Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindevertretung,
Seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung gibt es folgendes zu berichten:
Gemäß Vorgabe aus der Eigenkontrollverordnung wurden die Kanäle in den Ortsteilen Roßbach und Oberweidbach befahren. Daraus erfolgt eine Einstufung der Kanäle in eine Zustandsklasse. Die Kanäle mit den Zustandsklassen 0 und 1 sind dabei dringend sanierungsbedürftig.
Die Gemeinde Bischoffen hat daraus folgernd über das Planungsbüro Zick-Häßler eine beschränkte Ausschreibung zur Kanalsanierung in geschlossener Bauweise durchführen lassen.
Es wurden 7 Firmen angefragt, die alle ein Angebot eingereicht haben.
Das Ingenieurbüro hat die Angebote ausgewertet. Im Ergebnis bewegten sich die Angebotssummen im Bereich zwischen gerundet 146 Tsd. Euro und 246 Tsd. Euro beim teuersten Angebot.
Nach der technischen und wirtschaftlichen Prüfung der Angebote schlägt das Ingenieurbüro Zick-Hessler die Firma „Kanaltechnik DF-Ing GmbH als günstigsten Bieter zur Ausführung vor. Die Firma ist präqualifiziert und hat bereits mehrere vergleichbare Arbeiten zur Zufriedenheit des Ingenieurbüros ausgeführt.
Die Auftragssumme brutto beträgt 145.957,55 Euro.
Das Hessische Ministerium der Finanzen hat in einer Pressemitteilung öffentlich den Städten und Gemeinden die Empfehlung ausgesprochen, ihre Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B ab dem 01.01.2025 zu senken. Dies soll den Grundstückseigentümern, wie durch das Ministerium bereits im Vorfeld der Reform verbreitet, gewährleisten, dass die Grundsteuerreform in der Gesamtheit der Grundsteuereinnahmen „aufkommensneutral“ umgesetzt wird. Die Empfehlungen für die einzelnen hessischen Städte und Gemeinden wurden im Internet veröffentlicht.
Die Empfehlung zur Senkung der Hebesätze wurde auf Grundlage der bereits beschiedenen Grundsteuermessbeträge ermittelt - fehlende Daten wurden laut HMdF geschätzt.
Die Empfehlung zur Senkung der Hebesätze hat das HMdF -ohne Beteiligung und Anhörung der Kommunalen Spitzenverbänden und Kommunen über deren Kopf hinweg- ausgesprochen und hierdurch bei den Grundstückseigentümern die Erwartung auf Senkung der Grundsteuerhebesätze geweckt.
Das HMdF hat hierbei bewusst durch diesen „Schnellschuss“ und die vollendeten Tatsachen das Instrument des „Kommunalen Finanzausgleiches“ (KFA) zu Lasten der Städte und Gemeinden außer Acht gelassen.
Uns wurde praktisch gegenüber der Bevölkerung der „schwarze Peter“ zugeschoben.
Beim KFA werden die gesetzlich festgesetzten Nivellierungshebesätze (Durchschnitt aller Hebesätze der Städte und Gemeinden in Hessen) ins Verhältnis zu den jeweils beschlossenen Hebesätzen der einzelnen Städte und Gemeinden gesetzt.
Die aktuellen per Gesetz im KFA festgesetzten Nivellierungshebesätze betragen für die Grundsteuer A 332 % und für die Grundsteuer B 365 %. Die aktuellen Hebesätze der Gemeinde Bischoffen betragen für die Grundsteuer A 335 % und für die Grundsteuer B 365 %, sind also ungefähr auf einem Niveau.
Die Empfehlung des HMdF für die Gemeinde Bischoffen lautet nun:
Senkung der Grundsteuer A auf 99,93 % und Senkung der Grundsteuer B auf 205,94 % wobei allerdings die zuvor erwähnten Nivellierungssätze zumindest für 2025 nicht angepasst werden sollen.
Durch die Systematik des KFA, dahinter verbirgt sich ein kompliziertes Schema, in das viele verschiedene Variablen aus Gewerbesteuereinnahmen, Einkommensteueranteilen, Bevölkerungsstruktur, usw. eingehen, hat dies zur Folge, dass die Gemeinde Bischoffen, sowie eine große Vielzahl der Städte und Gemeinden in Hessen, bei einer Senkung ihrer Hebesätze so gestellt werden, als hätten sie tatsächlich die Einnahmen der Grundsteuer A und Grundsteuer B -auf Basis der alten, durchschnittlichen Nivellierungshebesätze erzielt.
