Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Braunfels appelliert, während der Brut- und Setzzeit besondere Rücksicht auf Wildtiere zu nehmen und befestigte Wege nicht zu verlassen. (Foto: Canva)
In Hessen gilt zwar keine generelle Leinenpflicht, zwischen dem 1. März und dem 15. Juni eines jeden Jahres findet jedoch die sogenannte Brut- und Setzzeit statt: Wildtiere brüten, setzen und ziehen ihre Jungen auf. Dabei können freilaufende Hunde unbeabsichtigt zur Gefahr werden. Aus diesem Grund ist besondere Vorsicht geboten, um die Wildtiere während dieser sensiblen Phase nicht zu stören oder zu verschrecken.
Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Braunfels empfiehlt daher dringend, Hunde in Feld und Wald anzuleinen, um Wildtiere und ihren Nachwuchs zu schützen. Unbeaufsichtigte Hunde, die sich in Jagdbezirken aufhalten, können nach dem Hessischen Jagdgesetz mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Zudem sollten Bürgerinnen und Bürger befestigte Wege während dieses Zeitraumes nicht verlassen, damit die Wildtiere nicht gestört werden.
„Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein aller Hundehalter in Braunfels", erklärt Bürgermeister Christian Breithecker. „Durch umsichtiges Verhalten können wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Natur und der dort lebenden Wildtiere leisten", ergänzt er.