Mit dem Eintritt in die kalte Jahreszeit besteht die Gefahr, dass die Wasserleitungen und Wasserzähler durch Frost beschädigt oder zerstört werden. Besonders frostgefährdet sind Leitungen, die durch unbewohnte Räume führen. Wir sehen uns veranlasst, auf die notwendigen Wintermaßnahmen zum Schutz der Wasserleitungen hinzuweisen. Einige Vorkehrungen müssen unbedingt getroffen werden.
Den hier vorgeschlagenen Vorsorgemaßnahmen kann man mit geringen finanziellen Aufwendungen begegnen, wogegen eintretende Frostschäden zu erheblichen Belastungen der Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten führen.
In auftretenden Zweifelsfällen bitten wir, einen Fachhandwerker zu Rate zu ziehen.
Alle Bauherren weisen wir ganz besonders auf den Schutz der Anschlussleitungen und der Wasserzähler hin. Auftretende Schäden an den Leitungen bis zum Wasserzähler und am Wasserzähler selbst sind dem gemeindlichen Bauamt, Tel. 06444/9231-17 und -18, zu melden.
Wir machen ebenfalls darauf aufmerksam, dass Frostschäden an Wassermessern zu Lasten des Grundstückseigentümers gehen.