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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Bischoffen
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Gebührenverzeichnis

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen hat am 28.11.2022 die nachfolgende 3. Änderung für das Gebührenverzeichnis „Parkgebühren und Nutzung der Wasserfläche am Aartalsee“ beschlossen.

Gebührenverzeichnis ab 01.01.2023

Zelten:

Grundgebühr für Zelte:

kleines Zelt (2 Mann)

großes Zelt (2-4 Mann)

Mannschaft (mehr als 4 Mann)

hinzukommen:

Erwachsene ab 14 Jahre

Kinder von 6 bis 14 Jahre

Kinder unter 6 Jahren

Stromkosten werden nach Vereinbarung abgerechnet.

Benutzung der Duschen

Wohnmobilstellplätze:

Wohnmobil (Tagesgebühr)

Frischwasser

Versorgungssäule

ca. 80 L

Stromanschluss

Energiesäule

ca. 2 kW

Benutzung der Duschen

Nutzung der Wasserflächen der Hauptsperre:

Tagesbesucher

Segelboote

Surfbrett

Feste Boote

Benutzung der gemeindeeigenen Steganlage vom 01.04. – 31.10. pro Monat:

Liegeplatz an der gemeindlichen Steganlage

Bootsbewegungen für feste Boote

Bootsbewegungen für Segelboote

Camper

mit Segelboot

mit Surfbrett oder festem Boot

Benutzung der gemeindeeigenen Parkplätze:

Die Parkgebühren betragen für jedes abgestellte Kraftfahrzeug einschließlich Mehrwertsteuer täglich in der Zeit von Montag bis Sonntag jeweils von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr

bis 30 Minuten

bis 1 Stunde

bis 2 Stunden

bis 3 Stunden

bis 4 Stunden

bis 5 Stunden

über 5 Stunden

Jahresparkkarte:

Jahresparkkarte

Portokosten (bei Versand)

Benutzung des Strandbades:

Die Gebühren für die Benutzung des Strandbades am Aartalsee sind wie folgt gestaffelt

Tageskarte Erwachsene

Tageskarte Jugendliche bis vollendetem 16. Lebensjahr

Zehnerkarte Erwachsene

Zehnerkarte Jugendliche bis vollendetem 16. Lebensjahr

Gruppenkarte Erwachsene ab 15 Personen je Person

Gruppenkarte Jugendliche ab 15 Personen je Person

Jahreskarte Erwachsene

Jahreskarte Jugendliche bis vollendetem 16. Lebensjahr

Familienjahreskarte

Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.

Bei den vorstehenden Gebühren handelt es sich um festgesetzte Obergrenzen.

Das Erheben einer geringeren Gebühr liegt für einzelne Gebührentatbestände im Ermessen des Betreibers.

Inkrafttreten:

Diese 3. Änderung des Gebührenverzeichnisses „Parkgebühren und Nutzung der Wasserfläche am Aartalsee“ tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Bischoffen, den 29. November 2022  —  -Siegel-

Der Gemeindevorstand  —  gez. Herrmann
der Gemeinde Bischoffen  —  Bürgermeister

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser 3. Änderung des Gebührenverzeichnisses „Parkgebühren und Nutzung der Wasserfläche am Aartalsee“ mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Bischoffen, den 29. November 2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bischoffen
gez. Herrmann
Bürgermeister