| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
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| Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 BauGB |
Der unter der Adresse Kaiser-Friedrich-Straße 3-5 in Braunfels seit 1998 bestehende Lebensmittelmarkt entspricht nicht den aktuellen Anforderungen an eine nachhaltige Bauweise und an die Energieversorgung. Auch die technische Ausstattung des Lebensmittelmarktes und die Warenpräsentation entsprechen nicht heutigen modernen Anforderungen. Der Markt soll durch einen Neubau ersetzt werden. Das neue Gebäude soll eine Verkaufsfläche von ca. 1750 qm für den Lebensmittelmarkt (zzgl. Bäckerei/Café im Vorkassenbereich) und ca. 560 qm für den Getränkemarkt beinhalten. Das Planungsvorhaben steht im Einklang mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Braunfels, bestehende Versorgungsstrukturen zu erhalten und den vor Ort ansässigen Anbietern möglichst flexible Entwicklungsperspektiven zu geben.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen ist die Änderung des Bebauungsplanes mit Neufestsetzung eines Sondergebietes und einer Neufassung der textlichen Festsetzungen erforderlich. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Braunfels, Flur 10: 10, 11/1 und 11/2.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 „Braunfels-Mitte“, 10. Änderung wird mit Begründung in der Zeit vom Montag, den 15. April 2024 bis einschließlich Freitag, den 17. Mai 2024 im Internet veröffentlicht.
Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt. Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Stadt Braunfels www.braunfels.de abgerufen werden.
Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad
www.kubus-group.com StadtplanungAktuelle Beteiligungsverfahren.
Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Braunfels, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels, Fachbereich Bau und Immobilienmanagement, öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: info@braunfels.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Stadt gesendet werden (Adresse s.o.).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
| Übersichtskarte: | Geltungsbereich des 10. Änderungsbereichs für den Bebauungsplan Nr. 5 „Braunfels-Mitte“ in Braunfels |
Stadt Braunfels, den 04.04.2024