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Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 13/2023
Aus unserer Stadt
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Hinweis auf das Fahrverbot auf Wald- und Forstwegen

Aus gegebenem Anlass informiert das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Braunfels darüber, dass gemäß § 15 Abs. 5 Ziffer 1 des Hessischen Waldgesetztes (HWaldG) das Befahren von Wald- und Forstwegen mit motorgetriebenen Fahrzeugen nur zulässig ist, wenn der Waldbesitzer seine Zustimmung hierzu erteilt hat.

Ansonsten gilt auf Wald- und Forstwegen ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge aller Art.

Die Sperrung dieser Wege ist notwendig, da durch rechtswidriges Befahren die Menschen behindert werden, die diese Wege zu Fuß zur Erholung nutzen. Des Weiteren entsteht hierdurch aber auch eine erhebliche Beeinträchtigung für die Forstwirtschaft, die auf die Nutzung der Wege angewiesen ist. Aber auch alle im Wald lebenden Tiere werden hierdurch erheblich gestört.

Wird bei Kontrollen ein Verstoß gegen die Regelung des § 15 Hessisches Waldgesetz festgestellt, kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 €, durch das Bürger- und Ordnungsamt sowie durch den Revierförster geahndet werden.

Das Bürger- und Ordnungsamt bittet daher eindringlich, dass unberechtigte Befahren von Wald- und Forstwegen zu unterlassen.