, eröffnet die 24. Sitzung der Gemeindevertretung und begrüßt die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand mit Bürgermeister Herrmann, die Schriftführerin, die Vertreterin der Presse und die anwesenden Gäste.
Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung mit Schreiben vom 20.06.2024 erfolgte. Zeit, Ort und Tagesordnung wurden bekannt gemacht. Die Gemeindevertretung ist zu Sitzungsbeginn mit 18 Anwesenden beschlussfähig.
Einwände gegen die Tagesordnung liegen nicht vor, sie gilt somit als genehmigt.
| 2. | Kenntnisnahme des Beteiligungsberichtes 2023 der Gemeinde Bischoffen |
Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 2 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass die Gemeinde zur Information von Gemeindevertretung und Öffentlichkeit jährlich einen Beteiligungsbericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen des Privatrechts zu erstellen hat.
Der Beteiligungsbericht ist in der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu erörtern. Die Gemeinde hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichtes in geeigneter Form zu unterrichten. Die Bürgerinnen und Bürger sind berechtigt den Beteiligungsbericht einzusehen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 01.07.2024. Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Beteiligungsbericht 2023 der Gemeinde Bischoffen erörtert und zur Kenntnis genommen.
Die Gemeindevertretung nimmt den Beteiligungsbericht 2023 der Gemeinde Bischoffen zur Kenntnis.
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes "Erholungsregion Aartalsee" |
Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 3 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann berichtet, dass gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) der Jahresabschluss nach Prüfung durch den Abschlussprüfer mit dessen Bericht der Gemeindevertretung vorzulegen und festzustellen ist. Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes. Ferner beschließt die Gemeindevertretung über die Entlastung der Betriebskommission und der Betriebsleitung.
Der Jahresabschluss 2023 schließt in der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 335.309,20 € (Plan 43.000 €) ab. Es besteht ein Gewinnvortrag in Höhe von 295.663,58 €. Der Bilanzgewinn beträgt 630.972,78 €.
Der Finanzmittelbestand beträgt im Wirtschaftsjahr 2023 am 31.12.2023 701.452,32 €.
Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen haben sich von 2.222.025,00 € auf 2.054.325,00 € reduziert.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann und Partner AG, Dreieich, im April 2024 geprüft. Die Abschlussprüfer haben insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung festgestellt (Seite 13) und den sogenannten „uneingeschränkten Bestätigungsvermerk“ (Seite 3 ff.) erteilt. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zum Jahresabschluss im beigefügten Prüfbericht verwiesen.
Die Betriebsleiterinnen Christine Nadler und Julia Zammert des Eigenbetriebes „Erholungsregion Aartalsee“ schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 630.972,78 € auf neue Rechnungen vorzutragen.
Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am 17.06.2024 über den Jahresabschluss 2023 beraten und empfiehlt, den Jahresabschluss 2023 festzustellen, den Bilanzgewinn in Höhe von 630.972,78 € auf neue Rechnung vorzutragen und der Betriebskommission und der Betriebsleitung Entlastung zu erteilen.
Die Betriebskommission hat in der Sitzung am 17.06.2024 über den Jahresabschluss 2023 beraten und empfiehlt, wie vorgelegt zu beschließen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 01.07.2024. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt wie folgt:
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Erholungsregion Aartalsee“ für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023, dem Anhang sowie dem Lagebericht, wird festgestellt.
Die Bilanzsumme beträgt 3.892.695,02 €. Der Jahresüberschuss beträgt 335.309,20 €. Der Bilanzgewinn beträgt 630.972,78 €.
Der Bilanzgewinn in Höhe von Euro 630.972,78 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebskommission und der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2024 - 2027 |
Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 4 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann verweist auf die zugegangenen Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt.
Der Gemeindevorstand und die Betriebskommission des Eigenbetriebs „Erholungsregion Aartalsee“ haben in ihren Sitzungen am 17.06.2024 über die Bestellung eines Prüfers für die Jahresabschlüsse 2024 - 2027 des Eigenbetriebes „Erholungsregion Aartalsee“ beraten und empfehlen, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreiech, den Auftrag zu erteilen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 01.07.2024. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreieich, als Prüfer für die Jahresabschlüsse 2024 - 2027 des Eigenbetriebes „Erholungsregion Aartalsee“.
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für eine Kooperation im Rahmen eines Ausbildungsverbundes der Gemeinden Bischoffen, Hohenahr, Mittenaar und Siegbach |
Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 5 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass die Gemeinden Bischoffen, Hohenahr, Mittenaar und Siegbach seit Jahren im Rahmen von IKZ eng zusammenarbeiten.
Als neues Feld der Zusammenarbeit soll ab Sommer 2024 gemeinsam eigenes Personal in der Verwaltung ausgebildet werden. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen haben die Bürgermeister der Kommunen die Kooperation eines IKZ-Ausbildungsverbundes mit den Grundsatzbeschlüssen der Gemeindevorstände im Jahr 2023 als Projekt auf den Weg gebracht und die Gemeindevertretungen die entsprechenden Mittel in den Haushalten der Kommunen bereitgestellt.
Den beteiligten Kommunen ist von Seiten des Ministeriums eine Förderung in Höhe von insgesamt 100.000,00 € in Aussicht gestellt worden. Hierfür soll nun ein Antrag auf Förderung einer IKZ für eine Kooperation im Rahmen eines Ausbildungsverbundes gestellt werden. Zudem soll die notwendige öffentlich-rechtliche Vereinbarung über einen Ausbildungsverbund der Gemeinden Bischoffen, Hohenahr, Mittenaar und Siegbach abgeschlossen werden.
