Auszug aus der Niederschrift über die 32. Sitzung der Gemeindevertretung am 27. Oktober 2025 im Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Niederweidbach
Beratungen und Beschlüsse:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans Joachim Rompf, eröffnet die 32. Sitzung der Gemeindevertretung und begrüßt die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand mit Bürgermeister Herrmann, die Schriftführerin, die anwesenden Gäste und die Vertreterin der Presse.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung mit Schreiben vom 08.10.2025 erfolgte. Zeit, Ort und Tagesordnung wurden bekannt gemacht. Die Gemeindevertretung ist zu Sitzungsbeginn mit 20 Anwesenden beschlussfähig.
Im August dieses Jahres verstarb das Mitglied der Gemeindevertretung, Herr Thomas Schädler. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung begrüßt Herrn Reiner Ströher, der für den verstorbenen Gemeindevertreter in die Gemeindevertretung nachgerückt ist.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung übergibt das Wort an Herrn Bürgermeister Herrmann. Vor Eintritt in die Tagesordnung informiert Bürgermeister Herrmann, dass der Beigeordnete Daniel Philipp aufgrund seines Dienstantritts als Bürgermeister in der Gemeinde Mittenaar, mit Wirkung vom 21.10.2025 sein Mandat im Gemeindevorstand der Gemeinde Bischoffen niedergelegt hat.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass Herr Günter Schneider als Nachfolger von Herrn Philipp in den Gemeindevorstand nachrückt.
Bürgermeister Herrmann führt Herrn Schneider in sein Amt ein und verpflichtet ihn durch Handschlag auf eine gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben.
Der ehrenamtliche Beigeordnete, Herr Günter Schneider, legt den Diensteid nach § 72 HBG ab.
Herrn Schneider ist die Eidesformel unter dem Hinweis auf die Bedeutung des Diensteides vorgelesen worden. Er hat den ihm vorgesprochenen Diensteid:
„Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“
wiederholt und durch Heben der rechten Hand bekräftigt.
Bürgermeister Herrmann händigt Herrn Schneider die Ernennungsurkunde aus.
Anschließend verweist Bürgermeister Herrmann auf seine E-Mail vom 17.10.2025 sowie auf die Beratungen in den Ausschusssitzungen am 20.10.2025 und erklärt, dass sich die Haushaltsaufstellung für 2026 verzögert und sich dadurch die Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes sowie des Investitionsplanes 2026 ebenfalls verzögert. Gleiches gilt für die Einbringung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetirebes „Erholungsregion Aartalsee“. Eine Probehaushaltsaufstellung wurde vorab zur Prüfung an den Lahn-Dill-Kreis übersandt, woraufhin der Lahn-Dill-Kreis eine Ergänzung empfohlen hat.
Daher stellt Bürgermeister Herrmann den Antrag, die Tagesordnungspunkte 2 bis 4 von der Tagesordnung zu nehmen und für die Beratungen dieser Punkte eine zusätzliche Gemeindevertretersitzung für 03.11.2025 einzuberufen. Gemäß Geschäftsordnung ist dies im Hinblick auf die Ladefrist möglich.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, den Antrag von Bürgermeister Herrmann auf Herabnahme der Tagesordnungspunkte 2 bis 4, zu genehmigen. Eine zusätzliche Gemeindevertretersitzung soll für 03.11.2025 einberufen werden, um die Tagesordnungspunkte 2 bis 4 zu beraten.
Weitere Einwände gegen die Tagesordnung liegen nicht vor, sie gilt somit als genehmigt.
| 2. | Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2026 mit Anlagen |
Sachverhalt:
Der Tagesordnungspunkt entfällt.
| 3. | Einbringung des Entwurfs des Investitionsprogramms 2026 |
Sachverhalt:
Der Tagesordnungspunkt entfällt.
| 4. | Einbringung des Entwurfs des Wirtschaftsplanes 2026 für den Eigenbetrieb "Erholungsregion Aartalsee" |
Sachverhalt:
Der Tagesordnungspunkt entfällt.
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über den Standort des neuen Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Roßbach/Wilsbach |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 5 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Marco Herrmann.
