Titel Logo
Braunfelser Stadtnachrichten
Ausgabe 13/2025
Aus unserer Stadt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bäume und Hecken sind von Frühjahr bis Herbst geschützt

Für größere Schnittarbeiten ist meist eine Genehmigung erforderlich

Hecken, Gebüsche und Bäume dürfen vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres nicht beseitigt, gefällt oder auf Stock gesetzt, das heißt stark beschnitten, werden. In einigen Fällen gibt es Ausnahmen. Hierbei sollte rechtzeitig Kontakt mit der unteren Naturschutzbehörde des Lahn-Dill-Kreises aufgenommen werden.

Mit Beginn des Frühjahrs beginnt auch die Tierwelt wieder mit ihren Aktivitäten und findet in diesen Gehölzen ideale Lebensräume, sei es als Nist- oder Ruheplatz, Nahrungsraum oder Unterschlupf. Auch Gärten bieten gerade in besiedelten Gebieten oft die einzige Rückzugsmöglichkeit für viele gefährdete Tierarten. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des laufenden Zuwachses ist natürlich möglich. Hierbei sollte besonders auf brütende oder nistende Vögel geachtet werden. Auch das Fällen von Bäumen ist von März bis September nur eingeschränkt möglich. In dieser Zeit dürfen Bäume außerhalb von gärtnerisch genutzten Flächen und des Waldes nicht ohne Ausnahmegenehmigung beseitigt werden. Hierbei geht es vor allem um Bäume an Straßen, Obstbäume in Streuwiesen sowie Einzelbäume oder Baumgruppen in der freien Landschaft.

Sollte es aus Sicherheitsgründen oder wegen dringender Bauarbeiten doch erforderlich sein, ist eine Genehmigung einzuholen.

Hierfür kann auf folgender Webseite der Kreisverwaltung ein entsprechender Antrag gestellt werden: www.lahn-dill-kreis.de > „Formulare & Anträge“ > „Online-Angebote“ > „Natur und Umwelt“ > Antrag Gehölzschnitt/Gehölzrodung während der Schutzzeit.

(https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.LKLD&mode=cc&cc_key=Gehoelzrueckschnitt_Gehoelzrodung)

Ihr
Bürger- und Ordnungsamt
der Stadt Braunfels