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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Bischoffen
Ausgabe 45/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Verleihung der Ehrenplakette der Gemeinde Bischoffen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Gemeinde Bischoffen beabsichtigt im nächsten Jahr erneut die Verleihung der Ehrenplakette der Gemeinde Bischoffen an Bürgerinnen und Bürger für ihre besonderen Verdienste um Sport, Kultur, Umwelt, Natur- und Landschaftsschutz sowie Soziales.

Bitte reichen Sie Anträge auf Verleihung der Ehrenplakette der Gemeinde Bischoffen bis spätestens 31. Dezember 2024 ein.

Nachfolgend haben wir einen Auszug der Richtlinien zur Verleihung der Ehrenplakette, aus dem sich insbesondere das Prozedere ergibt, abgedruckt.

Richtlinien

zur Verleihung der Ehrenplakette der Gemeinde Bischoffen für Verdienste um Sport, Kultur, Umwelt, Natur- und Landschaftsschutz und Soziales

1.

….

2.

….

3.

Personen, Leistungen und Verdienste

Die Gemeinde Bischoffen ehrt:

3.1

die Mitglieder

von Vereinen, Verbänden, Organisationen oder Gruppen sowie andere Persönlichkeiten in ihrem Bereich für:

3.1.1.

hervorragende sportliche, soziale oder kulturelle Leistungen;

3.1.2.

besondere Verdienste um die Förderung der Kultur, des Sportes, des Umweltschutzes, des Landschafts- und Naturschutzes und des sozialen Engagements;

3.1.3.

eine 25-jährige ununterbrochene Vorstandstätigkeit oder

eine 15-jährige ununterbrochene Amtszeit als 1. Vorsitzende(r)

3.1.4.

Sportlerinnen und Sportler, die

3.1.4.1.

im Bereich der dem Deutschen Sportbund (DSB) angeschlossenen Verbände eine Meisterschaft, beginnend auf Bezirksebene, einzeln oder als Mannschaft erringen;

3.1.4.2.

an Hessen- oder regionalen Meisterschaften teilnehmen und dort die Plätze 1 - 4 belegen;

3.1.4.3.

an Deutschen, Europa- oder Weltmeisterschaften sowie an Olympischen Spielen teilnehmen oder in eine Nationalmannschaft berufen werden.

4.

Ehrenplakette

Die Ehrung erfolgt durch Verleihung der

Ehrenplakette der Gemeinde Bischoffen

mit Besitzurkunde. Außerdem können Buch- oder Sachpreise überreicht werden.

Die Ehrenplakette trägt die Aufschrift:

"Ehrenplakette der Gemeinde Bischoffen“

mit Wappen

5.

Verfahren

5.1.

Die Entscheidung obliegt dem Gemeindevorstand unter Beteiligung des Ältestenrates.

5.2.

Die Ehrenplakette kann einer Person nur einmal verliehen werden. Im Wiederholungsfall findet eine Auszeichnung durch die Verleihung einer Urkunde und Überreichung eines Sachpreises statt. Bei der Erreichung mehrerer Meisterschaften wird eine Plakette verliehen.

5.3.

Der Kreis der zu ehrenden Persönlichkeiten wird von den zuständigen Ortsvereinen und den Ortsbeiräten dem Gemeindevorstand vorgeschlagen. In dem Vorschlag ist anzugeben, aufgrund welcher Leistungen oder Verdienste die Ehrung erfolgen soll.

5.4.

Für Ehrungen nach Punkt 3.1.2. können auch Einzelpersonen oder Gremien der Gemeinde Vorschläge unterbreiten.

gez. Herrmann
Bürgermeister