Bürgermeister Herrmann verweist auf die in Hessen geltende zehnminütige Hilfeleistungspflicht vom Feuerwehrgerätestandort aus und informiert, dass im Januar 2025 eine Kommission zur Planung des neuen Feuerwehrgerätehauses Roßbach/Wilsbach gegründet wurde, zunächst, um den neuen Standort dieses Gebäudes festzulegen und die Planungen voranzutreiben. Es wurde über fünf mögliche Standorte beraten.
Nach Abwägung aller in der Beschlussvorlage aufgeführten Varianten kam die Kommission zu dem Schluss, der Gemeindevertretung den unter Variante 5 aufgeführten Standort „Oberweidbacher Weg am Ortseingang Wilsbach“ mit folgenden Begründungen zu empfehlen:
Das Grundstück befindet sich bereits im Besitz der Gemeinde und ist im Bebauungsplan als Gewerbegrundstück ausgewiesen. Es müssen lediglich überschaubare Kanal- und Wasserleitungsstrecken gebaut werden. Nach Aussage der Bauaufsicht kann das Grundstück direkt mit einem Feuerwehrgerätehaus bebaut werden.
Aus Sicht der Wehrführung der Gemeinde Bischoffen liegt das Grundstück einsatztaktisch auch sehr gut, da nicht nur Wilsbach sondern auch Roßbach sehr schnell angefahren werden kann. Außerdem kann im Einzelfall Roßbach auch von Niederweidbach aus schnell erreicht werden.
Es fanden zusätzlich zwei Treffen der Einsatzabteilung der Wehr Roßbach/Wilsbach statt. Im Ergebnis dieser Besprechungen hat sich die Einsatzabteilung nach eingehender Diskussion mehrheitlich ebenfalls für den Standort Wilsbach ausgesprochen.
Der Gemeindevorstand hat am am 04.08.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die Ortsbeiräte wurden angehört und haben ihre Stellungnahmen abgegeben.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet von den Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.10.2025. Der Haupt- und Finanzausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die stellvertretende Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Frau Martina Braun, berichtet von den Beratungen in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende der FW-Fraktion, Herr Michael Eichler, berichtet von den Beratungen in der Fraktionssitzung der FW. Die FW-Fraktion erwähnt lobenswert die Gründung der Planungskommission und begrüßt ebenfalls die Beschlussempfehlung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, den Standort des neuen Feuerwehrgerätehauses Roßbach/Wilsbach auf den Standort Ortseingang Wilsbach (Oberweidbacher Weg) festzulegen.
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Lahn-Dill-Kreis zum Projekt „Vollausbau“ |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 6 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Marco Herrmann.
Bürgermeister Herrmann verweist auf die zugegangenen Erläuterungen mit Beschlussvorlage und den dazugehörigen Anlagen zu diesem Tagesordnungspunkt.
Bürgermeister Herrmann teilt mit, dass dem Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses, Herrn Hartmut Groos, bei der Durchsicht des Vertrags und der Anlage im Hinblick auf die Ausbaukosten pro Adresse eine Differenz aufgefallen sei. Diese resultiert aus den überregional und auch im Bereich LDK-Süd gemachten Erfahrungen im Zuge der Bauausschreibungen. Der ursprünglich doppelt so hoch angesetzte Betrag im Originalvertrag stammt noch aus den vorgenommenen Kostenschätzungen übergeordneter Behöden. Die Ausschreibungsergebnisse waren zumindest im Bereich LDK-Süd jedoch günstiger.
Bürgermeister Herrmann erläutert weiter, dass der angestrebte Gigabit-Vollausbau mit Glasfaser der richtige Schritt für die Gemeinde Bischoffen in Sachen zukunftsfähiges Telekommunikationsnetz ist.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 08.09.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses berichtet von den Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.10.2025. Der Haupt- und Finanzausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die stellvertretende Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Frau Martina Braun, berichtet von den Beratungen in der Stizung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen stimmt einstimmig, dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Lahn-Dill-Kreis zum Zwecke des Vollausbaues mit schnellem Glasfaser im Gemeindegebiet zu.
