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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Bischoffen
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Bischoffen

Abbildung: Lage der beiden Geltungsbereiche

Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Aartalsee 1“ (Teil-Änderung), Gemarkung Niederweidbach

Hier:

Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

(Rechtswirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen hat die o. g. Flächennutzungsplan-Änderung festgestellt und dem Regierungspräsidium gemäß § 6 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.

Die Flächennutzungsplan-Änderung wurde mit den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereiche genehmigt.

Die Flächennutzungsplan-Änderung wird mit dieser Bekanntmachung rechtswirksam.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

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eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

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nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindevorstand der Gemeinde Bischoffen, Schulstraße 23, 35649 Bischoffen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Der Flächennutzungsplan-Änderung ist eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise beigefügt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung berücksichtigt wurden. Es sind die Gründe enthalten, weswegen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Die Flächennutzungsplan-Änderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 6 (5) BauGB während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Bischoffen, Schulstraße 23, 35649 Bischoffen, Raum 26, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Diese Unterlagen werden auf die Internetseite der Gemeinde eingestellt. Sie können eingesehen und heruntergeladen werden.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bischoffen
gez. Marco Herrmann

- DS -

Bürgermeister