Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung vom 14.01.2002 (GVBl. I S. 14), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30.09.2021 (GVBl. I S. 622, 630) wird folgendes bestimmt:
Die Verfügung vom 15.08.2022 über die Einschränkungen von offenem Feuer in Grünanlagen und weiteren Einschränkungen wird mit sofortiger Wirkung, d. h. dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung, aufgehoben.
Bischoffen, 04.10.2022
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Bischoffen, Ordnungsamt, Schulstraße 23, 35649 Bischoffen eingelegt werden.