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Bischoffen |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 7 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass sich im Zuge der praktischen Anwendung einige redaktionelle und inhaltlich notwendige Änderungen in der Neufassung der Friedhofssatzung ergeben. Er verweist auf die Erläuterungen mit Beschlussvorschlag zu diesem Tagesordnungspunkt sowie auf die übersandte Synopse, aus der die geplanten Änderungen ersichtlich sind.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 08.09.2025 über den Entwurf der 1. Änderung der Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Bischoffen beraten und empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Bürgermeister Herrmann erklärt, dass der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel, in der Ausschusssitzung am 20.10.2025 vorgeschlagen hat, die Formulierung aus § 22 d in § 20 (1) sinngemäß zu übernehmen.
Die Formulierung in § 20 (1) soll wie folgt lauten:
In einer Reihengrabstätte, Urnengrabstätte, Urnengemeinschaftsgrabstätte oder einer Wahlgrabstätte dürfen zusätzlich bis zu zwei Ascheurnen beigesetzt werden.
Folgebeisetzungen in Rasenreihengrabstätten, Urnenrasenreihengrabstätten und Baumgrabstätten sind nicht möglich.
Die Aschenbeisetzung in einer bestehenden Reihengrabstätte und in einer bestehenden Wahlgrabstätte ist für maximal 2 Ascheurnen zulässig, sofern die restliche Ruhefrist für diese Grabstätte noch mindestens 15 Jahre beträgt.
Durch die Aschenbeisetzung beginnt keine neue Ruhefrist für dieses Reihengrab oder diese Wahlgrabstätte.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet von den Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.10.2025. Der Haupt- und Finanzausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen, jedoch mit den zuvor genannten Änderungen.
Die stellvertretende Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Frau Martina Braun, berichtet von den Beratungen in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 20.10.2025. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen, jedoch mit den zuvor genannten Änderungen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, die 1. Änderung der Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Bischoffen - wie vorgelegt, jedoch mit den zuvor genannten Änderungen.
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Bischoffen |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 8 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass sich im Zuge der praktischen Anwendung einige redaktionelle und inhaltlich notwendige Änderungen in der Neufassung der Friedhofsgebührensatzung ergeben. Er verweist auf die Erläuterungen mit Beschlussvorschlag zu diesem Tagesordnungspunkt sowie auf die übersandte Synopse und die Tischvorlage, aus der die geplanten Änderungen ersichtlich sind.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 08.09.2025 über den Entwurf der 1. Änderung der Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Bischoffen beraten und empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Bürgermeister Herrmann erläutert anhand der Tischvorlage, dass § 6 durch Punkt (1) a) 3) „in einer Rasenreihengrabstätte (Grabkammer)“
ergänzt werden muss.
Zusätzlich sind folgende Änderungen in § 6 (1) a) und b)vorzunehmen:
„vollendeten 5. Lebensjahr“ soll durch „vollendeten 10. Lebensjahr“ ersetzt werden.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet von den Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.10.2025. Der Haupt- und Finanzausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen, jedoch mit den zuvor genannten Änderungen.
Die stellvertretende Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Frau Martina Braun, berichtet von den Beratungen in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 20.10.2025. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen, jedoch mit den zuvor genannten Änderungen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, die 1. Änderung der Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Bischoffen - wie vorgelegt, jedoch mit den zuvor genannten Änderungen.
| 9. | Nachwahl eines Vertreters und eines Stellvertreters in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Oberes Aartal“ |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 9 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann verweist auf die Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt und informiert, dass die CDU-Fraktion mit E-Mail vom 13.08.2025 Herrn Hartmut Groos für die Wahl des Vertreters in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Oberes Aartal“ und Herrn Henrik Nickel für die Wahl des Stellvertreters in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Oberes Aartal“ vorgeschlagen hat.
Herr Henrik Nickel, lässt sich für die heutige Sitzung der Gemeindevertretung entschuldigen und hat mitgeteilt, dass er bereit ist, das Amt des Stellvertreters in die Verbandsversammlung „Oberes Aartal“ anzunehmen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos verlässt den Sitzungssaal (§ 25 HGO).
Der stellvertretende Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Michael Eichler, berichtet von den Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.10.2025. Der Haupt- und Finanzausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die stellvertretende Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Frau Martina Braun, berichtet von den Beratungen in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 20.10.2025. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Bürgermeister Herrmann weist darauf hin, dass die Wahl, sollte niemand widersprechen, per Handaufheben erfolgen kann.
