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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Bischoffen
Ausgabe 35/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Nachrückverfahren

Der Gemeindevertreter,

Herr Thomas Schädler,

wohnhaft gewesen Königsberger Straße 3, 35649 Bischoffen,

vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU),

ist durch Tod als Gemeindevertreter aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen ausgeschieden.

Als nächster noch nicht berufener Bewerber rückt an die Stelle des ausgeschiedenen Gemeindevertreters vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU),

Herr Reiner Ströher,

wohnhaft Auf der Wolfskaut 16, 35649 Bischoffen,

nach.

Gegen die Gültigkeit der Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04. 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), gegeben.

Ein Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Bischoffen, Schulstraße 23, 35649 Bischoffen, einzulegen.

Bischoffen, 26.08.2025

Der Bürgermeister
der Gemeinde Bischoffen

Dienstsiegel

gez. M. Herrmann
Gemeindewahlleiter