Beratungen und Beschlüsse:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans Joachim Rompf, eröffnet die 18. Sitzung der Gemeindevertretung und begrüßt die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand mit Bürgermeister Herrmann, die Schriftführerin und die Vertreterin der Presse.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung mit Schreiben vom 29.06.2023 erfolgte. Zeit, Ort und Tagesordnung wurden bekannt gemacht. Die Gemeindevertretung ist zu Sitzungsbeginn mit 18 Anwesenden beschlussfähig.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung teilt mit, dass ein Antrag des Haupt- und Finanzausschusses vorliegt, den Tagesordnungspunkt 6 „Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Prüfung auf Flächen und Konzepte zur Unterbringung von Geflüchteten“ von der Tagesordnung zu nehmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, den Tagesordnungspunkt 6 „Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Prüfung auf Flächen und Konzepte zur Unterbringung von Geflüchteten“ von der Tagesordnung zu nehmen. Alle weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Weitere Anmerkungen zur Tagesordnung liegen nicht vor, sie gilt somit als genehmigt.
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste für die dem Amtsgericht vorzuschlagenden Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 2 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann erläutert, dass das Amtsgericht Wetzlar mit Schreiben vom 25. April 2023 mitgeteilt hat, dass für die Jahre 2024 – 2028 die ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammern bei den Landgerichten und den Schöffengerichten bei den Amtsgerichten neu zu wählen sind, wobei die Kommunen zunächst die erforderlichen Personen vorzuschlagen haben.
Der Präsident des Landgerichts Limburg hat die Anzahl der für das Schöffengericht Wetzlar zu wählenden Haupt- und Hilfsschöffen sowie der für die Strafkammer des Landgerichts Limburg aus dem Amtsgerichtsbezirk Wetzlar zu wählenden Hauptschöffen bestimmt. Es wurde entsprechend der Einwohnerzahl die Verteilung auf die Gemeinden des Bezirks vorgenommen. Danach sind von der Gemeinde Bischoffen drei Personen als Schöffinnen und Schöffen vorzuschlagen. In die Vorschlagslisten des Bezirks des Amtsgerichts sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen als die erforderliche Zahl.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2023 beschlossen, die Fraktionen anzuschreiben und um Vorschläge zu bitten. Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sind die §§ 31 – 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) (siehe Anlage) zu beachten.
Für die auslaufende Amtsperiode 2019 bis 2023 hatte die Gemeindevertretung dem Amtsgericht folgende Personen aus der Gemeinde Bischoffen zur Wahl vorgeschlagen:
| - | Herr Rainer Alt, Friedhofstr. 2, OT Wilsbach |
| - | Herr Daniel Philipp, Salzweg 9, OT Roßbach |
| - | Herr Klaus Quecke, Am Damm 4, OT Bischoffen |
| - | Frau Renate Sott, Sandbergstr. 16, OT Bischoffen |
Herr Alt hat seinen Wohnsitz aus dem Gemeindegebiet verlegt und kann nicht mehr vorgeschlagen werden. Herr Philipp, Herr Quecke und Frau Sott könnten erneut berufen werden. Herr Philipp und Herr Quecke haben auf telefonische Nachfrage erklärt, dass sie für die Wahl zur Verfügung stehen würden. Frau Sott hat erklärt, dass sie für die Wahl nicht mehr zur Verfügung steht.
Frau Bärbel Rücker, geb. Schmidt, Wilsbacher Weg 4, OT Niederweidbach, hat sich am 24. Februar 2023 für die Wahl der ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 beworben.
Herr Uwe Michel, Wacholderstr. 16, OT Niederweidbach, hat sich am 08. März 2023 für die Wahl der ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 beworben.
Somit haben sich folgende Personen für die Aufnahme auf die Vorschlagsliste zur Verfügung gestellt:
| 1. | Herr Uwe Michel, Wacholderstr. 16, OT Niederweidbach |
| 2. | Herr Daniel Philipp, Salzweg 9, OT Roßbach |
| 3. | Frau Bärbel Rücker, Wilsbacher Weg 4, OT Niederweidbach |
| 4. | Herr Klaus Quecke, Am Damm 4, OT Bischoffen |
Die CDU-Fraktion hat mit E-Mail vom 20.05.2023 mitgeteilt, dass die CDU-Fraktion keine weiteren Personen benennen wird.
Die FW-Fraktion hat mit E-Mail vom 05.06.2023 die vorgenannten Personen zur Aufnahme auf die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 vorgeschlagen.
Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am 12. Juni 2023 über die Schöffenwahl beraten und beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, die vorstehend genannten Personen auf die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 aufzunehmen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 12.07.2023. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 mit folgenden Personen,
| 1. | Herr Uwe Michel, Wacholderstr. 16, OT Niederweidbach |
| 2. | Herr Daniel Philipp, Salzweg 9, OT Roßbach |
| 3. | Frau Bärbel Rücker, Wilsbacher Weg 4, OT Niederweidbach |
| 4. | Herr Klaus Quecke, Am Damm 4, OT Bischoffen |
beim Direktor des Amtsgerichts Wetzlar einzureichen.
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes "Erholungsregion Aartalsee" |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 3 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann berichtet, dass gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) der Jahresabschluss nach Prüfung durch den Abschlussprüfer mit dessen Bericht der Gemeindevertretung vorzulegen ist. Die Gemeindevertretung hat den Jahresabschluss festzustellen. Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes. Ferner beschließt die Gemeindevertretung über die Entlastung der Betriebskommission und der Betriebsleitung. Bürgermeister Herrmann verweist auf die Erläuterungen mit Anlagen zur Sitzung der Gemeindevertretung.
Der Jahresabschluss 2022 schließt in der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 733.951,18 € (Plan 65.600 €) ab. Es besteht ein Gewinnvortrag in Höhe von 361.712,40 €. Der Bilanzgewinn beträgt 1.095.663,58 €.
Der Finanzmittelbestand beträgt im Wirtschaftsjahr 2022 am 31.12.2022 1.243.506,45 €.
Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen haben sich von 2.389.725,00 € auf 2.222.025,00 € reduziert.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann und Partner AG, Dreieich, im Mai 2023 geprüft. Die Abschlussprüfer haben insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung festgestellt (Seite 14) und den sogenannten „uneingeschränkten Bestätigungsvermerk“ (Seite 3 ff.) erteilt. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zum Jahresabschluss im beigefügten Prüfbericht verwiesen.
Die Betriebsleiter Gerd Happel und Peter Schneider des Eigenbetriebes „Erholungsregion Aartalsee“ schlagen vor, wie im Wirtschaftsplan 2023 geplant, vom Bilanzgewinn einen Betrag in Höhe von 800.000 € an die Gemeinde Bischoffen auszuschütten und einen Betrag in Höhe von 295.663,58 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am 12.06.2023 über den Jahresabschluss 2022 beraten und empfiehlt, den Jahresabschluss 2022 festzustellen, vom Bilanzgewinn einen Betrag in Höhe von 800.000 €an die Gemeinde Bischoffen auszuschütten, einen Betrag in Höhe von 295.663,58 € auf neue Rechnung vorzutragen und der Betriebskommission und der Betriebsleitung Entlastung zu erteilen.
Die Betriebskommission hat in der Sitzung am 03.07.2023 über den Jahresabschluss 2022 beraten und empfiehlt, wie vorgelegt zu beschließen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 12.07.2023. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt,
| 1. | Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Erholungsregion Aartalsee“ für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022, dem Anhang sowie dem Lagebericht, wird festgestellt. |
| Die Bilanzsumme beträgt 4.571.042,11 €. Der Jahresüberschuss beträgt 733.951,18 €. Der Bilanzgewinn beträgt 1.095.663,58 €. | |
| 2. | Vom Bilanzgewinn wird am 31.08.2023 ein Betrag in Höhe von Euro 800.000 an die Gemeinde Bischoffen ausgeschüttet und ein Betrag in Höhe von Euro 295.663,58 auf neue Rechnung vorgetragen. |
| 3. | Der Betriebskommission und der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt. |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf einer Kapitalanlagerichtlinie für die Gemeinde Bischoffen |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 4 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann berichtet, dass den Kommunen mit den „Hinweisen des Hessischen Innenministeriums zu Geldanlagen und Einlagensicherung“ aufgetragen wurde, Kapitalanlagen durch eine Richtlinie zu regeln. Die Kommunen bewirtschaften die Kapitalanlagen in eigener Verantwortung. Mit dieser Kapitalanlagerichtlinie wird die Transparenz gewährleistet und der Rahmen zum Umgang mit Kapitalanlagen vorgegeben. Bürgermeister Herrmann verweist auf die Erläuterungen mit Anlage.
Die Abteilung Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreises hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Bischoffen eine Kapitalanlagerichtlinie zu erstellen hat.
Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am 26.06.2023 hierüber beraten und beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 12.07.2023. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, die Kapitalanlagerichtlinie für die Gemeinde Bischoffen – wie angefügt.
| 5. | Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Anpassung der Gebühren für die Jahresparkkarte für den Personenkreis von Auszubildenden, Schüler, Studenten, Rentner, schwerbehinderter und bezugsberechtigter Personen nach SGB II und XII |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 5 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann verweist auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses, Herrn Hartmut Groos.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 12.07.2023. Herr Groos berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Antrag ablehnt. Gründe für die Ablehnung sind der hohe Verwaltungsaufwand und dass bereits der Preis von 60 € eine kostengünstige Möglichkeit zur Nutzung der Parkplätze sei.
Herr Thomas Gardyan, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erläutert, dass der Antrag lediglich mit 3:2 abgelehnt worden ist. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt darauf hin, einer monetär schwachen Personengruppe die Möglichkeit zu geben, kostengünstiger den Aartalsee zu besuchen. Kosten und Aufwand würden sich in Grenzen halten.
Herr Jonathan Dix von der SPD-Fraktion erklärt, dass die SPD-Fraktion den Antrag unterstütze und der Antrag auf Ehrenamtliche, wie die DLRG, ausgeweitet werden solle.
Bürgermeister Herrmann berichtet hierzu, dass die DLRG kostenlos parken kann.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt mit 5 Ja-Stimmen und 13 Gegenstimmen, dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Anpassung der Gebühren für die Jahresparkkarte für den Personenkreis von Auszubildenden, Schüler, Studenten, Rentner, schwerbehinderter und bezugsberechtigter Personen nach SGB II und XII, zuzustimmen. Der Antrag gilt somit als abgelehnt.
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf einer Kooperationsvereinbarung für den Glasfaserbau im Gemeindegebiet |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 6 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann berichtet, dass für den Glasfaser-Vollausbau die IKZ an Aar und Siegbach nach dem Motto" eigenwirtschaftlicher Ausbau des Marktes vor dem geförderten Ausbau" mit Unterstützung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „lahn-dill-breitband (ldb)“ vorgeht. Ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) bei den sechs im LDK aktiven Netzbauern wurde durchgeführt.
Nach dem Abschluss wurde festgestellt, dass nur zwei Netzbauer ein Interesse zeigen. Hierbei handelt es sich um die Firmen Glasfaserplus und Goetel.
Das Ergebnis wurde in dem gemeinsamen Treffen der Gremien am 16.05.2023 in Hohenahr-Erda vorgestellt und beraten.
Die Telekom-Tochter glasfaserplus möchte nur in Bischoffen und Hohenahr ausbauen. An einem Ausbau in Mittenaar und Siegbach ist sie nicht interessiert. Sie kündigt an, dass sie in Bischoffen nur die OT Niederweidbach und Roßbach und in Hohenahr nur Erda und die Neubaugebiete erschließt. Vor wenigen Tagen hat sie dann noch den OT Hohensolms nachgemeldet. Die Firma glasfaserplus arbeitet ohne Vorvermarktung und braucht auch nicht unbedingt eine Kooperationsvereinbarung mit den Gemeinden.
Anders sieht es bei dem Anbieter goetel GmbH aus. Die Firma beabsichtigt, in allen vier Gemeinden in allen 20 OT zu bauen. Dies wird ihr aber nur unter bestimmten Voraussetzungen gelingen. Dazu gehören u.a. Kooperationsvereinbarungen mit allen Gemeinden und eine erfolgreiche Vorvermarktung. Die Quote beträgt 40%.
Bei einem Ausbau hat die Gemeinde Bischoffen hier nur Chancen und keine Risiken. Die Firma goetel GmbH finanziert den Ausbau durch die Vorvermarktung ihrer Breitbandprodukte. Dies bedeutet, dass ein interessierter Bürger seine aktuellen Produkte (z.B. Magenta von der Telekom) kündigen und zur goetel GmbH wechseln muss.
Nach den vorliegenden Informationen und dem Austausch in Hohenahr-Erda schlägt die IKZ an Aar und Siegbach vor, eine Kooperationsvereinbarung unserer Gemeinde mit der goetel GmbH abzuschließen und bittet um Zustimmung.
Der Gemeindevorstand hat am 12.06.2023 über die Angelegenheit beraten und empfiehlt, eine Kooperationsvereinbarung mit der goetel GmbH abzuschließen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 12.07.2023. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 12.07.2023. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, eine Kooperationsvereinbarung über den Breitbandausbau mit der goetel GmbH abzuschließen.
