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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Bischoffen
Ausgabe 32/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Der Lahn-Dill-Kreis informiert:

Waldumwandlung ab sofort online beantragen

Kreisverwaltung des Lahn-Dill-Kreises führt weitere digitale Services ein

Laut dem Hessischen Waldgesetz ist für jegliche Maßnahmen der Waldumwandlung eine Genehmigung erforderlich. Eine Waldumwandlung bedeutet, dass ein Waldgebiet gerodet wird, um dann dort eine neue Nutzungsart des Gebietes zu etablieren, zum Beispiel als Baugebiet. In solchen Fällen muss gegebenenfalls auch eine notwendige forstrechtliche Kompensation in Form der Wiederaufforstung geprüft werden. Um den Vorgang zu erleichtern, kann eine Waldumwandlung im Lahn-Dill-Kreis nun auch online beantragt werden.

Unter https://bit.ly/Waldumwandlung können Antragstellende digital die notwendigen Anlagen sowie Angaben einreichen und prüfen lassen. Im Verfahren werden naturschutz-, forstrechtliche und raumordnerische Belange geprüft. Nach Abschluss der Prüfung erhalten die Antragstellenden einen rechtsfähigen Bescheid über die Genehmigung oder Ablehnung ihres Antrages.