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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Bischoffen
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des KommunalServiceVerbandes für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 21.10.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

Im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf *)

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf *)

mit einem Saldo

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo

ausgeglichen/mit einem Überschuss/

Fehlbetrag von

*) inclusive Finanzerträge

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/

Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

1.) Mitgliedbeitrag / Umlage

Die Mitgliedsbeiträge/Umlagen werden gemäß § 23 Abs. 4 der Verbandssatzung für das Haushaltsjahr 2026 auf 382.200 Euro wie folgt festgesetzt (Durchschnitt der FiBu-Buchungen der Jahre 2022 -2024):

Als Buchung im Sinne dieser Festsetzung gilt die im FiBu-Journal ausgewiesene Buchungszeile.

2.) Gebühr Kassengeschäfte Dritter

Für die Kassengeschäfte Dritter werden folgende Gebühren festgelegt:

1.

Grundgebühr (Organisationspauschale)

1.000,00 € /jährlich

2.

Buchungsgebühr

1,95 € / pro Buchung

Als Buchung im Sinne dieser Festsetzung gilt die im FiBu-Journal ausgewiesene Buchungszeile.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Festlegung von Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft:

1.

Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen oder Auszahlungen im Sinne von § 98 Absatz 2 Nr. 3 HGO wird auf 5 % des veranschlagten Gesamtbetrages der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw. Auszahlungen des Finanzhaushaltes festgesetzt.

2.

Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO gelten bis zu einem Betrag von 10.000 € als unerheblich. In diesen Fällen wird der Verbandsvorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen. Der Verbandsvorstand hat der Verbandsversammlung davon alsbald Kenntnis zu geben.

Bischoffen, 21.10.2025

Der Verbandsvorstand
gez. Marco Herrmann
Verbandsvorsteher

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Kommunal- und Finanzaufsicht des Lahn-Dill-Kreises hat unseren Haushalt geprüft, unsere Haushaltssatzung enthält weder zustimmungsbedürftige noch genehmigungspflichtige Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.12.2025 bis 23.12.2025 während der Öffnungszeiten wie folgt aus: KommunalServiceVerband im Rathaus 35649 Bischoffen, OT Niederweidbach, Schulstraße 23, Untergeschoss Zimmer U02.

Daneben kann der Haushalt auch über unsere Homepage „www.ksv-aartal.de“ eingesehen werden.

Bischoffen, 20.11.2025

KommunalServiceVerband
Verbandsvorstand
gez. Marco Herrmann
Verbandsvorsteher