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes "Vor dem Edelborn/Mengeslappen" - 4. Änderung und "Seeblick/Schinnhecke" - 2. Änderung, Gemarkung Bischoffen hier: Stellungnahmen während der Auslegung und Abwägungen |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 7 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann erläutert, dass die Gemeindevertretung am 20.12.2021 beschlossen hat, den o.g. Bebauungsplan zu ändern. Das Ingenieurbüro Zillinger wurde mit der Aufstellung beauftragt.
Die Gemeindevertretung hat am 27.02.2023 beschlossen, den o. g. Bebauungsplan nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.
Mit Schreiben vom 17.03.2023 wurden die Behörden gemäß § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a (2) BauGB über den Zeitraum der öffentlichen Auslegung (03.04.2023 bis einschließlich 05.05.2023) gemäß § 3 (2) BauGB informiert und gleichzeitig beteiligt.
Die Anregungen der öffentlichen Auslegung müssen gemäß BauGB förmlich abgewogen werden, siehe Punkt a. Nach erfolgter Abwägung können sofort der Satzungs- und der Gestaltungssatzungsbeschluss gefasst werden, siehe b und c.
Das Bauleitplanverfahren wird durch die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses rechtskräftig.
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 12.07.2023. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt:
a)
Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1 - 4, wird zugestimmt.
b)
| 1. | Oben genannter Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird unter Beachtung des unter Punkt a gefassten Beschlusses als Satzung beschlossen. |
| 2. | Die zum Bebauungsplan gehörige Begründung wird gebilligt. |
| 3. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen mit Anregungen während der öffentlichen Auslegung abgegeben haben, werden über das Ergebnis der Abwägung unterrichtet. |
| 4. | Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 (3) BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen. |
c)
| 1. | Die Festsetzungen nach § 91 (3) HBO i.V.m § 9 (4) BauGB werden als Orts- und Gestaltungssatzung beschlossen. |
| 2. | Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die vorstehende Satzung durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen. |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes "Wilsbacher Weg/Industriestraße", OT Niederweidbach hier: Stellungnahmen während der Auslegung und Abwägungen |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 8 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann erläutert, dass die im ersten Verfahrensschritt (Beteiligung der Behörden und der Nachbarkommunen) eingegangenen Stellungnahmen von der Gemeindevertretung abgewogen wurden.
Von der Öffentlichkeit wurden In der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB keine Anregungen vorgebracht.
Zwischenzeitlich wurde die öffentliche Auslegung (03.04.2023-05.05.2023) durchgeführt. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Die Anregungen der zeitgleich beteiligten Behörden führen gemäß der Abwägungsvorlage zu keinen Änderungen der Planung. Der Feststellungsbeschluss kann daher gefasst werden.
Nach Fassen der Beschlüsse zu a und b müssen die Verfahrensunterlagen zusammengestellt und dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegt werden.
Das Bauleitplanverfahren wird nach Genehmigung durch das Regierungspräsidium durch die ortsübliche Bekanntmachung rechtswirksam.
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 12.07.2023. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt,
a)
Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1 - 5, wird zugestimmt.
b)
| 1. | Oben genannte Planung, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, wird unter Beachtung des unter Punkt a gefassten Beschlusses als Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. |
| 2. | Die zur Flächennutzungsplan-Änderung gehörige Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. |
| 3. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen mit Anregungen abgegeben haben, werden von dem Ergebnis unterrichtet. |
| 4. | Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die vorstehend beschlossene Flächennutzungsplan-Änderung dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorzulegen und anschl. gem. § 6 (5) BauGB wirksam werden zu lassen. |
| 9. | Bericht des Gemeindevorstandes |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 9 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann berichtet über die wesentlichen Angelegenheiten des Gemeindevorstandes seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung.
Der Bericht des Gemeindevorstandes wird im Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischoffen veröffentlicht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.
| 10. | Beantwortung von Anfragen gem. § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 10 auf und informiert, dass keine schriftlichen Anfragen vorliegen.
Frau Sabine Sommer und Herr Hartmut Groos bitten um wohlwollende Prüfung, ob das DGH Bischoffen nicht wieder für Vereine frei gegeben werden kann. Bürgermeister Herrmann erklärt, dass er hierzu noch keine Aussage treffen kann, das DGH aber schnellstmöglich wieder frei gegeben werden soll.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen nimmt dies zur Kenntnis.
| ……………………… | ……………………… |
| C. Nadler | H. J. Rompf |
| Schriftführerin | Vorsitzender der Gemeindevertretung |