| hier: | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) |
| Allgemeine Ziele und Zwecke | |
| Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB |
Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.
Die Flächen des Geltungsbereiches liegen im östlichen Süden der Ortslage Niederweidbach, Gemeinde Bischoffen, im Flur 15.
Die Wohnbaufläche grenzt im Nordosten an den Wilsbacher Weg und im Westen an die Straße „Am Schießborn“ an. Der südwestliche Rand dieser Fläche tangiert die Grundstücke „Am Schießborn“ Nr. 1 sowie Industriestraße Nrn. 3 und 5.
Der nördliche Rand der geplanten Mischbaufläche grenzt an die Industriestraße sowie im Westen/Süden an bebaute Gewerbegrundstücke. Östlich grenzen Feldwege mit dahinter liegenden landwirtschaftlichen Flächen an.
Die Flächennutzungsplan-Änderung schafft die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umwidmung einer im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Baufläche in eine Mischbaufläche.
Diese Nutzungsänderung würdigt sowohl das westlich von der vorgesehenen Mischbaufläche gelegene Gewerbegebiet als auch die im Norden vorhandene Wohnbebauung der Grundstücke Wilsbacher Weg 4 bis 8.
Für diese Wohnbaugrundstücke wird eine Umwidmung von Mischbaufläche in Wohnbaufläche, daher Anpassung an den tatsächlichen Bestand, vorgesehen.
Bei der vorhandenen bzw. geplanten Nutzung der Fläche, die südlich der Industriestraße liegt, handelt es sich um eine Mischnutzung bzw. soll entsprechend entwickelt werden. Die vorhandene Wohnnutzung, die nördlich der Industriestraße vorhanden ist, wird besser geschützt bzw. könnte die Mischbaufläche ohnehin wegen der Nähe zur Wohnbebauung nicht uneingeschränkt gewerblich genutzt werden. Die Änderung der baulichen Nutzung von gewerblicher Baufläche in Mischbaufläche ist daher städtebaulich sinnvoll und anzustreben.
In der Flächennutzungsplan-Änderung sind daher Misch- und Wohnbauflächen dargestellt.
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen erfolgt in der Zeit
vom 07.11.2022 bis einschließlich 02.12.2022
während der Dienststunden mit Publikumsverkehr in der Gemeindeverwaltung. Während dieses Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.
Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung beeinflussen.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
| Die aktuellen Öffnungszeiten des Rathauses sind: | ||
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Nach telefonischer Terminvereinbarung kann die Einsicht auch außerhalb der o.g. Zeiten vorgenommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.