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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Bischoffen
Ausgabe 41/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen auf allen gemeindlichen Friedhöfen 2023

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erfolgt ab der 42. Kalenderwoche 2023 die jährliche Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen auf allen Friedhöfen der Gemeinde Bischoffen.

Die Friedhofsverwaltung ist durch die Durchführungsanweisung der Unfallverhütungsvorschriften in der aktuellen Fassung hierzu gesetzlich verpflichtet.

Nicht standsichere Grabmale werden durch einen Aufkleber mit folgender Aufschrift gekennzeichnet:

„Vorsicht, Unfallgefahr! Dieser Grabstein ist nicht mehr ausreichend standsicher. Dieser muss umgehend durch ein zugelassenes Fachunternehmen sachgemäß befestigt werden“

Die Grabunterhaltungspflichtigen sind verpflichtet, nicht standsichere Grabmale instand setzen zu lassen.

Wir bitten die Grabunterhaltungspflichtigen um Ihr Verständnis für diese gesetzliche Regelung. Sie dient der Vermeidung von Unfällen auf den Friedhöfen und somit dem persönlichen Schutz des Rechtsgutes Gesundheit.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bischoffen
- Friedhofsverwaltung -