| 1. | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans Joachim Rompf, eröffnet die 25. Sitzung der Gemeindevertretung und begrüßt die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand mit Bürgermeister Herrmann, die Schriftführerin, die Vertreterin der Presse und die anwesenden Gäste.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung mit Schreiben vom 22.08.2024 erfolgte. Zeit, Ort und Tagesordnung wurden bekannt gemacht. Die Gemeindevertretung ist zu Sitzungsbeginn mit 19 Anwesenden beschlussfähig.
Einwände gegen die Tagesordnung liegen nicht vor, sie gilt somit als genehmigt.
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Bischoffen |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 2 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann erläutert, dass aufgrund gesetzlicher Änderungen, Anpassungen und Ergänzungen die Notwendigkeit der Neufassung der Hauptsatzung besteht und verweist auf die zugegangenen Erläuterungen und die erstellte Synopse.
Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am 19.08.2024 über den Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Bischoffen beraten und empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 02.09.2024. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Bischoffen - wie vorgelegt.
| 3. | Kenntnisnahme des Berichtes über den Stand des Haushaltsvollzugs der Gemeinde Bischoffen zum 30.06.2024 |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 3 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann verweist auf den als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt angefügten Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs der Gemeinde Bischoffen zum 30.06.2024 und informiert, dass sich der Haushaltsvollzug im Ergebnis und im Finanzhaushalt im Rahmen des Haushaltsplanes bewegt.
Der Gemeindevorstand wurde bereits am 19.08.2024 und der Haupt- und Finanzausschuss am 02.09.2024 über den Stand des Haushaltsvollzugs der Gemeinde Bischoffen zum 30.06.2024 in Kenntnis gesetzt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen nimmt den Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs der Gemeinde Bischoffen zum 30.06.2024 zur Kenntnis.
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Wahl einer Ortsgerichtsvorsteherin für das Ortsgericht Bischoffen II (Bischoffen, Oberweidbach) |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 4 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann erläutert, dass die Amtszeit der Ortsgerichtsvorsteherin Frau Renate Sott am 18.08.2024 geendet hat. Frau Sott hat auf Nachfrage bestätigt, dass Sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung steht.
Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am 15.07.2024 beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, Frau Renate Sott für eine weitere Amtszeit als Ortsgerichtsvorsteherin für das Ortsgericht Bischoffen II zu wählen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 02.09.2024. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, Frau Renate Sott für eine weitere Amtszeit als Ortsgerichtsvorsteherin für das Ortsgericht Bischoffen II zu wählen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen wählt, Frau Renate Sott zur Ortsgerichtsvorsteherin des Ortsgerichts Bischoffen II (Bischoffen, Oberweidbach).
| 5. | Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Aartalsee 1", Gemarkung Niederweidbach |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 5 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass die Gemeindevertretung am 29.11.2021 durch Beschluss die Änderung des Flächennutzungsplanes Aartalsee 1 auf den Weg gebracht hat und verweist auf die zugegangenen Erläuterungen und Anlagen.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 19.08.2024 darüber beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 02.09.2024. Der Bau-Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Im Laufe der Beratungen teilen die einzelnen Fraktionen ihre Ansichten mit.
zu a:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt wie folgt:
Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, lfd. Nr. 1 - 6, wird zugestimmt.
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor.
zu b:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt wie folgt:
| 1. | Oben genannte Planung, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, wird unter Beachtung des unter Punkt a gefassten Beschlusses als Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. |
| 2. | Die zur Flächennutzungsplan-Änderung gehörige Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. |
| 3. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen mit Anregungen abgegeben haben, werden von dem Ergebnis unterrichtet. |
| 4. | Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die vorstehend beschlossene Flächennutzungsplan-Änderung dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorzulegen und anschl. gem. § 6 (5) BauGB wirksam werden zu lassen. |
| 6. | 3. Änderung des Bebauungsplanes "Aartalsee 1", Gemarkung Niederweidbach |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 6 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann erläutert, dass die Änderung des Bebauungsplanes in unmittelbarem Zusammenhang zum vorherigen Tagesordnungspunkt steht und verweist auf die zugegangenen Erläuterungen und Anlagen.
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 02.09.2024. Der Bau-Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
zu a:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt wie folgt:
Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, lfd. Nr. 1 - 7, wird zugestimmt.
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor.
Zu b:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt wie folgt:
| 1. | Oben genannter Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird unter Beachtung des unter Punkt a gefassten Beschlusses als Satzung beschlossen. |
| 2. | Die zum Bebauungsplan gehörige Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. |
| 3. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen mit Anregungen abgegeben haben, werden über das Ergebnis der Abwägung unterrichtet. |
| 4. | Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 (3) BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen. |
zu c:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt wie folgt:
| 1. | Die Festsetzungen nach § 91 (3) Hessischer Bauordnung i.V.m § 9 (4) BauGB werden als Orts- und Gestaltungssatzung beschlossen. |
|
| Die Festsetzungen nach § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz i.V.m § 9 (4) BauGB werden als Entwässerungssatzung beschlossen. |
| 2. | Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die vorstehenden Satzungen durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen. |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens und die Änderung des Flächennutzungsplanes Gemarkung Roßbach hier: Firma SolarBlick GmbH - PV-Freiflächenanlage |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 7 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann übergibt das Wort an den Ersten Beigeordneten Andreas Glatthaar und verlässt aufgrund § 25 HGO „Widerstreit der Interessen“ den Sitzungssaal.
