| hier: | a) | Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes) |
| b) | Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO (Inkrafttreten der Satzung) |
a) Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen hat den o. g. Bebauungsplan für die in nachfolgenden Abbildungen dargestellten Geltungsbereichen am 17.07.2023 als Satzung beschlossen, s. folgende Abbildungen.
Baugebiete mit Ausgleichsflächen
Externe Ausgleichsflächen, Gemarkung Roßbach
Sie liegen südöstlich der Ortslage Niederweidbach. Die Flächen wurden unverändert aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan übernommen.
Durch folgenden Übersichtsplan ist diese Ausgleichsfläche besser lokalisierbar.
Entwidmung einer externen Ausgleichsfläche, Gemarkung Bischoffen
Diese Ausgleichsfläche liegt westlich der Ortslage Bischoffen. Da diese Fläche eigentumsrechtlich nicht zur Verfügung steht, wurde sie im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens entwidmet und daher aus der Bauleitplanung herausgenommen.
Durch folgenden Übersichtsplan ist diese entwidmete Ausgleichsfläche besser lokalisierbar.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
| - | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| - | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und |
| - | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs |
gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindevorstand der Gemeinde Bischoffen, Schulstraße 23, 35649 Bischoffen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.
Der Bebauungsplan und die Begründung werden gemäß § 10 (3) BauGB während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Bischoffen, Schulstraße 23, 35649 Bischoffen, DG Zimmer 26 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Diese Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen und heruntergeladen werden.
b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO
Die Festsetzungen im B-Plan nach § 91 Abs. 3 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB wurden als Gestaltungssatzung beschlossen.
Die Gestaltungssatzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig.
Bischoffen, den 11.08.2023