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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Bischoffen
Ausgabe 44/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Brennholzverkauf

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1.

Die Gemeinde Bischoffen bietet im kommenden Winter Buchen- und Eichenholz als Brennholz an.

Das Brennholz wird in Fixlängen gerückt am festen Waldweg als Polter angeboten.

Für dieses Holz ist eine Mindestbestellmenge von 5 Festmeter (Fm) erforderlich. Größere Partien können in Schritten von 5 Fm bereitgestellt werden (10 Fm, 15 Fm etc.).

Die Höchstbestellmenge liegt bei 15 Fm.

Preise:

65,00 € je Festmeter Buchen-Industrieholz, incl. 7,0% MwSt.

55,00 € je Festmeter Eichen-Industrieholz, incl. 7,0% MwSt.

35,00 € je Festmeter Nadel-Industrieholz, incl. 7,0% MwSt.

(nur auf Anfrage)

2.

Durch das maschinelle Rücken des Holzes kann es zu Mehr- oder Minderlieferung von der Bestellmenge kommen. Diese Lieferabweichungen berechtigen nicht zum Rücktritt von der Bestellung.

3.

Ein Recht auf Zuteilung der gewünschten Menge besteht nicht. Der Gemeindevorstand behält sich das Recht auf Kürzung der bestellten Brennholzmenge vor, soweit die Gesamtbestellmengen die Liefermöglichkeiten aus dem Gemeindewald übersteigen.

4.

Aus forst- und betriebswirtschaftlichen Gründen kann die Zuteilung der bestellten Brennholzmenge nicht immer in der Gemarkung des Wohnortes des Bestellers, sondern ggf. in einem anderen Gemarkungs- (Orts-) -teil erfolgen.

5.

Die Holzrechnung wird durch die Gemeinde Bischoffen zugestellt. Der Holzabfuhrschein wird nach Zahlung des Rechnungsbetrages durch die Gemeinde zugestellt. Der Gefahrenübergang (Holzentwertung, Diebstahl etc.) erfolgt mit Zustellung der Holzrechnung.

6.

Die Abfuhr darf erst nach Zahlung des Rechnungsbetrages und Zugang des Holzabfuhrscheines erfolgen. Der Holzabfuhrschein ist bei der Abfuhr mitzuführen. Der Holzabfuhrschein berechtigt zur Wegebenutzung im Rahmen der Brennholzaufarbeitung und Abfuhr.

7.

Nach Zugang der Holzabfuhrscheine kann das bestellte Holz von der Gemeinde nicht mehr zurückgenommen werden.

8.

Die Aufarbeitung des Brennholzes vor Ort im Wald darf zu Ihrem eigenen Schutz nur mit einer persönlichen Schutzausrüstung (Schutzhelm, Schnittschutzhose, Handschuhe, Schnittschutzschuhe) gemäß den gültigen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Für die Aufarbeitung des Holzes im Wald ist mindestens die Teilnahme an einer Kurzunterweisung zur Arbeitssicherheit in der Motorsägen Handhabung für Brennholznutzer/Selbstwerber (Modul 1) nach § 36.(1) der GUV 01 (s.g. Motorsägen Führerschein) erforderlich. Eine Alleinarbeit mit Motorsäge im Wald ist nicht zulässig.

9.

Die Aufarbeitung und Abfuhr des Holzes ist spätestens bis zum 1. April 2024 abzuschließen.

10.

Die angegebenen Preise sind vergünstigt und gelten daher ausschließlich für den privaten Verbrauch des Brennholzes im Haushalt des Käufers/Bestellers. Eine Vermarktung des Holzes im gewerblichen Sinne ist ausdrücklich nicht gestattet.

Im Fall von Zuwiderhandlungen wird der jeweilige Käufer in Zukunft vom gemeindlichen, privaten Brennholzverkauf ausgeschlossen.

11.

Es wird gebeten den nachstehend abgedruckten Bestellschein für Buchen-und/oder Eichen-Industrieholz spätestens bis 20.11.2023 auszufüllen und an die Gemeinde Bischoffen zu senden oder dort abzugeben. Der Bestellschein ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Bei fehlender Unterschrift ist die Bestellung ungültig. Mündliche und telefonische Bestellungen werden nicht anerkannt. Es kann außer über den Bestellschein und die Versteigerung kein Holz auf anderem Wege im Gemeindewald erworben werden!

Bestellschein für Privatkunden

für Buchen- und Eichen-Industrieholz 2023/2024

(Nadel-Industrieholz nur auf Anfrage)

Name:

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Straße:

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Ortsteil:

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Telefonnummer:

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Mail-Adresse:

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Motorsägen Schein vorhanden:

ja: ……….

nein: ………..

Ich bestelle bei der Gemeinde Bischoffen folgendes Brennholz:

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Fm Buchen-Industrieholz à 65,00 €/Fm, incl. MwSt.

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Fm Eichen-Industrieholz à 55,00 €/Fm, incl. MwSt.

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Fm Nadel-Industrieholz à 35,00 €/Fm, incl. MwSt.

(nur auf Anfrage)

(Mindestbestellmenge 5 Fm, Höchstbestellmenge 15 Fm)

Erstkunden müssen den Motorsägen-Schein in Kopie der Bestellung beifügen.

Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind mir bekannt, ich erkenne diese an.

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Datum

Unterschrift