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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Bischoffen
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des KommunalServiceVerbandes für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 26.10.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

Im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

Euro

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf *)

Euro

mit einem Saldo

Euro

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

Euro

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Euro

mit einem Saldo

Euro

augeglichen/mit einem Überschuss/Fehlbetrag von

Euro,

*) inclusive Finanzerträge

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

Euro

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Euro

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Euro

mit einem Saldo von

Euro

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Euro

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Euro

mit einem Saldo von

Euro

Ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/ Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

Euro

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

1.) Mitgliedbeitrag / Umlage

Die Mitgliedsbeiträge/Umlagen werden gemäß § 23 Abs. 4 der Verbandssatzung für das Haushaltsjahr 2023 auf 339.600 Euro wie folgt festgesetzt (Durchschnitt der FiBu-Buchungen der Jahre 2019 -2021):

Gemeinde

Euro

a)

Bischoffen

Euro

b)

Hohenahr

Euro

c)

Mittenaar

Euro

d)

Siegbach

Euro

Gesamt

Euro

Als Buchung im Sinne dieser Festsetzung gilt die im FiBu-Journal ausgewiesene Buchungszeile.

2.) Gebühr Kassengeschäfte Dritter

Für die Kassengeschäfte Dritter werden folgende Gebühren festgelegt:

1.

Grundgebühr

(Organisationspauschale)

/jährlich

2.

Buchungsgebühr

/ pro Buchung

Als Buchung im Sinne dieser Festsetzung gilt die im FiBu-Journal ausgewiesene Buchungszeile.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Festlegung von Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft:

1.

Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen oder Auszahlungen im Sinne von § 98 Absatz 2 Nr. 3 HGO wird auf 5 % des veranschlagten Gesamtbetrages der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw. Auszahlungen des Finanzhaushaltes festgesetzt.

2.

Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO gelten bis zu einem Betrag von 10.000 € als unerheblich. In diesen Fällen wird der Verbandsvorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen. Der Verbandsvorstand hat der Verbandsversammlung davon alsbald Kenntnis zu geben.

Bischoffen, 26.10.2022

Der Verbandsvorstand
gez. Marco Herrmann
Verbandsvorsteher
Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Kommunal- und Finanzaufsicht des Lahn-Dill-Kreises hat unseren Haushalt geprüft, unsere Haushaltssatzung enthält weder zustimmungsbedürftige noch genehmigungspflichtige Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 05.12.2022 bis 13.12.2022 während der Öffnungszeiten wie folgt aus: KommunalServiceVerband im Rathaus 35649 Bischoffen, OT Niederweidbach, Schulstraße 23, Untergeschoss Zimmer U02.

Daneben kann der Haushalt auch über unsere Homepage „www.ksv-aartal.de“ eingesehen werden.

Bischoffen, 10.11.2022

KommunalServiceVerband
Verbandsvorstand
gez. Marco Herrmann
Verbandsvorsteher