Die Gemeindesteuern und Abgaben für das 1. Quartal 2025 sind am
zur Zahlung fällig. Bitte beachten Sie diesen Termin, denn bei nicht fristgerechter Zahlung ist die Gemeindekasse verpflichtet, gemäß §§ 240 und 259 der Abgabenordnung Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.
Zur Vermeidung unnötiger Kosten sei nochmals auf die Möglichkeit des Bankeinzugs verwiesen. Nähere Auskunft über die jederzeit widerrufliche Einwilligung zur Abbuchung von Ihrem Konto erhalten Sie beim KommunalServiceVerband in Bischoffen.