Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Gemeinde Bischoffen
Ausgabe 6/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Bischoffen sucht zum frühestmöglichen Termin

einen Schiedsmann/eine Schiedsfrau (m,w,d)

für den Schiedsamtsbezirk OT Bischoffen und OT Oberweidbach.

Das Schiedsamt führt Schlichtungsverhandlungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen nach den Vorschriften des Zweiten und Dritten Abschnitts des Hessischen Schiedsamtsgesetzes durch. Die Schiedspersonen sind Ehrenbeamte des Landes. Sie sind durch Amtseid zur uneingeschränkten Verschwiegenheit und unparteilichen Amtsführung verpflichtet. Ihnen obliegt die Streitschlichtung in vorgerichtlicher Instanz.

Das Schiedsamt steht allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Bischoffen zur Streitschlichtung (Herstellung des Rechtsfriedens) unter dem Motto „schlichten statt richten" zur Verfügung.

Typischerweise sind folgende Anliegen beim Schiedsamt an der richtigen Stelle:

-

kleinere strafrechtliche Angelegenheiten wie leichte Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, u. a.

-

vermögensrechtliche Angelegenheiten wie Grenzstreitigkeiten, Nachbarschaftsrecht, Lärm, u. a.

Ziel ist es, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Das Schiedsamt hat nicht die Funktion des "Schiedsrichters" und hat daher keine Entscheidung über "Recht oder Unrecht" zu treffen. Schiedspersonen führen bei ihrer Amtsausübung die Bezeichnung "Schiedsfrau" oder "Schiedsmann", sie sind ehrenamtlich tätig. Die in einem Verfahren vereinnahmten Gebühren und Auslagen verbleiben als Aufwandsentschädigung beim/bei der Schiedsmann/Schiedsfrau.

Der Schiedsamtsbezirk umfasst die Ortsteile Bischoffen und Oberweidbach der Gemeinde Bischoffen.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 28.02.2024 an den

Gemeindevorstand der Gemeinde Bischoffen,

Schulstr. 23,

35649 Bischoffen.

gez. Herrmann
Bürgermeister