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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Bischoffen
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Bischoffen für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen am 28.11.2022 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Überschuss von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 224.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.600.000,00 EUR festgesetzt und mit einem Sperrvermerk versehen. Der Sperrvermerk kann durch Beschluss der Gemeindevertretung aufgehoben werden.

Der Gemeindevorstand wird gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 HGO ermächtigt, über die Einzelkreditaufnahme, Verlängerung oder Umschuldung und die Kreditbedingungen zu entscheiden.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 320.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.)

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (Grundsteuer A) auf

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.)

Gewerbesteuer auf

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Festlegung von Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft.

Im Rahmen der Anwendung dieser Haushaltssatzung gelten als:

1.)

Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen oder Auszahlungen im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3 HGO wird auf 5 % des veranschlagten Gesamtbetrags der Aufwendungen (Ergebnishaushalt) bzw. Auszahlungen (Finanzhaushalt) festgesetzt.

2.)

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO gelten bis zu einem Betrag von 50.000 € als unerheblich. In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen. Der Gemeindevorstand hat der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben.

3.)

Investitionen gemäß § 12 GemHVO gelten bis zu einem Betrag von 150.000 € als Vorhaben von geringer finanzieller Bedeutung.

§ 9

Der Gemeindevorstand wird gemäß § 50 Abs. 1 HGO ermächtigt, über die Veräußerung von Grundstücken bis zu einem Betrag in Höhe von 10.000 € im Einzelfall zu entscheiden.

Der Gemeindevorstand wird gemäß § 24 Abs. 1 Ziffer 6 Baugesetzbuch (BauGB) ermächtigt, in Fällen der Ausübung des allgemeinen Vorkaufsrechts, die keinen Aufschub dulden, über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu entscheiden. Die Gemeindevertretung ist in der nächsten Sitzung über die Ausübung des allgemeinen Vorkaufsrechts zu informieren.

Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, im Rahmen des Stellenplans (§ 7) freie oder freiwerdende Stellen in Teilhaushalten in anderen Teilhaushalten derselben Produktgruppe oder in anderen Produktgruppen oder Produktbereiche umzusetzen.

Bischoffen, den 28. November 2022

Der Gemeindevorstand
Siegel  —  ………………………….
gez. Herrmann
Bürgermeister

Bekanntmachung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

In der Haushaltssatzung sind der in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie der in § 4 festgesetzte Gesamtbetrag der Liquiditätskredite genehmigungspflichtig.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung ist erteilt.

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung vom 15. Dezember 2022 hat folgenden Wortlaut:

Aufgrund der Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 28. November 2022 erteile ich gemäß § 97a i. V. m. den §§ 103 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. S.142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), dem Gemeindevorstand der Gemeinde Bischoffen die

I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2023

a.

Für die Aufnahme von Investitionskrediten gem. § 103 HGO bis zu einem Gesamtbetrag von 1.600.000 €

(i.W. Eine Million sechshunderttausend Euro)

b.

für die Aufnahme von Liquiditätskrediten nach § 105 HGO bis zu einem Höchstbetrag von 320.000 €

(i.W.: Dreihundertzwanzigtausend Euro)

Die Genehmigung ist mit der Auflage verbunden, dass Sie die Aufsichtsbehördliche Genehmigung incl. Begleitverfügung der Gemeindevertretung gemäß § 50 Abs.3 HGO zeitnah in geeigneter Form bekannt machen. Den Nachweis hierfür und den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung bitte ich bis zum 31. Januar 2023 zu übersenden.

Im Auftrag

(Siegel)

Strack-Schmalor
Verwaltungsdirektor

Die Haushaltssatzung 2023 und der Haushaltsplan 2023 liegen gemäß § 97 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Einsichtnahme in der Zeit

vom 02. Januar 2023 bis 13. Januar 2023

während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Bischoffen, Ortsteil Niederweidbach, Schulstr. 23, Rathaus – Zimmer 14, öffentlich aus.

Die Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus sind in diesem Mitteilungsblatt unter der Rubrik „Aus dem Rathaus wird berichtet“ veröffentlicht. Wir bitte im Vorfeld um Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06444 923122.

Ferner ist die Haushaltssatzung 2023 und der Haushaltsplan 2023 mit Anlagen auf der Homepage der Gemeinde Bischoffen (www.bischoffen.de / Rubrik: Verwaltung & Politik / Rathaus / Haushaltspläne / Haushaltsplan 2023) einzusehen.

Bischoffen, den 15. Dezember 2022

Der Gemeindevorstand

(Siegel)

gez. Herrmann
Bürgermeister