Beratungen und Beschlüsse:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung |
Vor Eintritt in die Tagesordnung ernennt Bürgermeister Herrmann den Feuerwehrkameraden Eike Jan Vaupel kommissarisch zum 2. stellvertretenden Wehrführer der Ortsteil-Feuerwehr Bischoffen. Herr Vaupel wird die ihm noch fehlenden erforderlichen Lehrgänge besuchen. Bürgermeister Herrmann verliest die Urkunde im Wortlaut und vereidigt ihn.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden eine Anerkennungsprämie vom Land Hessen erhalten haben.
Für 10 Jahre aktiven Dienst haben Lars Pfeifer, Andreas Ott, Maurice Pimpl, Jonathan Dix und Jan Peter Birk eine Anerkennungsprämie erhalten.
Für 20 Jahre aktiven Dienst hat Eva Lange eine Anerkennungsprämie erhalten.
Für 30 Jahre aktiven Dienst hat Rainer Schmeer eine Anerkennungsprämie erhalten.
Für 40 Jahre aktiven Dienst haben Hans Peter Birk, Kai Lorenz und Thomas Morbitzer eine Anerkennungsprämie erhalten.
Bürgermeister Herrmann und der Erste Beigeordnete Andreas Glatthaar gratulieren den anwesenden Kameradinnen und Kameraden und überreichen die Urkunden.
Bürgermeister Herrmann dankt allen Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bischoffen für ihr großes, ehrenamtliches Engagement.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans Joachim Rompf, eröffnet die 27. Sitzung der Gemeindevertretung und begrüßt die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand mit Bürgermeister Herrmann, den Schriftführer, die Vertreterin der Presse und die anwesenden Gäste.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung mit Schreiben vom 07.11.2024 erfolgte. Zeit, Ort und Tagesordnung wurden bekannt gemacht. Die Gemeindevertretung ist zu Sitzungsbeginn mit 19 Anwesenden beschlussfähig.
Einwände gegen die Tagesordnung liegen nicht vor, sie gilt somit als genehmigt.
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Wahl eines stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers für das Ortsgericht Bischoffen I (Niederweidbach, Wilsbach, Roßbach) |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 2 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass die Amtszeit des stellv. Ortsgerichtsvorstehers Norbert Panz aus dem OT Wilsbach zum 23.12.2024 endet. Auf Nachfrage hat Herr Norbert Panz dankenswerterweise erklärt, dass er für eine weitere Amtszeit zur Verfügung steht.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 21.10.2024 beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, Herrn Norbert Panz für eine weitere Amtszeit als stellv. Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht Bischoffen I (Ndwb., Wi, Ro) zu wählen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 18.11.2024. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen wählt, Herrn Norbert Panz, geb. 14.02.1952, Feldstraße 1, 35649 Bischoffen, zum stellv. Ortsgerichtsvorsteher des Ortsgerichts Bischoffen I (Niederweidbach, Wilsbach, Roßbach).
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Hebesatzsatzung I der Gemeinde Bischoffen |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 3 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass im Rahmen der Umsetzung der Grundsteuerreform zum 1.1.2025 die privaten und gemeindlichen Grundstücke im Gemeindegebiet neu bewertet und neue Grundsteuermessbeträge den Grundstückseigentümern durch das Finanzamt mitgeteilt worden sind.
Hintergrund des Gesetzgebers hierfür war eine gerechtere Regelung zum Thema Grundsteuer herbeizuführen. So waren z.B. frühere landwirtschaftlich genutzte Grundstücke oder Gebäude immer noch mit Grundsteuer A anstelle Grundsteuer B veranlagt und es wurde über viele Jahre eine zu geringe Grundsteuer bezahlt.
Die Gemeinde Bischoffen folgt im Hinblick auf die Festsetzung der neuen Hebesätze zu A und B nicht der Hebesatzempfehlung zur Aufkommensneutralität des HMDF. Bisher bzw. in den letzten Jahren hat sich die Gemeinde Bischoffen, aufgrund von einer dadurch für die Gemeinde neutralen Berechnung im KFA, jeweils am Nivelliersatz (Durchschnitt der festgesetzten Hebesätze hessenweit) orientiert.
Da bisher von Seiten des Finanzministeriums keine neuen Nivellierungshebesätze für 2025 mitgeteilt worden sind, folgt die Gemeinde Bischoffen in Bezug auf die Hebesätze in zweierlei Hinsicht den Empfehlungen des HSGB. Zum einen werden die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 245 % v.H. und für B auf 320 % v.H. festgesetzt.
Zum anderen werden die Hebesätze erstmals in einer Hebesatzsatzung festgesetzt.
Dies erfolgte bisher immer im Rahmen der Haushaltssatzung für das jeweilige Jahr.
Sollten der Gemeinde bis zum 30.06.2025 neue Festsetzungen zu den Hebesätzen vom Ministerium bekanntgegeben werden, ist es der Kommune unbenommen die Hebesätze neu festzulegen.
Im Resultat ist, in Anbetracht der uns bisher vorliegenden finanziellen Planungsdaten, nur durch die Festsetzung der Hebesätze in vorgelegter Form ein Ausgleich des Ergebnishaushalts 2025 möglich.
