Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 26.10.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| Im Ergebnishaushalt | |||
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| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 404.600,00 | Euro |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf *) | 404.600,00 | Euro |
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| mit einem Saldo | 0,00 | Euro |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0,00 | Euro |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0,00 | Euro |
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| mit einem Saldo | 0,00 | Euro |
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| augeglichen/mit einem Überschuss/Fehlbetrag von | 0,00 | Euro, |
| *) inclusive Finanzerträge | |||
| im Finanzhaushalt | |||
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 9.900,00 | Euro |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 | Euro |
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| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -5.500,00 | Euro |
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| mit einem Saldo von | 4.400,00 | Euro |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 | Euro |
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| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 | Euro |
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| mit einem Saldo von | 0,00 | Euro |
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| Ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/ Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | 4.400,00 | Euro |
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Mitgliedsbeiträge/Umlagen werden gemäß § 23 Abs. 4 der Verbandssatzung für das Haushaltsjahr 2023 auf 339.600 Euro wie folgt festgesetzt (Durchschnitt der FiBu-Buchungen der Jahre 2019 -2021):
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| Gemeinde | Buchungen | % | Teilbetrag | Euro |
| a) | Bischoffen | 36.030 | 23,14 | 78.573,67 | Euro |
| b) | Hohenahr | 53.774 | 34,53 | 117.270,60 | Euro |
| c) | Mittenaar | 37.948 | 24,37 | 82.756,45 | Euro |
| d) | Siegbach | 27.971 | 17,96 | 60.999,28 | Euro |
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| Gesamt | 155.723 | 100 | 339.600,00 | Euro |
Als Buchung im Sinne dieser Festsetzung gilt die im FiBu-Journal ausgewiesene Buchungszeile.
Für die Kassengeschäfte Dritter werden folgende Gebühren festgelegt:
| 1. | Grundgebühr (Organisationspauschale) | 1.000,00 € | /jährlich |
| 2. | Buchungsgebühr | 1,95 € | / pro Buchung |
Als Buchung im Sinne dieser Festsetzung gilt die im FiBu-Journal ausgewiesene Buchungszeile.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Festlegung von Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft:
| 1. | Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen oder Auszahlungen im Sinne von § 98 Absatz 2 Nr. 3 HGO wird auf 5 % des veranschlagten Gesamtbetrages der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw. Auszahlungen des Finanzhaushaltes festgesetzt. |
| 2. | Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO gelten bis zu einem Betrag von 10.000 € als unerheblich. In diesen Fällen wird der Verbandsvorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen. Der Verbandsvorstand hat der Verbandsversammlung davon alsbald Kenntnis zu geben. |
Bischoffen, 26.10.2022
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Kommunal- und Finanzaufsicht des Lahn-Dill-Kreises hat unseren Haushalt geprüft, unsere Haushaltssatzung enthält weder zustimmungsbedürftige noch genehmigungspflichtige Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 05.12.2022 bis 13.12.2022 während der Öffnungszeiten wie folgt aus: KommunalServiceVerband im Rathaus 35649 Bischoffen, OT Niederweidbach, Schulstraße 23, Untergeschoss Zimmer U02.
Daneben kann der Haushalt auch über unsere Homepage „www.ksv-aartal.de“ eingesehen werden.
Bischoffen, 10.11.2022