Der Erste Beigeordnete Andreas Glatthaar verweist auf die zugegangenen Erläuterungen, Anlagen und erfolgten Beratungen zu den Punkten 6 und 7 aus der letzten Gemeindevertretersitzung vom 08.07.2024. Der Erste Beigeordnete informiert, dass die Gemeindevertretung im Juli die Punkte zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens und die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes zur heutigen Sitzung zurückgestellt hat. Weiterhin wurde die Möglichkeit gegeben, einen Fragenkatalog zu dem Thema dem Gemeindevorstand einzureichen. Die eingegangenen Fragen wurden durch die Verwaltung und durch die Firma SolarBlick beantwortet. Es fanden zwei Informationsveranstaltungen durch die Firma SolarBlick sowie eine gemeinsame Bürgerversammlung der Ortsteile Roßbach und Wilsbach statt.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 25.03.2024 beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Einleitung des genannten vorhabenbezogenen Bauleitverfahren, zu beschließen.
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 02.09.2024. Der Bau-Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, nicht gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Im Laufe der Beratung nehmen die einzelnen Fraktionen zu diesem Thema umfassend Stellung und diskutieren kontrovers.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, dem Antrag der Firma SolarBlick, Münster, auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens -gemäß § 12 BauGB- für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage in der Gemarkung Roßbach, nicht zuzustimmen.
Nach der Abstimmung betritt Bürgermeister Herrmann wieder den Saal und wird über das Ergebnis des TOP 7 informiert.
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens und die Änderung des Flächennutzungsplanes Gemarkung Wilsbach hier: Firma SolarBlick GmbH - PV-Freiflächenanlage |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 8 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann erläutert, dass analog zum Vorhaben im Ortsteil Roßbach durch die Firma SolarBlick ein Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens auf einem Teil der im Ortsteil Wilsbach vorhandenen Vorbehaltsfläche für Photovoltaik gestellt wurde. Auch hier fanden entsprechende Informationsveranstaltungen und die bereits erwähnte Bürgerversammlung statt. Der Ortsbeirat Wilsbach ist zu einer Stellungnahme in der Sache aufgefordert worden und hat sich mit Schreiben vom 31.07.2024 ablehnend zum Projekt positioniert.
Am 19.08.2024 hat der Gemeindevorstand -unter Einbeziehung der Stellungnahme des Ortsbeirates Wilsbach- erneut hierüber beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Antrag der Firma SolarBlick auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens -gemäß § 12 BauGB- für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage in der Gemarkung Wilsbach, nicht zuzustimmen.
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 02.09.2024. Der Bau-Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, nicht gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Im Laufe der Beratung nehmen die einzelnen Fraktionen zu diesem Thema Stellung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, dem Antrag der Firma SolarBlick, Münster, auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens -gemäß § 12 BauGB- für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage in der Gemarkung Wilsbach, nicht zuzustimmen.
| 9. | Bericht des Gemeindevorstandes |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 9 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann berichtet über die wesentlichen Angelegenheiten des Gemeindevorstandes seit der letzten Sitzung. Der Bericht des Gemeindevorstandes wird im Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischoffen veröffentlicht.
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.
| 10. | Beantwortung von Anfragen gem. § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 10 auf und informiert, dass keine schriftlichen Anfragen vorliegen.
Frau Sommer fragt an, ob ein Bericht über die bereits erfolgten Unterstützungsarbeiten durch den St. Elisabeth Verein vorhanden ist. Bürgermeister Herrmann nimmt die Anfrage auf und wird sie in der nächsten Sitzung beantworten.
Frau Sommer berichtet, dass die Bushaltestelle aufgrund der Brückenbauarbeiten in Wilsbach in die Sonnenstraße verlegt wurde. Dadurch ist es bereits vermehrt dazu gekommen, dass die Schulbusse diese verlegte Bushaltestelle nicht angefahren haben und somit die Schulkinder stehen gelassen wurden. Frau Sommer fragt an, ob die Möglichkeit besteht, ein gemeinsames Gespräch mit der VLDW zu führen, mit dem Ziel, die neu erstellte Bushaltestelle in der Gießener Straße anzufahren. Bürgermeister Herrmann berichtet, dass Hessen Mobil die Bushaltestelle verlegt hat. Laut VLDW sei die Bushaltestelle aus Richtung Frankenbach nicht anfahrbar. Das Bauamt ist hierzu im Austausch mit Hessen Mobil und der VLDW. Bürgermeister Herrmann appelliert, dass die betroffenen Bürger ihre Beschwerden und Forderungen an die VLDW richten sollen, um hier eine baldige Lösung herbeizuführen.
Bürgermeister Herrmann geht auf die gestellte Frage aus der Gemeindevertretersitzung vom 29.04.2024 ein. Hier fragte Frau Will nach dem Sachstand der Bebauung des Grundstückes Heideblick. Die Eigentümer haben einen Förderantrag gestellt. Hier muss der Förderbescheid noch abgewartet werden. Danach sollen die weiteren Schritte erfolgen. Die Bauverpflichtung ist noch nicht abgelaufen.
Weiterhin hatte Frau Müller in der Ausschusssitzung am 02.09.2024 bezüglich der Hauptsatzung nachgefragt, ob ein weiterer Beschluss zwecks Anzahl der Beigeordneten gefasst werden muss. Hier teilt Bürgermeister Herrmann mit, dass kein weiterer Beschluss nötig ist.
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.
Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung.