Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Gemeinde Bischoffen
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

6. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung

6.Satzung

zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Bischoffen vom 07.11.2005

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473, 475), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen in der Sitzung am 28. Oktober 2024 folgende

6. Satzung zur Änderung

der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Bischoffen

beschlossen:

Artikel I

§ 26 Abs. 3 wird geändert und wie folgt neu gefasst:

Benutzungsgebühren

(3)

Die Gebühr beträgt ab dem 01.01.2025 pro m3 Frischwasser 3,22 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Artikel II

§ 35 wird geändert und wie folgt neu gefasst:

Inkrafttreten

Diese 6. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Die 6. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung wird hiermit ausgefertigt:

Bischoffen, den 28. Oktober 2024

Siegel

Der Gemeindevorstand  — gez. Herrmann
der Gemeinde Bischoffen  — Bürgermeister

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser 6. Änderung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Bischoffen mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Bischoffen, den 28. Oktober 2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bischoffen

Siegel

gez. Herrmann
Bürgermeister