Gemäß § 41 Abs. 3 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) i.V.m. § 41 Abs. 4 HVwVfG und § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) wird hiermit bekannt gegeben, dass gegen die unbekannten Erben der Verstorbenen Frau Wiltrud Sommerkorn, zuletzt wohnhaft Käutchesweg 12, 35619 Braunfels zwei Bescheide über die Wasser-/ Abwassergebühren ergangen sind.
Die Erben der vorgenannten Person sind unbekannt. Ermittlungen sind ergebnislos geblieben. Auch eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten sind nicht möglich.
Die Bescheide werden öffentlich zugestellt.
| Name, Vorname | Unbekannte Erben der Verstorbenen Frau Wiltrud Sommerkorn |
| Zuletzt bekannte Anschrift | Käutchesweg 12 |
| 35619 Braunfels |
| Schreiben vom | 18.01.2024 |
| Betreff des Schreibens | Bescheide über Wasser-/ Abwassergebühren für das Jahr 2023 vom 18.01.2024 |
| Kassenzeichen | 017292/28001402 017293/28001404 |
Die Bescheide können gegen Vorlage eines Erbscheins sowie eines gültigen Lichtbildausweises während der Öffnungszeiten bei den Stadtwerken der Stadt Braunfels, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels abgeholt oder eingesehen werden.
Die Bescheide gelten gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.