Dies hat zur Folge, dass der Gemeinde Bischoffen Einnahmeverluste bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von ca. 200 TEuro und höhere Kreis- und Schulumlagen in Höhe von ca. 50 TEuro entstehen würden, wenn die Nivellierungshebesätze nicht angepasst werden.
Laut HMdF ist jedoch eine Anpassung/Gesetzesänderung erst in 2026 geplant. Die Höhe der zukünftigen Nivellierungshebesätze ist nicht bekannt.
Zusätzlich wird das Bild der aktuellen Nivellierungssätze jetzt schon dadurch verfälscht, dass manche Städte und Gemeinden die Straßenausbaubeiträge abgeschafft haben.
Im Gegenzug wurden dann in vielen Fällen zur Gegenfinanzierung von Baumaßnahmen die Grundsteuerhebesätze angehoben.
Weiterhin hat das HMdF bei der „Aufkommensneutralität“ über die Gesamtheit der Grundsteuereinnahmen nicht berücksichtigt, dass eine große Vielzahl an Grundstücken in der Vergangenheit nicht oder falsch veranlagt worden sind. Zum Beispiel wurden alte Gehöfte weiterhin mit der Grundsteuer A für Landwirtschaft veranlagt, obwohl im Laufe der Zeit keine Landwirtschaft mehr betrieben wurde, Umbaumaßnahmen stattgefunden haben oder Wohnungen geschaffen wurden und diese Grundstücke deshalb schon mit der Grundsteuer B hätten veranlagt werden müssen.
Dies alles hätte dann in der Vergangenheit schon zu einem höheren Steueraufkommen geführt, welches dann die angestrebte „Aufkommensneutralität“ und die damit verbundene Mindereinnahme reduziert hätte.
Dieses Thema wird uns im Zuge der kommenden Haushaltsplanung weiter beschäftigen und wir werden uns, auch mit dem Wissen um anstehende unausweichliche Investitionen, kritisch und vernünftig mit der Frage auseinandersetzen müssen, wie mit unseren Hebesätzen umgegangen werden sollte.
Der beschädigte Mobildeich ist am Donnerstag der vorletzten Woche durch einen Vertreter der Herstellerfirma unter Mithilfe von Feuerwehrkameraden des OT Bischoffen und Herrn Kunz von unserem Bauamt per Einbau eines Inliners in das Dammelement erfolgreich repariert worden.
Zusätzlich wurden an den weiteren Elementen durch Mäuse verursachte Fraßlöcher geflickt, sodass der Mobildamm nun wieder einsatzfähig ist.
Darüber hinaus wird aufgrund von guten Erfahrungen und auf Vorschlag des Herstellers ein Überseecontainer angeschafft, in dem der Mobildamm sowie die Schottwände für die Brücke der Zufahrt „Zum Hof“ mäusesicher untergebracht werden sollen.
Dieser Container soll räumlich nahe am Einsatzort des Mobildammes aufgestellt werden.
Dies ist kurzfristig, unter Beachtung der zu erwartenden Kosten, die zielführendste Lösung der bekannten Problematik.
Aktuell befinden wir uns da in Abstimmung mit der Feuerwehr.
Immer wieder wird durch die Bürgerschaft moniert, dass auf die stattfindenden Grünpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet ein höheres Augenmerk gelegt werden sollte.
Dies ist im Grunde sicher richtig, ist aber aufgrund verschiedenster Faktoren nur bedingt umsetzbar.
Hier den Fokus, wie teilweise kommuniziert, ausschließlich auf die Arbeitsintensität der Mitarbeiter zu schieben, ist nicht akzeptabel.
Unser verfügbares Personal sowie die zusätzlich beauftragten Fremdfirmen können in diesem wie auch schon im letzten Jahr dem erwarteten Grad der Pflegemaßnahmen kaum gerecht werden.
Die konstant anhaltend feuchte Wetterlage befördert das Wachstum nicht nur auf unseren Grünflächen in außerordentlichem Maße, sondern führt auch dazu, dass aufgrund der Witterung nur eingeschränkt Mäharbeiten stattfinden können.
Oberste Priorität in der Grünpflege haben die Kindergärten und Friedhöfe und danach werden, neben den anderen zu erledigenden Aufgaben der Mitarbeiter, nach und nach alle weiteren Flächen abgearbeitet.
Dabei kann es auch sein, dass verschiedene untergeordnete Flächen nur ein bis zweimal im Jahr gemäht werden können.
Die Forderung nach mehr Grünpflegemaßnahmen bringt auch immer zusätzliche Kosten mit sich, die letztendlich wieder die Bürger zu tragen haben werden.
Wir arbeiten permanent in allen Richtungen an einer Verbesserung der Situation und ich möchte um ein gewisses Verständnis bitten.