Bürgermeister Herrmann verweist auf die Anlagen.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 27.05.2024 beraten und beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung für eine Kooperation im Rahmen eines Ausbildungsverbundes der Gemeinde Bischoffen, Hohenahr, Mittenaar und Siegbach, abzuschließen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 01.07.2024. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung für eine Kooperation im Rahmen eines Ausbildungsverbundes der Gemeinden Bischoffen, Hohenahr, Mittenaar und Siegbach, abzuschließen.
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Gemarkung Roßbach hier: Firma SolarBlick GmbH - PV-Freiflächenanlage |
Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 6 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann übergibt das Wort an den Ersten Beigeordneten Andreas Glatthaar und verlässt aufgrund § 25 HGO „Widerstreit der Interessen“ den Sitzungssaal.
Der Erste Beigeordnete Andreas Glatthaar berichtet, dass die Firma SolarBlick aus Münster süd-westliche von Roßbach, auf einer Fläche von 11,2 ha, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Anlagenleistung von 13,4 MWp errichten möchte. Die betreffenden Grundstücke befinden sich, bis auf drei Feldwegeparzellen, in Privatbesitz.
Diese Fläche ist im Regionalplan, Teilplan Photovoltaik und Windenergie als mögliche Fläche für Photovoltaik ausgewiesen. Um eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten, muss der örtliche Flächennutzungsplan geändert und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Sondergebiet (SO) „Photovoltaik“ aufgestellt werden.
Bisher wurde durch SolarBlick mit der überwiegenden Mehrheit der betroffenen Grundstückseigentümer Verträge über die Anpachtung der Grundstücke abgeschlossen.
Am 02.07.2024 fand ein zusätzlicher Termin, gemeinsam mit SolarBlick, zwecks Information der Öffentlichkeit im DGH Roßbach statt. Hier gab es die Möglichkeit, ein Stimmungsbild aus der Roßbacher Ortsbevölkerung zu bekommen.
Währenddessen und im Vorfeld, auch durch den Ortsbeirat Roßbach, aufgeworfene Fragen sind vom Projektträger zu beantworten und sollten zum jetzigen Zeitpunkt nicht Gegenstand des einzuleitenden Verfahrens sein.
Der Ortsbeirat Roßbach wurde zur Stellungnahme aufgefordert und hat sich, mit Hinweis auf die Beachtung der bereits erwähnten Fragestellungen an den Projektierer, grundsätzlich zustimmend zum Projekt geäußert.
Der Erste Beigeordnete Andreas Glatthaar verweist an dieser Stelle auf die zugegangenen Unterlagen.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 25.03.2024 beschlossen und empfiehlt der Gemeindevertretung, die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Einleitung des genannten vorhabenbezogenen Bauleitverfahren, zu beschließen.
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 01.07.2024. Hier wurde im Zuge der Beratung kontrovers diskutiert. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt mehrheitlich, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Im Verlauf der Beratungen werden erneut Bedenken geäußert und eingehend diskutiert.
Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, die Tagesordnungspunkte 6 und 7 auf die nächste Sitzung zu verschieben. Bis dahin sollen die noch offenen Fragen geklärt werden.
Die Sitzung wird von dem stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung für 10 Minuten unterbrochen. Die einzelnen Fraktionen beraten sich.
Nach der Unterbrechung werden die einzelnen Fraktionsvorsitzenden um Stellungnahme gebeten. Hier besteht Einvernehmen aller Fraktionen, die Tagesordnungspunkte zu verschieben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, gemäß dem Antrag der SPD-Fraktion, den Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung zurückzustellen. Dieser Sachverhalt soll in der nächsten Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 02.09.2024 erneut beraten werden. Die Gremienmitglieder, der Ortsbeirat sowie die Bevölkerung können bis 3 Wochen vor der Ausschusssitzung Fragen bezüglich des Sachverhaltes zur Klärung an den Gemeindevorstand herantragen.
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes Gemarkung Roßbach hier: Firma SolarBlick GmbH - PV-Freiflächenanlage |
Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 7 auf und übergibt das Wort an den Ersten Beigeordneten Andreas Glatthaar.
Der Erste Beigeordnete Andreas Glatthaar verweist auf die Erläuterungen zum vorherigen Tagesordnungspunkt 6.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, gemäß dem Antrag der SPD, den Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung zurückzustellen. Dieser Sachverhalt wird in der nächsten Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 02.09.2024 erneut beraten. Die Gremienmitglieder, der Ortsbeirat sowie die Bevölkerung können bis 3 Wochen vor der Ausschusssitzung Fragen bezüglich des Sachverhaltes zur Klärung an den Gemeindevorstand herantragen.
Nach der Abstimmung betritt Bürgermeister Herrmann wieder den Saal und wird über das Ergebnis der TOP 6 und 7 informiert.
| 8. | Bericht des Gemeindevorstandes |
Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 8 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann berichtet über die wesentlichen Angelegenheiten des Gemeindevorstandes seit der letzten Sitzung. Der Bericht des Gemeindevorstandes wird im Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischoffen veröffentlicht.
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.
| 9. | Beantwortung von Anfragen gem. § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung |
Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 9 auf und informiert, dass keine schriftlichen Anfragen vorliegen. Mündliche Anfragen werden nicht gestellt.
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.
Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung.