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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Bischoffen
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

Bekanntmachung der Vorwegnahme der Entscheidung

(gemäß § 76 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung )

Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Verfahrensgebiet: Pitzenwiese / Auf dem Hofacker“

in der Gemarkung: Niederweidbach (1346)

Die Vorwegnahme betrifft die Ordnungsnummern: 1.1; 1.2; 9; 9.1; 9.2; 24 und 33

1.1

6, 9

Flur 6: 115, 118, 123, 124, 302/1, 302/2, 303/4, 307/4, 307/5, 308/1, 337,Flur 9: 51/1, 51/3

6

115/1, 118/1, 308/2, 350, 370, 371, 383

1.2

6

114/2,114/3,303/3, 306/3, 330, 331/3, 331/4, 336, 339

6

115/2, 340, 346, 347, 348, 349, 355, 384

9

6

304, 305

9.1

6

351, 352

9.2

6

353, 354

24

6

306/2

6

356

33

6

117

Die Vorwegnahme vom 13.11.2023 ist am 17.01.2024 unanfechtbar geworden und tritt hiermit in Kraft.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Grundstücksverzeichnis zum Vorwegnahmebeschluss gemäß § 76 BauGB vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.

Die Geldleistungen (Spalte 3 des Beiblattes zum

Umlegungsverzeichnis) sind fällig.

Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse nachweist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Bischoffen (Umlegungsstelle), schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bischoffen, den 26.01.2024

-Dienstsiegel-

Der Gemeindevorsand

der Gemeinde Bischoffen

Umlegungsstelle

gez. Hermann  — gez. Glatthaar
Bürgermeister —  Erster Beigeordneter