Begründete Beschwerden werden gerne entgegengenommen und dann unter Zugrundelegung der Verhältnismäßigkeit auch berücksichtigt.
Zum 1. Juli hat in der vorigen Woche Frau Doreen Steidl als neue Mitarbeiterin im Rathaus ihren Dienst angetreten.
Ihr Arbeitsplatz befindet sich im neu erstellten Empfangs- und Bürgerbüro hier im Erdgeschoss.
Der Aufgabenbereich von Frau Steidl umfasst das Bürgerbüro, das Pass- und Meldewesen, die Friedhofsverwaltung und den Bereich des Onlinezugangsgesetzes. Hierzu wird Frau Steidl bei der Ekom21 zur Prozessmanagerin und zur Prozessdesignerin ausgebildet. Weiterhin verfügt Frau Steidl über Erfahrung im Ordnungsamt und soll als zusätzliche Standesbeamtin ausgebildet werden.
Mit der Einstellung von Frau Steidl ist, gerade im Pass- und Meldewesen sowie im Ordnungsamt, der Vertretungsfall insgesamt noch besser abgedeckt.
Die Abteilung Gesundheit beim LDK hat im Nachgang einer erfolgten Überprüfung bescheinigt, dass die Badewasserqualität im Aartalsee ausgezeichnete Qualität besitzt. Die überwachungspflichtige Badesaison ist vom 29.04. - 01.09.2024 festgelegt. In dieser Zeit wird das Wasser sechsmal vom Lahn-Dill-Kreis, Abteilung Gesundheit, kontrolliert.
Leider gibt es in Sachen Pachtverhältnis Seepavillons immer noch nichts Neues zu berichten.
Wir warten nach wie vor auf Rückmeldung von Seiten des Gerichts zur weiteren Vorgehensweise im Verfahren.
In der ganzen Sache stehen wir in engem Kontakt mit unserem Anwaltsbüro.
Mit dem neuen, potenziellen Pächter ist ein Vorvertrag geschlossen worden und er bleibt uns bisher glücklicherweise bei der Stange. Wir hoffen weiterhin auf eine für den Eigenbetrieb und die Gemeinde positive Entscheidung zur Räumungsklage.
An dieser Stelle möchte ich, auch im Namen des Gemeindevorstandes, ein herzliches Dankeschön an die Bürgerinnen und Bürger aussprechen, die sich als Wahlhelfer bei der Landratswahl und Landratsstichwahl zur Verfügung gestellt haben.
Teilweise sind Mitbürgerinnen und Mitbürger aufgrund von diversen Absagen sehr kurzfristig eingesprungen und haben einen Dienst bei den Wahlen übernommen.
Ich verbinde diesen Dank mit der Hoffnung, dass sich auch zukünftig wieder Leute aus der Bevölkerung dazu bereit erklären eine solche Ehrenamtstätigkeit für unsere Demokratie zu übernehmen.
Im Bereich des Neubaugebietes im OT Bischoffen wird demnächst eine Tempo 30 Zone eingerichtet werden.
Dazu werden an den Zufahrten Königsberger Strasse, Kreuzstrasse sowie Neue Siedlung entsprechende Schilder aufgestellt werden.
Es ist beabsichtigt sukzessive weitere solcher Zonen im Gemeindegebiet auszuweisen.
Die durch die Gemeindevertretung beschlossene Förderrichtlinie für Photovoltaikanlagen wird durch die Bevölkerung erfreulicherweise nach wie vor gut angenommen.
Mittlerweile liegen uns 46 Förderanträge für Stromerzeugungsanlagen vor, wovon sich 29 Anträge auf Dachanlagen und 17 Anträge auf Balkonkraftwerke beziehen.
Insgesamt werden 342 kWp Leistung installiert und die Gesamtfördersumme beträgt ca. 41 Tsd. Euro.
Ende der letzten Woche wurde uns durch Hessen-Mobil mitgeteilt, dass ab dem 5. August die Bauarbeiten an der Brücke in der OD Wilsbach beginnen werden.
Es ist mit einer erneuten Sperrung der OD in diesem Bereich für voraussichtlich fünf Monate zu rechnen.
Ich möchte hier hervorheben, dass die Gemeinde Bischoffen im Thema Neubau der Brücke zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf die Planungen durch Hessen-Mobil hatte.
Von unserer Seite wurden in Richtung der Straßenbehörde alle notwendigen Informationen rechtzeitig vor Baubeginn der OD weitergegeben.
Auch wir teilen das Unverständnis der Bevölkerung über die nun notwendig gewordene, abermalige Sperrung der OD für einen solch langen Zeitraum.
Soweit der Bericht des Gemeindevorstandes.