Da kein Widerspruch eingeht, ruft der Vorsitzende der Gemeindevertretung die Abstimmung per Handaufheben auf.
Abstimmungsergebnis:
Herr Hartmut Groos wird als Vertreter in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Oberes Aartal“ gewählt.
Herr Henrik Nickel wird als Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Oberes Aartal“ gewählt.
Herr Hartmut Groos betritt den Sitzungssaal und wird über das Ergebnis informiert.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen wählt,
| 1. | Herrn Hartmut Groos, als Vertreter für die CDU, in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Oberes Aartal“. |
| 2. | Herrn Henrik Nickel, als Stellvertreter für die CDU, in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Oberes Aartal“. |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der CDU-Fraktion vom 19.08.2025 Hier: Veranstaltung einer Bürgerversammlung |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 10 auf und gibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann teilt mit, dass Bürgerversammlungen zum Thema der Umbaupläne des Abwasserverbandes Oberes Aartal und der damit verbundenen Kosten in den Mitgliedskommunen ohnehin geplant sind. Um belastbare Aussagen treffen zu können, macht dies jedoch erst bei Vorliegen von relevanten Zahlen Sinn. In der am Mittwoch, den 22.10.2025 stattfindenen Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Oberes Aartal“ wird die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die Öffentlichkeit ebenfalls thematisiert.
Bürgermeister Herrmann gibt das Wort an den Vorsitzenden der antragstellenden CDU-Fraktion.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Hartmut Groos, erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Herr Groos weist daraufhin, dass die Bürgerschaft ein Recht darauf hat, über verschiedene Themen ausreichend aufgeklärt zu werden und empfiehlt die Durchführung einer Bürgerversammlung bis 31.01.2026. Als Tagesordnungspunkte der Bürgerversammlung sollten der „Sachstand Kläranlage“ sowie die „Friedhofssatzung“ aufgenommen werden.
Herr Groos berichtet in seiner Funktion als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses von den Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Der Haupt- und Finanzausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, eine Bürgerversammlung bis zum 31.01.2026, unter Berücksichtigung der zuvor genannten Tagesordnungspunkte, durchzuführen.
Die stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Martina Braun, berichtet von den Beratungen in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hätte sich gewünscht, dass für die Planung der Bürgerversammlung bereits relevante Zahlen zu den Umbauplänen des Abwasserverbandes vorliegen. Dennoch hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, eine Bürgerversammlung bis zum 31.01.2026, unter Berücksichtigung der zuvor genannten Tagesordnungspunkte, durchzuführen.
Der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bdankt sich bei der CDU-Fraktion für den gestellten Antrag und begrüßt die Durchführung einer Bürgerversammlung sehr.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, eine Bürgerversammlung bis zum 31.01.2026, unter Berücksichtigung der zuvor genannten Tagesordnungspunkte, durchzuführen.
| 11. | Bericht des Gemeindevorstandes |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 11 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann berichtet über die wesentlichen Angelegenheiten des Gemeindevorstandes seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.
| 12. | Beantwortung von Anfragen gem. § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 12 auf und übergibt das Wort an Bürgermeister Herrmann.
Bürgermeister Herrmann beantwortet eine mündliche Frage von Frau Sabine Sommer, aus der Ausschusssitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses. Frau Sommer hatte angefragt, wie lange das provisorische Geländer im OT Wilsbach noch stehen bleibt.
Bürgermeister Herrmann teilt mit, dass der Fachbereichsleiter für Tiefbau, Herr Jan Kunz, erneut Kontakt zu Hessen Mobil aufgenommen hat. Hessen Mobil Dillenburg ist inzwischen nicht mehr für das Geländer zuständig. Die Zuständigkeit hat nun Hessen Mobil Marburg übernommen. Über Hessen Mobil Marburg hat Herr Kunz erfahren, dass ein Schlossereibetrieb aus Driedorf nun mit der Erstellung der Geländer in Wilsbach beauftragt wurde. Somit sollte die Entfernung des provisorischen Geländers und eine Installation des neuen Geländers in absehbarer Zeit erfolgen.
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.