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, dem vorgelegten Entwurf der Hebesatzsatzung I in vorgelegter Form zuzustimmen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 18.11.2024. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, die Hebesatzsatzung I der Gemeinde Bischoffen, wie vorgelegt.
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Hebesatzsatzung II der Gemeinde Bischoffen |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 4 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass ab dem 1. Januar 2025 durch die Gemeinden die neue Grundsteuer C eingeführt werden kann. Die Grundsteuer C soll dazu dienen, bebaubare Grundstücke im Gemeindegebiet der Bebauung zuzuführen.
Regelmäßig ist, im Zuge von geplanten Ausweisungen von neuen Siedlungsflächen im Außenbereich, die sogenannte Innenverdichtung bzw. Schließung von Baulücken auch eine Forderung des RP Gießen. Die Gemeinden müssen originär daran interessiert sein, Bebauungen zu befördern und damit Zuzug von Bevölkerung zu generieren. Dies hat nicht zuletzt auch finanzielle Hintergründe. Der Hebesatz zu C darf das bis zu 5fache des Hebesatzes zu B betragen. Fraktionsübergreifend wurde sich darauf verständigt, die neue Grundsteuer C in unserer Gemeinde einzuführen und mit dem 4fachen Satz von B festzusetzen. Dies entspricht 1280% v.H. Es sind Abrechnungsgebiete gebildet worden, die im Grunde den einzelnen Ortslagen entsprechen.
Ob ein Grundstück nach Grundsteuer C veranlagt werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 04.11.2024 über den Entwurf der Hebesatzsatzung II der Gemeinde Bischoffen beraten und beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 18.11.2024. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt
| a) | Die Gemeinde Bischoffen führt gemäß § 13 Hessisches Grundsteuergesetz für die unbebauten, baureifen Grundstücke die Grundsteuer C ab dem 01.01.2025 ein. |
| b) | Der Beschluss ist einschließlich der Plankarten mit den Abrechnungsgebieten öffentlich bekannt zu machen. |
| c) | Die Hebesatzsatzung II der Gemeinde Bischoffen, wie vorgelegt. |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 mit Anlagen |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 5 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort. Bürgermeister Herrmann verweist auf seine Ausführungen zur Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2025 und des Haushaltsplanes 2025 mit Anlagen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 18.11.2024. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, die Haushaltssatzung 2025 und den Haushaltsplan 2025 mit Anlagen, wie vorgelegt, zu beschließen.
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 18.11.2024. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, die Haushaltssatzung 2025 und den Haushaltsplan 2025 mit Anlagen, wie vorgelegt, zu beschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, die Haushaltssatzung 2025 und den Haushaltsplan 2025 mit Anlagen - wie vorgelegt.
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Investitionsprogrammes 2025 |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 6 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort. Bürgermeister Herrmann verweist auf seine Ausführungen zur Einbringung des Entwurfes des Investitionsprogrammes 2025.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 18.11.2024. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, das Investitionsprogramm 2025, wie vorgelegt, zu beschließen.
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 18.11.2024. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, das Investitionsprogramm 2025, wie vorgelegt, zu beschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, das Investitionsprogramm 2025 - wie vorgelegt.
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 für den Eigenbetrieb "Erholungsregion Aartalsee" |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 7 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort. Bürgermeister Herrmann verweist auf seine Ausführungen zur Einbringung des Entwurfes des Wirtschaftsplanes 2025 für den Eigenbetrieb „Erholungsregion Aartalsee“.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Hartmut Groos, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 18.11.2024. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, den Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb „Erholungsregion Aartalsee“, wie vorgelegt, zu beschließen.
Der Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Herr Henrik Nickel, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 18.11.2024. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, den Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb „Erholungsregion Aartalsee“, wie vorgelegt, zu beschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, den Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb „Erholungsregion Aartalsee“ - wie vorgelegt.
| 8. | Bericht des Gemeindevorstandes |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 8 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann berichtet über die wesentlichen Angelegenheiten des Gemeindevorstandes seit der letzten Sitzung.
Der Bericht des Gemeindevorstandes wird im Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischoffen veröffentlicht.
Bürgermeister Herrmann wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Bischoffen eine besinnliche Adventszeit, erholsame und friedliche Festtage und ein gesundes Jahr 2025.
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.
| 9. | Beantwortung von Anfragen gem. § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 9 auf und informiert, dass eine schriftliche Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich dem Sachstand der Kläranlage vorliegt. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung verließt die Anfrage im Wortlaut.
Bürgermeister Herrmann verweist auf seinen Bericht aus dem Gemeindevorstand und betont nochmals, dass für die Mandatsträger voraussichtlich am 23.01.2025 eine Informationsveranstaltung bezüglich dem Sachstand der Kläranlage durchgeführt werden soll. Die SPD-Fraktionsvorsitzenden Daniela Will stellt die Anfrage daraufhin zurück.
Mündliche Anfragen werden nicht gestellt.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung wünscht allen Anwesenden eine besinnliche Adventszeit, erholsame und friedliche Festtage und ein gesundes neues Jahr.
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.