Wer hat Interesse an der Tätigkeit als
für das Ortsgericht Bischoffen I
(Niederweidbach, Wilsbach, Roßbach) und
für das Ortsgericht Bischoffen II
(Bischoffen, Oberweidbach)?
Nach personellen Veränderungen im Ortsgericht wird sowohl im Ortsgericht Bischoffen I (Niederweidbach, Wilsbach, Roßbach) als auch im Ortsgericht Bischoffen II (Bischoffen, Oberweidbach) je eine Person für die Tätigkeit als Ortsgerichtsschöffe (m/w/d) gesucht.
Jede Gemeinde in Hessen verfügt über mindestens ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte haben den Status als Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Hessische Justizverwaltung eingebunden.
Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtsvorsteher/eine Ortsgerichtsvorsteherin und vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde nach einer Abstimmung in der Gemeindevertretung vom Direktor des Amtsgerichtes Wetzlar auf die Dauer von 10 Jahren benannt. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.
Schwerpunkte der ortsgerichtlichen Tätigkeit liegen bei der Unterschriften- und Abschriftebeglaubigung, der Sterbefallanzeige für das Nachlassgericht sowie der Grundstücksschätzung.
Weitere Informationen finden sie unter www.ortsgericht.de. Gerne steht aber auch der derzeitige Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht Bischoffen I, Herr Edmund Schmidt, Tel. 06444-364, und die derzeitige Ortsgerichtsvorsteherin für das Ortsgericht Bischoffen II, Frau Renate Sott, Tel. 06444-1836, für weitere Informationen zur Verfügung.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich bitte kurzfristig, spätestens bis zum 30.07.2025, bei Frau Neuhaus unter der Tel.-Nr.: 06444-923119 oder bei Frau Brück unter der Tel.-Nr.: 06444-923115.